Sachverständigenbüro für Blitzergutachten

Sachverständigenbüro für Verkehrsmesstechnik · Hamburg · bundesweit

Blitzer-Gutachten: Messung vom Sachverständigen prüfen lassen

Ein Blitzer-Gutachten ist ein Sachverständigengutachten, das eine amtliche Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtmessung technisch nachprüft. Verkehrsmesstechnik Nord aus Hamburg erstellt jährlich über 500 Gutachten zu PoliScan FM1, TraffiStar S350, ProViDa 2000 Modular, ES 8.0 und weiteren Systemen, in der Regel 3 bis 5 Werktage nach vollständiger Akte.

Für Betroffene beginnt der Weg mit einer kostenfreien Ersteinschätzung. Kanzleien reichen die Akte direkt im Partner-Portal ein.

Telefon: +49 40 239 69 90 20·E-Mail: info@vmt-nord.de

Stand: Oktober 2026 · Fachlich verantwortet von M.Sc. Caner Aygün, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik

500+
Gutachten pro Jahr
3 bis 5
Werktage nach vollständiger Akte
16+
Messsysteme
5,0 von 5
bei Google (17 Bewertungen)
ÖbuV
Sachverständiger wirkt mit
DEURAG und ALLRECHT
Kooperation

Was ist ein Blitzer-Gutachten und was steht darin?

Ein Blitzer-Gutachten prüft Messgerät, Eichung, Bedienpersonal, Messstelle, Messprotokoll und Falldaten einer behördlichen Messung nach MessEG, MessEV, PTB-Anforderungen, Gebrauchsanweisung und Baumusterprüfbescheinigung. Jedes Prüffeld erhält am Ende eine von 3 Bewertungsstufen.

Jedes Gutachten von Verkehrsmesstechnik Nord folgt derselben Gliederung: Sachlage und Beweismittel, Messgerät, Messverfahren, Eichung, Bedienpersonal, Messstelle, Inbetriebnahme und Messprotokoll, technische Prüfung, Schlussfolgerung. Vorangestellt ist ein Übersichtsblatt mit den erheblichen Mängeln, den Beanstandungen und den nachzufordernden Unterlagen. Kanzleien und Gerichte sehen die Schwachstellen so auf einen Blick.

Deckblatt und Übersichtsblatt eines Messgutachtens
Muster: Deckblatt und Übersichtsblatt, Inhalte unkenntlich gemacht

Die 3 Bewertungsstufen:

  1. Stufe 1

    Eingehalten

    Die Vorgaben sind erfüllt, es gibt keinen Beanstandungsgrund.

  2. Stufe 2

    Beanstandung

    Eine Abweichung ist erkennbar, die Bewertung hängt vom Einzelfall ab.

  3. Stufe 3

    Erheblicher Mangel

    Die Vorgaben sind substanziell verletzt.

Je nach Art und Gewicht der Befunde reicht das Ergebnis von einer nicht verwertbaren Messung bis zur Anwendung höherer Verkehrsfehlergrenzen. Ziel des Gutachtens ist der Nachweis belegbarer technischer Mängel. Gerichte tragen die Abstufung mit, weil jede Bewertung auf einer nachprüfbaren Vorgabe beruht.

Wann lohnt es sich, einen Blitzer prüfen zu lassen?

Eine Blitzer-Messung prüfen zu lassen lohnt sich, sobald ein Fahrverbot, eine Geldbuße ab etwa 200 Euro oder mehrere Punkte in Flensburg drohen. Wiederholungsverstöße, Zweifel an der Messstelle und untypische Messwerte sind weitere gute Gründe für eine technische Prüfung.

Besonders für eine Prüfung sprechen 5 Situationen:

  1. Ein Fahrverbot droht. Es hat die größten Folgen für Beruf und Alltag. Die Regelsätze stehen im Beitrag Bußgeldkatalog 2026.
  2. Der Punktestand ist kritisch. Bei Wiederholungsverstößen kann jede weitere Eintragung entscheidend sein, siehe Punkte in Flensburg 2026.
  3. Die Messstelle wirkt fragwürdig. Aufstellung, Abstand zum Geschwindigkeitsschild und Hindernisse im Messbereich prüft das Gutachten. Die Vorgaben je Land zeigt der Beitrag Mindestabstand Blitzer zu Schild.
  4. Unterlagen fehlen in der Akte. Ohne Messprotokoll, Eichschein oder Falldaten lässt sich die Messung nicht nachvollziehen, siehe Anforderungen an das Messprotokoll nach PTB.
  5. Messwert oder Beweisfoto passen nicht zum Verkehrsgeschehen. Solche Auffälligkeiten klärt erst die Auswertung der Falldaten.

Ob eine Prüfung im konkreten Fall Aussicht hat, sagen wir in der kostenfreien Ersteinschätzung, in der Regel am selben Werktag. Was ein Gutachten im Verhältnis zu Bußgeld und Fahrverbot kostet, rechnet der Beitrag Sachverständigengutachten im Bußgeldverfahren durch. Der Toleranzabzug ist im Bescheid bereits berücksichtigt; wie er berechnet wird, erklärt der Beitrag Toleranzabzug beim Blitzer.

Kann man einen Blitzer mit einem Gutachten anfechten?

Ja. Ein Blitzer-Gutachten liefert die technischen Belege, mit denen Betroffene oder ihre Kanzlei eine Messung im Einspruchsverfahren angreifen. Den Einspruch legen Betroffene oder die Verteidigung ein, das Gutachten stützt ihn mit konkreten, nachprüfbaren Befunden.

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung eingehen (§ 67 OWiG). Die Frist beginnt mit dem Datum der Zustellung. Fristen, Ablauf und Chancen erklärt der Beitrag Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Gängige Blitzer wie der TraffiStar S350 oder der ES 8.0 gelten vor Gericht als standardisiertes Messverfahren. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Entscheidung vom 30.10.1997, Az. 4 StR 24/97) ist das ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei dem unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Ein pauschales Bestreiten der Messung reicht deshalb nicht aus. Das Gericht braucht konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler, und genau diese Anhaltspunkte arbeitet das Gutachten heraus. Mehr dazu im Beitrag Was ist ein standardisiertes Messverfahren?

Über den Ausgang des Verfahrens entscheidet das Gericht. Unsere Partnerkanzleien setzen die Gutachten strategisch ein, etwa für einen Beweisantrag im OWi-Verfahren. Aus ihren Rückmeldungen wissen wir: Belegt das Gutachten Mängel, endet das Verfahren häufig mit einer Einstellung. Freisprüche kommen in Einzelfällen vor.

Verkehrsmesstechnik Nord prüft die Technik. Die rechtliche Bewertung und die Verteidigungsstrategie liegen bei Ihrer Kanzlei.

Bescheid erhalten und die Frist läuft?

Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Falls. Wir melden uns in der Regel am selben Werktag mit einer ersten Einschätzung, ob sich ein Gutachten lohnt.

Was prüft der Sachverständige bei jeder Messung?

Der Sachverständige prüft jede Messung in 6 festen Feldern: Beweismittel, Eichung, Bedienpersonal, Messstelle, Inbetriebnahme mit Messprotokoll und technische Prüfung der Falldaten. Kein Feld wird ausgelassen, auch wenn die Messung am Ende in Ordnung ist.

  1. 1
    Beweismittel

    Sind Falldatei, Messprotokoll, Lichtbilder, Eichunterlagen und Schulungsnachweise vollständig?

  2. 2
    Eichung

    War der Eichschein zum Tatzeitpunkt gültig, und gab es seither Eingriffe am Gerät?

  3. 3
    Bedienpersonal

    Liegt eine Schulung des Messbeamten vor, und ist die Berechtigung der schulenden Stelle nachweisbar?

  4. 4
    Messstelle

    Stimmen Aufstellung und Abstand zur Beschilderung? Gab es Hindernisse oder Reflexionen im Messbereich?

  5. 5
    Inbetriebnahme und Messprotokoll

    Sind alle vorgeschriebenen Tests und Einträge nach Hersteller und PTB dokumentiert?

  6. 6
    Technische Prüfung

    Falldatei, Messreihe und Messdatenauszüge werden ausgewertet, bei Videoverfahren das Video.

Welche Rolle die Rohmessdaten und die Messreihe dabei spielen, erklären die Beiträge Rohmessdaten im Bußgeldverfahren und Messreihe im Bußgeldverfahren.

Welche Messfehler findet ein Blitzer-Gutachten am häufigsten?

Die häufigsten Messfehler hängen vom Messverfahren ab. Bei LiDAR-Geräten wie PoliScan FM1 und TraffiStar S350 sind es Abschattungen, eine falsche Aufstellhöhe und Abweichungen von der Gebrauchsanweisung, beim ProViDa 2000 Modular falsche Berechnungsansätze und beim ES 8.0 die Fotolinie.

Die Übersicht beruht auf unserer Gutachtenpraxis mit über 500 Gutachten pro Jahr.

Laserscanner (LiDAR): PoliScan FM1, TraffiStar S350 und S351

  • Abschattung: Ein anderes Fahrzeug oder ein Hindernis verdeckt den Messbereich teilweise.
  • Falsche Aufstellhöhe: Das Gerät steht nicht in der Höhe, die die Gebrauchsanweisung vorgibt.
  • Abweichung von der Gebrauchsanweisung: Die Gebrauchsanweisung ist fester Bestandteil der Zulassung. Weicht der Messbetrieb davon ab, gilt die Messung nach der Rechtsprechung nicht mehr als standardisiertes Verfahren.

Video-Nachfahrsystem: ProViDa 2000 Modular

  • Falscher Berechnungsansatz: Weg, Zeit und Geschwindigkeit werden mit einem unpassenden Ansatz ausgewertet.
  • Fahrverhalten beim Nachfahren: Das dynamische Fahrverhalten des Einsatzfahrzeugs entspricht nicht den Herstellervorgaben.

Einseitensensor: ES 8.0

  • Fotolinie: Die Fotolinie oder ihre Dokumentation stimmt nicht. Beim ES 8.0 ist das der mit Abstand häufigste Befund in unseren Gutachten.

Formale Mängel bei allen Geräten

  • Eichschein zum Tatzeitpunkt ungültig oder Eingriffe nach der Eichung
  • Schulungsnachweis des Messpersonals fehlt
  • Messprotokoll unvollständig
  • Falldaten oder Messreihe fehlen

Was prüft ein Gutachten beim PoliScan FM1, TraffiStar S350, ProViDa und ES 8.0?

Ein Blitzer-Gutachten prüft bei jedem Messgerät dieselben 6 Felder, die technischen Schwerpunkte unterscheiden sich aber je Verfahren. Am häufigsten liegt uns der PoliScan FM1 vor. Er lässt von allen gängigen Systemen die größte Prüftiefe zu.

Die wichtigste Regel vorab: Ohne die gerätespezifischen Falldaten im Originalformat ist keine technische Prüfung möglich.

Häufig begutachtete Messgeräte im Vergleich
MessgerätVerfahrenTypischer EinsatzFalldaten für die PrüfungHäufigster Ansatzpunkt
PoliScan FM1 (Vitronic)LiDAR-LaserscannerStativ, Enforcement Trailer, Fahrzeugeinbau, Messsäule, RotlichtTUFF-Dateien mit Schlüsseldatei (.tok) und PIN, Messreihe, StatistikdateiAbschattung, Aufstellhöhe, Gebrauchsanweisung
TraffiStar S350 (Jenoptik)LiDAR-LaserscannerFahrzeugeinbau, SemiStationSBF-Datei mit SchlüsseldateiAbschattung, Aufstellhöhe, Gebrauchsanweisung
ProViDa 2000 ModularVideo-Nachfahrsystem, Weg-Zeit-MessungEinsatzfahrzeug, dynamisches NachfahrenBeweisvideoBerechnungsansatz, Fahrverhalten beim Nachfahren
ES 8.0 (eso)Einseitensensor mit optischen Helligkeitssensorenüberwiegend mobil am Fahrbahnrandeso-FalldateiFotolinie und ihre Dokumentation

PoliScan FM1 Gutachten

Der PoliScan FM1 von Vitronic ist ein LiDAR-Messgerät und das System, das uns in Akten am häufigsten begegnet. Er misst im Stativbetrieb, im Spezialanhänger (Enforcement Trailer), als Fahrzeugeinbau, stationär in der Messsäule und in der Rotlichtüberwachung. Für die Prüfung stehen Falldatei (TUFF), Messreihe und Statistikdatei zur Verfügung. Typische Ansatzpunkte sind Abschattung, Aufstellhöhe und die Einhaltung der Gebrauchsanweisung.

Weiterlesen: PoliScan FM1: Messprinzip, Messfehler und Prüfpunkte · PoliScan FM1 Urteile · Rotlichtüberwachung mit dem PoliScan FM1

Messung prüfen

Stationäre Messsäule PoliScan FM1 zur Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung

TraffiStar S350 Gutachten

Der TraffiStar S350 von Jenoptik ist ein LiDAR-Laserscanner. In unseren Akten stammt er meist aus einem Fahrzeugeinbau oder aus der SemiStation. Die Prüfung setzt bei denselben Punkten an wie beim PoliScan FM1: Abschattung, Aufstellhöhe und Gebrauchsanweisung. Für die technische Prüfung brauchen wir die SBF-Falldatei mit Schlüsseldatei.

Weiterlesen: TraffiStar S350 Messfehler · TraffiStar S350 Urteile · TraffiStar S351 Messfehler · TraffiStar S330 Messfehler

Messung prüfen

TraffiStar S350 in der SemiStation

ProViDa 2000 Modular Gutachten

Das ProViDa 2000 Modular ist ein Video-Nachfahrsystem im Einsatzfahrzeug. Ein Wegimpulsgeber am Rad erfasst die zurückgelegte Strecke, das System ermittelt daraus über die Zeit die Geschwindigkeit und dokumentiert den Vorgang im Video. Eingesetzt wird es ausschließlich im dynamischen Nachfahren, für die Geschwindigkeitsmessung, die Abstandsmessung oder beides kombiniert. Häufige Ansatzpunkte sind falsche Berechnungsansätze und ein Fahrverhalten, das nicht den Herstellervorgaben entspricht. Grundlage der Prüfung ist das Beweisvideo.

Weiterlesen: ProViDa 2000 Modular: Messfehler und Nachprüfung · Abstandsmessung in Deutschland

Messung prüfen

Wegstrecken- und Abstandsermittlung beim Nachfahren mit ProViDa 2000 Modular

ES 8.0 Gutachten

Der Einseitensensor ES 8.0 von eso misst mit optischen Helligkeitssensoren auf einer Messbasis von 0,5 Metern am Fahrbahnrand. Das Beweisfoto entsteht an der Fotolinie. Das System wird überwiegend mobil aufgebaut und besteht aus mehreren Komponenten, darunter Sensoreinheit und Fotokamera. Der häufigste Befund in unseren Gutachten betrifft die Fotolinie oder deren Dokumentation. Für die Prüfung brauchen wir die eso-Falldatei.

Weiterlesen: Einseitensensor ES 8.0: Messprinzip, Messfehler und Prüfung

Messung prüfen

Einseitensensor ES 8.0 am Fahrbahnrand

Weitere Messgeräte

Wir prüfen alle in Deutschland zur Eichung zugelassenen Systeme, auch ältere Geräte und polizeiliche Schätzungen ohne Messgerät. Fachbeiträge gibt es unter anderem zu VKS 4.5, Gatso GTC-GS11, Riegl FG21-P, RaceLogic VBOX HD2 und zum Blitzeranhänger. Die Übersicht aller Hersteller steht unter Messgeräte in der amtlichen Verkehrsüberwachung.

Wie läuft die Beauftragung ab?

Die Beauftragung läuft in 4 Schritten: Sie senden Auftrag und Akte, wir bestätigen den Eingang innerhalb eines Werktags mit einer kostenfreien Ersteinschätzung, erstellen das Gutachten in 3 bis 5 Werktagen nach vollständiger Akte und begleiten das Verfahren auf Wunsch weiter.

  1. 01
    Auftrag und Akte senden

    Per Partner-Portal, E-Mail oder Post. Wir benötigen Bußgeldbescheid, Akteneinsicht mit Falldaten, Eichschein, Messprotokoll und Schulungsnachweis.

  2. 02
    Eingangsbestätigung und Ersteinschätzung

    Innerhalb eines Werktags prüfen wir die Vollständigkeit, sagen kostenfrei und unverbindlich, ob eine fachliche Beanstandung Erfolg verspricht, und formulieren bei Bedarf die Nachforderung an die Behörde.

  3. 03
    Gutachten in 3 bis 5 Werktagen

    Volle technische Prüfung nach fester Gliederung, gerechnet ab Eingang aller Beweismittel. Bei Eilbedarf vor einer Hauptverhandlung sprechen Sie uns direkt an.

  4. 04
    Übergabe und Nachbetreuung

    Sie erhalten das Gutachten digital und per Post. Auf Wunsch ergänzen wir Stellungnahmen, antworten auf Gegenäußerungen der Behörde oder erläutern das Gutachten im Termin.

Für Kanzleien: Das Partner-Portal bündelt Auftrag, Untervollmacht, Upload großer Falldatensätze und den Bearbeitungsstand an einem Ort. Es ist für Partnerkanzleien kostenlos und keine Voraussetzung: Beauftragung per E-Mail oder Post bleibt möglich. Mustervorlagen und Anforderungslisten je Messgerät stehen im Portal zum Abruf.

Für Betroffene: Schreiben Sie uns über das Formular. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, schalten Sie am besten zuerst eine Verteidigung ein, weil die Kostenübernahme in der Regel über die Kanzlei läuft.

Die Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle dauert typischerweise 4 bis 6 Wochen und liegt außerhalb unseres Einflusses. Eine frühe Beauftragung spart deshalb Zeit.

Zum Partner-LoginPortal-Zugang anfragen

Verkehrsanwalt und Sachverständiger besprechen ein Gutachten

Welche Unterlagen braucht der Sachverständige?

Für ein vollständiges Blitzer-Gutachten brauchen wir Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen, Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis des Messpersonals, Beweisfoto und den Falldatensatz bzw. die Messreihe. Die Kanzlei erhält diese Unterlagen über die Akteneinsicht.

  • Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen
  • Messprotokoll
  • Eichschein
  • Schulungsnachweis des Messpersonals
  • Beweisfoto
  • Falldatensatz bzw. Messreihe

Für die Ersteinschätzung genügen die Eckdaten aus Bescheid oder Anhörungsbogen. Welche Falldaten im Einzelnen nötig sind, hängt vom Messgerät ab: beim PoliScan die TUFF-Datei mit Token und Statistikdatei, beim TraffiStar die SBF-Datei mit Schlüsseldatei, beim ES 8.0 die eso-Datei, beim ProViDa das Beweisvideo. Fehlende Unterlagen fordern wir über die Kanzlei oder direkt bei der Behörde nach. Die gerätegenaue Liste mit Musterantrag steht im Beitrag Falldaten anfordern, den Weg zur Akte beschreibt Akteneinsicht im Bußgeldverfahren.

Was kostet ein Blitzer-Gutachten und wer zahlt?

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Mit Rechtsschutzversicherung übernimmt in den meisten Fällen der Versicherer die Gutachtenkosten nach Deckungszusage, Verkehrsmesstechnik Nord rechnet direkt mit ihm ab. Ohne Rechtsschutz erstellen wir das Vollgutachten zu einer vorab vereinbarten Pauschale.

Die Kanzlei geht nicht in Vorleistung. Seit 2025 bestehen feste Kooperationen mit DEURAG und ALLRECHT; im Rahmen dieser Kooperation erstellen wir die Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.

DEURAGALLRECHT Versicherungen

Weiterlesen: Rechtsschutzversicherung und Sachverständigengutachten · Deckungszusage fürs Gutachten · Sachverständigengutachten im Bußgeldverfahren: wann es sich lohnt

Wer erstellt das Gutachten?

Die Gutachten erstellt M.Sc. Caner Aygün, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik. Bei Gutachten mit Kostenübernahmerelevanz wirkt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Johannes Albrecht mit. Verkehrsmesstechnik Nord ist ein inhabergeführtes Büro in Hamburg, gegründet am 1. Juli 2022.

Caner Aygün

Caner Aygün

Master of Science im Ingenieurwesen, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik

Johannes Albrecht

Johannes Albrecht

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger*, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik

Simon Özcan

Simon Özcan

Leiter Sachbearbeitung und Aktenauswertung, Ansprechpartner für Kanzleien

* Herr Johannes Albrecht ist von der Handwerkskammer für Oberfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk.

Unsere Haltung: Wir prüfen Messungen, wir bekämpfen keine Behörden. Mehr zu Arbeitsweise und Bewertungsmaßstab auf der Seite Über uns.

In welchen Bundesländern prüfen wir Messungen?

Verkehrsmesstechnik Nord prüft Messungen in allen 16 Bundesländern. Die Begutachtung läuft vollständig digital: Die Akte kommt elektronisch zu uns, das Gutachten per E-Mail und Post zu Ihnen.

Jede Landesseite nennt die Mindestabstands-Vorgaben, die zuständigen Oberlandesgerichte, die zentrale Bußgeldstelle und die typischen Messgeräte der Landespolizei.

Häufige Fragen zum Blitzer-Gutachten

Was kostet ein Blitzer-Gutachten ohne Rechtsschutz?

Ohne Rechtsschutzversicherung erstellen wir das Vollgutachten zu einer Pauschale, die wir vorab mit Ihnen vereinbaren. Die Ersteinschätzung, ob sich ein Gutachten lohnt, ist kostenfrei. Mit Rechtsschutz übernimmt in den meisten Fällen der Versicherer die Kosten nach Deckungszusage.

Wie schnell liegt das Gutachten vor?

Nach Eingang aller Beweismittel in der Regel in 3 bis 5 Werktagen. Die Akteneinsicht bei der Behörde dauert davor typischerweise 4 bis 6 Wochen. Bei Eilbedarf vor einer Hauptverhandlung sprechen Sie uns direkt an, dann stimmen wir den Termin ab.

Kann ich als Betroffener ohne Anwalt beauftragen?

Ja, wir arbeiten für Kanzleien, Versicherer und Betroffene. Die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung läuft in der Regel über die Kanzlei, deshalb empfehlen wir, zuerst eine Verteidigung einzuschalten. Ohne Rechtsschutz vereinbaren wir vorab eine Pauschale.

Lohnt sich ein Gutachten auch ohne drohendes Fahrverbot?

Ja, wenn eine Geldbuße ab etwa 200 Euro oder mehrere Punkte in Flensburg drohen oder wenn es Zweifel an Messstelle, Unterlagen oder Messwert gibt. In der kostenfreien Ersteinschätzung sagen wir Ihnen vorab, ob eine Prüfung im konkreten Fall Aussicht hat.

Was passiert, wenn die Messung in Ordnung ist?

Dann stellt das Gutachten das fest, mit der Bewertungsstufe „eingehalten“ je Prüffeld. Die Kanzlei hat damit eine belastbare Grundlage für die weitere Strategie. Damit dieser Fall selten eintritt, geben wir vor der Beauftragung eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Erfolgsaussicht.

Was ist, wenn Falldaten oder Messreihe fehlen?

Ohne Falldaten im Herstellerformat ist eine Messung technisch nicht prüfbar. Wir formulieren die Nachforderung gerätegenau und richten sie über die Kanzlei oder direkt an die Behörde. Bleiben die Daten aus, stellt das Gutachten die Nichtprüfbarkeit fest und benennt die fehlenden Unterlagen.

Wie realistisch ist eine Einstellung des Verfahrens?

Über den Ausgang entscheidet das Gericht. Nach den Rückmeldungen unserer Partnerkanzleien endet ein Verfahren häufig mit einer Einstellung, wenn das Gutachten Mängel belegt. Freisprüche kommen in Einzelfällen vor. Realistisches Ziel ist deshalb meist die Einstellung.

Prüfen Sie auch Abstands- und Rotlichtmessungen?

Ja. Wir begutachten Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen, zum Beispiel die Rotlichtüberwachung mit PoliScan FM1 oder Gatso GTC-GS11 und Abstandsmessungen mit Video- und Nachfahrsystemen wie ProViDa 2000 Modular oder VKS.

Unterstützen Sie beim Beweisantrag?

Ja. Das Gutachten ist so aufgebaut, dass sich die Befunde direkt in einen Beweisantrag übernehmen lassen. Im Partner-Portal stehen Mustervorlagen und Anforderungslisten je Messgerät zum Abruf. Bei Gegenäußerungen der Behörde ergänzen wir auf Wunsch eine Stellungnahme.

Erläutern Sie das Gutachten auch in der Hauptverhandlung?

Auf Wunsch ja. Die Nachbetreuung umfasst ergänzende Stellungnahmen, Antworten auf Gegenäußerungen der Behörde und die Erläuterung des Gutachtens im Termin. Sprechen Sie den Bedarf bei der Beauftragung an, damit der Termin eingeplant werden kann.

Funktioniert das auch außerhalb von Hamburg?

Ja. Die Begutachtung erfolgt vollständig digital: Die Akte wird elektronisch übertragen, das Gutachten per E-Mail und Post zugestellt. Wir arbeiten bundesweit in allen 16 Bundesländern.

Muss ich mich im Partner-Portal registrieren?

Nein. Das Portal ist für Partnerkanzleien kostenlos und bündelt Auftrag, Untervollmacht, Upload und Bearbeitungsstand, ist aber keine Voraussetzung. Beauftragung und Aktenübermittlung sind auch per E-Mail an info@vmt-nord.de oder per Post möglich.

Wie bekomme ich eine kostenfreie Ersteinschätzung?

Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Falls über das Formular. Wir melden uns in der Regel am selben Werktag mit einer ersten Einschätzung, ob sich ein Gutachten lohnt. Unterlagen und größere Datenmengen senden Sie bitte über das Partner-Portal oder per E-Mail an info@vmt-nord.de.

Unterlagen und größere Datenmengen senden Sie bitte über das Partner-Portal oder per E-Mail an info@vmt-nord.de.