Blitzer-Gutachten Bremen: Sachverständigenprüfung
In Bremen gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zwischen Geschwindigkeitsbeschränkungsschild und Messstelle, mit der zusätzlichen Vorgabe, dass nicht unmittelbar vor oder hinter der Beschränkung gemessen werden darf. Für Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen ist das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen zuständig. Als Stadtstaat mit dem Stadtgebiet Bremen sowie dem geografisch getrennten Bremerhaven ist Bremen klein in der Fläche, aber im Verkehrsaufkommen — insbesondere am Containerhafen und auf der A1 / A27 — bedeutsam.
Mindestabstand
150 m · nicht unmittelbar vor/hinter Beschränkung
Zuständiges OLG
Hanseatisches OLG Bremen
Bußgeldstelle
Stadtamt Bremen
Rechtsgrundlagen
Geschwindigkeitsüberwachung in Bremen: Rechtsgrundlagen
Der Mindestabstand beträgt 150 Meter und darf nicht unmittelbar vor oder hinter der Beschränkung erfolgen. Maßgebliche Vorschrift ist die Dienstanweisung Verkehrsüberwachung und Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessverfahren, Version V2 / Stand 18.01.2021.
Gerichte & Bußgeldstellen
Zuständige Gerichte und Bußgeldstellen in Bremen
Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen ist für alle Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldurteile aus dem Stadtstaat zuständig. Erst- und zweitinstanzlich entscheiden die Amts- und Landgerichte Bremen und Bremerhaven.
Für die Bearbeitung der Geschwindigkeitsverstöße ist überwiegend das Stadtamt Bremen sowie die Bußgeldstelle in Bremerhaven zuständig. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen.
Messgeräte
Häufig eingesetzte Messgeräte in Bremen
Im Stadtgebiet kommen schwerpunktmäßig stationäre Anlagen an Hauptverkehrsachsen und mobile Lasermessgeräte zum Einsatz; auf der A1 und A27 sind zudem Video-Nachfahrten durch Polizeifahrzeuge relevant.
Was wir prüfen
Was wir bei einer Bremer Messung prüfen
Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetriebnahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung des Falldatensatzes. Mehr Details im Beitrag Sachverständigengutachten im OWi-Verfahren.
Kooperation
Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.
Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.
Häufige Fragen
Was Kanzleien und Betroffene in Bremen fragen.
Gilt in Bremen ein Mindestabstand für Blitzer?
Ja, 150 Meter, mit der Maßgabe, dass nicht unmittelbar vor oder hinter der Beschränkung gemessen werden darf. Maßgeblich ist die Dienstanweisung Verkehrsüberwachung, Version V2 / Stand 18.01.2021.
Welches OLG entscheidet in Bremen?
Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen ist für Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldurteile aus dem Stadtstaat zuständig.
Erfolgt die Begutachtung vor Ort oder digital?
Digital von Hamburg aus. Aktenversand postalisch — Hamburg-Bremen in der Regel ein Werktag — oder über unser Partner-Portal.
Welche Messgeräte werden in Bremen eingesetzt?
Stationäre Anlagen an Hauptverkehrsachsen, mobile Lasermessgeräte (PoliScan FM1, TraffiStar S350, ES 8.0) sowie Video-Nachfahrten mit ProViDa 2000 Modular auf A1 und A27.
Wie lange dauert ein Gutachten?
3 bis 5 Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Akteneinsicht typischerweise 4 bis 6 Wochen.
Werden die Kosten übernommen?
Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung regelmäßig vollständig. Partner von DEURAG und ALLRECHT seit 2025.
Verkehrsmesstechnik Nord · bundesweit
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