Blitzer-Gutachten Niedersachsen: Sachverständigenprüfung

In Niedersachsen gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zwischen Geschwindigkeits­beschränkungsschild und Messstelle. Die obergerichtliche Rechtsprechung ist auf drei Oberlandes­gerichte aufgeteilt: OLG Celle, OLG Oldenburg und OLG Braunschweig — eine Besonderheit, die Niedersachsen mit Bayern und Nordrhein-Westfalen teilt. Wir begutachten Messungen aus dem gesamten Flächenland — von Hannover über Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg bis zum norddeutschen Autobahnknoten — digital von Hamburg aus.

Mindestabstand

150 m

Zuständiges OLG

OLG Celle · OLG Oldenburg · OLG Braunschweig

Bußgeldstelle

Zentrale Bußgeldstelle Hann. Münden

Rechtsgrundlagen

Geschwindigkeits­überwachung in Niedersachsen: Rechtsgrundlagen

Der Mindestabstand beträgt 150 Meter zwischen Verkehrsschild und Messstelle. Maßgebliche Vorschriften sind die Richtlinien für die Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Straßen­verkehrs­behörden vom 25.11.1994 (Nds. MBl. 1994, S. 1555) in der Fassung vom 07.10.2010 (Nds. MBl. 2010, S. 1016) sowie die Leitlinien für die Verkehrs­sicherheits­arbeit der Niedersächsischen Polizei (RdErl. vom 03.05.2012).

Gerichte & Bußgeldstellen

Zuständige Gerichte und Bußgeldstellen in Niedersachsen

Drei Oberlandes­gerichte sind arbeitsteilig zuständig: OLG Celle für den größten Teil des Landes (zentral und nordöstlich), OLG Oldenburg für den westlichen Landesteil einschließlich Ostfriesland und Emsland, OLG Braunschweig für den südöstlichen Bereich einschließlich Braunschweig, Wolfsburg und Salzgitter.

Für die Bearbeitung der Geschwindigkeits­verstöße ist überwiegend die Zentrale Bußgeldstelle in Hannoversch Münden zuständig. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungs­dauer von vier bis sechs Wochen.

Messgeräte

Häufig eingesetzte Messgeräte in Niedersachsen

Niedersachsen ist als Flächenland mit langen Autobahn­abschnitten (A1, A2, A7, A27, A29) ein bedeutender Einsatz­bereich für stationäre Anlagen und mobile Lasermessgeräte.

Was wir prüfen

Was wir bei einer Niedersächsischen Messung prüfen

Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetrieb­nahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung des Falldatensatzes. Bei Video­messungen auf Autobahnen prüfen wir zusätzlich die videoforensische Plausibilität der Wegstrecken­erfassung. Mehr im Beitrag Sachverständigen­gutachten im OWi-Verfahren: Ablauf und Kosten.

Kooperation

Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.

Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.

DEURAGALLRECHT Versicherungen

Häufige Fragen

Was Kanzleien und Betroffene in Niedersachsen fragen.

Gilt in Niedersachsen ein Mindestabstand für Blitzer?

Ja, 150 Meter zwischen Verkehrsschild und Messstelle. Maßgebliche Vorschriften sind die Richtlinien vom 25.11.1994 in der Fassung vom 07.10.2010 und die Leitlinien der Polizei vom 03.05.2012.

Welches OLG entscheidet in Niedersachsen?

Drei Oberlandes­gerichte sind arbeitsteilig zuständig: OLG Celle (zentral und nordöstlich), OLG Oldenburg (westlicher Landesteil, Ostfriesland, Emsland), OLG Braunschweig (südöstlich, einschließlich Braunschweig, Wolfsburg, Salzgitter). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Tatort.

Erfolgt die Begutachtung vor Ort oder digital?

Digital von Hamburg aus. Die Nähe zum norddeutschen Standort erlaubt schnellen Postversand innerhalb eines Werktags, alternativ digital über unser Partner-Portal.

Welche Messgeräte werden in Niedersachsen häufig eingesetzt?

Stationäre Anlagen und mobile Lasermessgeräte auf Autobahnen (A1, A2, A7), darunter PoliScan FM1, TraffiStar S350, ES 8.0, sowie ProViDa 2000 Modular für Video-Nachfahrten und Gatso GTC-GS11 in semi-stationärer Anhänger-Ausführung.

Wie lange dauert ein Gutachten?

3 bis 5 Werktage nach Eingang der Beweismittel. Die Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle nimmt typischerweise 4 bis 6 Wochen in Anspruch.

Werden die Kosten von der Rechtsschutz­versicherung übernommen?

Ja, mit Verkehrsrechtsschutz­versicherung regelmäßig vollständig. Seit 2025 Partner von DEURAG und ALLRECHT.

Angrenzende Bundesländer

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