Bußgeldverfahren
Falldaten anfordern: Was die Kanzlei je Messgerät verlangen muss
von M.Sc. Caner Aygün, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik
25. September 2026 · Aktualisiert: September 2026

Falldaten sind die vom Messgerät erzeugten Originaldateien einer Messung: beim PoliScan FM1 die TUFF-Datei mit Token, beim TraffiStar S350 und S351 die SBF-Datei mit Schlüsseldatei, beim eso ES 8.0 und ES 3.0 die eso-Datei, beim ProViDa das Beweisvideo. Ohne diese Dateien im Herstellerformat kann kein Sachverständiger eine Messung technisch prüfen, das Messfoto in der Akte reicht dafür nicht. Dieser Beitrag zeigt, welche Dateien und Unterlagen die Verteidigung je Messgerät bei der Bußgeldstelle anfordert, welche Angaben in der Akte regelmäßig fehlen und wie der Antrag formuliert wird. Grundlage sind die Nachforderungen aus mehreren hundert Gutachtenaufträgen von Verkehrsmesstechnik Nord. Stand: September 2026.
Warum reichen Messfoto und Bußgeldbescheid für die Prüfung nicht?
Das Messfoto in der Akte ist ein Ausdruck oder eine Bilddatei, die aus der Falldatei erzeugt wurde. Es zeigt Messwert und Fahrzeug, aber nicht die Signatur, die Einrichtdaten, die Messreihe und die Zusatzdaten, aus denen der Sachverständige die Verwertbarkeit ableitet. Die Prüfung beginnt deshalb immer mit der Originaldatei.
Jedes zugelassene Messgerät speichert das Ergebnis in einem herstellereigenen, signierten Dateiformat. Nur diese Datei belegt, dass Messwert und Foto unverändert zusammengehören, welche Softwareversion gemessen hat, welche Parameter eingestellt waren und ob die Messung Teil einer plausiblen Messreihe ist. Ein PDF-Ausdruck oder ein JPEG aus der Akte enthält diese Informationen nicht. Die Anzeige der Originaldatei im Referenzprogramm des Herstellers ist bei allen Geräten die eichrechtlich maßgebliche Darstellung.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12.11.2020 (2 BvR 1616/18) bestätigt, dass die Verteidigung Anspruch auf Zugang zu Messunterlagen hat, die nicht Teil der Akte sind, sofern sie diese rechtzeitig und konkret bezeichnet verlangt. Die Anforderung muss also gerätegenau sein. Was die Akteneinsicht nach § 49 OWiG grundsätzlich umfasst, steht im Beitrag Akteneinsicht im Bußgeldverfahren.
Welche Unterlagen gehören zu jeder Messung?
Unabhängig vom Messgerät braucht die technische Prüfung sechs Unterlagen: das Messprotokoll, den Eichschein oder die Konformitätsbescheinigung, den Schulungsnachweis des Messpersonals, die Fotos der Sicherungszeichen, die verkehrsrechtliche Anordnung mit Beschilderungsplan und die Aufstellungsfotos bei mobilen Messungen.
- Messprotokoll mit allen Pflichtangaben der Gebrauchsanweisung (Seriennummer, Softwareversion, Eichdaten, Messbeginn und Messende, Grenzwert, Verwender, Unterschriften); Anforderungen im Beitrag Anforderungen an das Messprotokoll
- Eichschein oder Konformitätsbescheinigung mit Datum und Ablauf der Eichfrist
- Schulungsnachweis der Messbeamten: Schulung durch den Hersteller oder eine Aus- und Fortbildungsstelle der Polizei; bei Multiplikatorenschulung zusätzlich die schriftliche Bestätigung der Multiplikatoreneignung
- Fotos der Sicherungszeichen (Siegel) und des Eichkennzeichens am Gerät
- Verkehrsrechtliche Anordnung und Beschilderungsplan der Messstelle
- Aufstellungsfotos und Standortskizze bei mobilen und semistationären Messungen
- Wartungs- und Reparaturnachweise des Geräts seit der letzten Eichung, soweit vorhanden
Diese Unterlagen sind der Rahmen. Entscheidend für die Prüfung sind die Falldaten selbst, und die unterscheiden sich je Gerät.
Welche Falldaten werden je Messgerät angefordert?
Die folgende Tabelle nennt für die in Deutschland am häufigsten eingesetzten Messgeräte die Originaldateien, die Schlüssel zum Öffnen und die Zusatzunterlagen, die in der Akte regelmäßig fehlen. Alle Dateien sind im herstellereigenen Format anzufordern, nicht als Ausdruck und nicht als Bilddatei.
| Messgerät | Falldaten im Herstellerformat | Zum Öffnen und Prüfen nötig | Zusätzlich anfordern |
|---|---|---|---|
| TraffiStar S330, S350, S351 (Jenoptik) | SBF-Datei des Vorfalls, alle SBF-Dateien der Messreihe des Tages | PK-Datei (Schlüsseldatei mit dem öffentlichen Schlüssel des Geräts) | Messprotokoll, Sensortest- und Testbilder der Messreihe; eine Statistikdatei gibt es bei dieser Baureihe nicht |
| PoliScan FM1, F1 HP, M1 HP (Vitronic), Geschwindigkeit und Rotlicht | TUFF-Datei des Vorfalls, alle TUFF-Dateien der Messreihe | Token (Schlüsseldatei) und Passwort für die Entschlüsselung | Statistikdatei der Messreihe, Caselist, Einrichtdaten (Aufstellhöhe, Schwenkwinkel, Objektiv) |
| eso ES 8.0 (Kistler) | eso-Datei des Vorfalls, alle eso-Dateien der Messreihe | Öffentlicher Schlüssel (Public Key) zur Signaturprüfung; zum Öffnen selbst nicht erforderlich | Fotolinienfotos (Kameralinienfotos) zur Kontrolle der Fotolinie, Messprotokoll mit Sensorabstand und Fotolinie |
| eso ES 3.0 (eso) | eso-Datei des Vorfalls mit den gespeicherten Sensorsignalen, alle Dateien der Messreihe | Öffentlicher Schlüssel zur Signaturprüfung | Fotolinienfotos, Messprotokoll; die Sensorsignale erlauben eine eigene Nachrechnung der Geschwindigkeit |
| ProViDa 2000 Modular (ternica) | Beweisvideo in der Originaldatei, nicht als Kopie in einem anderen Format | Kein Schlüssel; Eichschein des Messfahrzeugs mit Wegstreckensignalgeber | Reifenparametrierung des Messfahrzeugs (Reifengröße und Kalibrierwert), Nachweis über den letzten Reifenwechsel, Messprotokoll mit Messstrecke und Messart |
| VKS 3.2 und 4.5 (Vidit), Abstandsmessung | Beweisvideo in der Originaldatei, Auswertedatei des Vorfalls | Kalibrierdatei der Messstelle mit Passpunkten | Spurbezogener Eignungsnachweis der Messstelle, Auswerteprotokoll, Fotos der Passpunktmarkierungen |
| Riegl FG21-P, ProLaser 4D und weitere Handlasergeräte | Keine Falldatei; das Gerät speichert den Messwert nicht | Messprotokoll mit Visier- und Displaytest | Genaue Angaben zu Standort des Messbeamten, Messrichtung und Messentfernung, nach Möglichkeit als Einzeichnung auf Karte oder Luftbild; diese Angaben fehlen in der Akte fast immer |
Drei Punkte aus der Praxis:
- Bei der TraffiStar-Baureihe kommt die SBF-Datei ohne PK-Datei häufig vor. Ohne den öffentlichen Schlüssel kann BiffProcess die Signatur nicht prüfen, die Anzeige ist dann nicht die eichrechtlich relevante. Beide Dateien gehören in einen Antrag.
- Beim PoliScan werden TUFF-Dateien regelmäßig ohne Token oder mit falschem Passwort übermittelt. Dann ist die Datei nicht zu entschlüsseln und die Messung nicht prüfbar. Statistikdatei und Caselist zeigen, wie viele Messungen die Messreihe hatte und wie viele davon annulliert wurden.
- Bei Handlasergeräten gibt es keine Datei, die man anfordern könnte. Die Prüfung steht und fällt mit dem tatsächlichen Standort des Messbeamten und der Messrichtung. Diese Angaben stehen selten im Messprotokoll; die Kanzlei sollte eine ergänzende dienstliche Auskunft mit Einzeichnung auf einer Karte verlangen.
Gerätespezifische Prüfpunkte stehen in den Beiträgen zum PoliScan FM1, TraffiStar S350, TraffiStar S351, eso ES 8.0, ProViDa 2000 Modular, VKS 4.5 und Riegl FG21-P.
Warum ist die Messreihe wichtiger als die einzelne Falldatei?
Die Messreihe umfasst alle Falldateien, die das Gerät am Messtag zwischen Messbeginn und Messende erzeugt hat, einschließlich Testbildern und annullierten Messungen. Erst aus ihr lässt sich beurteilen, ob das Gerät durchgehend plausibel gearbeitet hat und ob der Vorfall in einen ordnungsgemäßen Messbetrieb eingebettet war.
Eine einzelne Falldatei zeigt einen Messwert. Die Messreihe zeigt, ob vor und nach dem Vorfall Messungen mit ähnlichem Qualitätsniveau vorliegen, ob Testbilder zu Beginn und Ende dokumentiert sind, ob es Lücken oder Neustarts gab und wie hoch der Anteil verworfener Messungen war. Bei PoliScan-Geräten liefern Statistikdatei und Caselist diese Übersicht in Zahlen, bei TraffiStar und eso ergibt sie sich aus der Gesamtheit der Dateien. Wie die Messreihe ausgewertet wird, steht im Beitrag Messreihe im Bußgeldverfahren.
Rohmessdaten im engeren Sinn, also die Einzelmesswerte, aus denen das Gerät den Geschwindigkeitswert berechnet hat, speichern die meisten Geräte nicht in der Falldatei. Welche Geräte was speichern und was die Gerichte daraus ableiten, steht im Beitrag Rohmessdaten.
Wie formuliert die Kanzlei den Antrag?
Der Antrag auf Herausgabe der Falldaten wird zusammen mit dem Antrag auf Akteneinsicht gestellt, benennt die Dateien gerätegenau, verlangt sie im Herstellerformat auf Datenträger oder per Download und setzt eine Frist. Er richtet sich an die Bußgeldstelle, nach Abgabe an das Gericht an dieses.
Musterantrag (Gerätebezeichnung und Bezeichnung der Dateien an das konkrete Messgerät anpassen):
In der Bußgeldsache gegen (Name), Az. (Aktenzeichen), beantrage ich neben der Akteneinsicht nach § 49 OWiG die Übermittlung der folgenden Messunterlagen, die nicht Bestandteil der Akte sind, in ihrem originären Dateiformat auf einem Datenträger oder über einen Download-Link:
- die Falldatei des dem Betroffenen vorgeworfenen Vorfalls im Herstellerformat des Messgeräts (Gerätebezeichnung) sowie sämtliche Falldateien der Messreihe vom (Messtag) zwischen Messbeginn und Messende einschließlich Test- und Annullierungsdateien,
- die zur Entschlüsselung und Signaturprüfung erforderlichen Schlüsseldateien (Token und Passwort bzw. Schlüsseldatei mit öffentlichem Schlüssel),
- die Statistikdatei und die Caselist der Messreihe, soweit das Messgerät diese erzeugt,
- das Messprotokoll, den Eichschein oder die Konformitätsbescheinigung, die Schulungsnachweise des Messpersonals einschließlich Multiplikatorenbescheinigung, die Fotos der Sicherungszeichen sowie die Wartungs- und Reparaturnachweise seit der letzten Eichung,
- die verkehrsrechtliche Anordnung mit Beschilderungsplan sowie Aufstellungsfotos und Standortskizze der Messstelle; bei Handlasermessungen eine dienstliche Auskunft zum genauen Standort des Messbeamten, zur Messrichtung und zur Messentfernung mit Einzeichnung auf einer Karte.
Die Unterlagen werden zur Prüfung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik benötigt. Auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18, wird Bezug genommen. Ich bitte um Übermittlung bis zum (Datum). Sollte die Übermittlung ganz oder teilweise abgelehnt werden, bitte ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Drei Hinweise zur Anwendung: Der Antrag wird vor der Einspruchsbegründung gestellt, damit die Prüfung in die Begründung einfließen kann. Die Dateien werden ausdrücklich im Herstellerformat verlangt, weil Behörden sonst Ausdrucke oder Bildschirmfotos übersenden. Und die Frist ist realistisch zu setzen, zwei bis drei Wochen sind üblich.
Was tun, wenn die Behörde nicht oder unvollständig liefert?
Lehnt die Bußgeldstelle die Herausgabe ab oder übermittelt sie nur Teile, steht der Verteidigung der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG offen. Nach Abgabe an das Amtsgericht wird der Antrag dort gestellt, verbunden mit einem Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Entscheidend ist die Dokumentation: Wann wurde was verlangt, was wurde geliefert, was fehlt. Diese Chronologie ist die Grundlage für den Antrag nach § 62 OWiG und später für die Rüge, dass das Gericht die Verwertbarkeit der Messung ohne die erforderlichen Unterlagen bejaht hat. Wie ein Beweisantrag im Bußgeldverfahren formuliert wird, steht im Beitrag Beweisantrag im OWi-Verfahren.
Liegen die Falldaten trotz Antrag nicht oder nur beschädigt vor, kann der Sachverständige nur die formalen Unterlagen prüfen. Das Gutachten stellt dann fest, dass die Messung technisch nicht prüfbar ist, und benennt, welche Unterlagen dafür fehlen. Was ein solches Gutachten leistet, steht im Beitrag Sachverständigengutachten im Bußgeldverfahren.
Messung prüfen lassen: Verkehrsmesstechnik Nord prüft Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen bundesweit auf Eichung, Aufstellung, Bedienung und Falldaten und stellt Kanzleien auf Wunsch die gerätegenaue Nachforderungsliste für den konkreten Fall zusammen. Leistungsumfang und Ablauf stehen auf der Seite Blitzer-Gutachten vom Sachverständigen, Stimmen aus Partnerkanzleien unter Erfahrungen mit Verkehrsmesstechnik Nord.
Häufige Fragen zu Falldaten
Was ist der Unterschied zwischen Falldaten und Rohmessdaten?
Reicht das Messfoto aus der Akte für ein Gutachten?
Was ist die TUFF-Datei beim PoliScan FM1?
Warum braucht die Kanzlei beim TraffiStar die PK-Datei?
Welche Unterlagen fehlen bei Handlasermessungen typischerweise?
Was bedeutet Reifenparametrierung beim ProViDa?
Wie lange dauert es, bis die Behörde Falldaten liefert?
Quellen
- BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18
- § 49 OWiG (Akteneinsicht), § 62 OWiG (Antrag auf gerichtliche Entscheidung), § 46 OWiG in Verbindung mit § 147 StPO
- PTB-Anforderungen 12.05 Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräte (03/2022) und PTB-Anforderungen 12.01 bis 12.05 zu den Gebrauchsanweisungen der genannten Geräte
- Gebrauchsanweisungen der Hersteller Jenoptik, Vitronic, Kistler/eso, ternica und Vidit für die jeweiligen Geräte
- Nachforderungspraxis von Verkehrsmesstechnik Nord aus Gutachtenaufträgen 2022 bis 2026
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