Sachverständigenbüro für Verkehrsmesstechnik · Hamburg · Deutschlandweit
Blitzer-Gutachten und OWi-Gutachten, die der Akte standhalten.
Unabhängige Sachverständigengutachten zu Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen. Wir prüfen Eichschein, Messprotokoll, Falldatensätze und vieles mehr – PoliScan FM1, TraffiStar S350, ProViDa 2000 Modular, Riegl, ES 8.0, Gatso und weitere Messverfahren. Für Kanzleien und Betroffene.
Elektronisch erzeugt, auch ohne Unterschrift gültig.
Gütesiegel
Personal ausreichend geschult
5,0 / 5,0
Google Bewertungen
Öffentlich bestellt & vereidigt
Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik
3–5 Werktage
interne Bearbeitung nach Eingang aller Beweismittel
Bundesweit · digital
Akteneinsicht, Vollmacht & Übergabe über das Partner-Portal
Unsere Arbeitsweise
Was unsere Gutachten ausmacht.
Unsere Gutachten folgen einer klaren Linie: nachvollziehbar, belegbar und auf das ausgerichtet, was Gerichte und Kanzleien wirklich brauchen – eine fundierte, lesbare Bewertung der Messung.
01
Klare Aussagen statt offener Endformulierungen.
Wir verzichten bewusst auf vage Formeln. Wo eine Bewertung möglich ist, treffen wir sie – und benennen sie deutlich.
02
Keine Spekulation, nur Belegbares.
Wir formulieren nicht in einem hochspekulativen Bereich, den Richterinnen und Richter nicht nachvollziehen können. Jede Feststellung muss greifbar, überprüfbar und nachempfindbar sein.
03
Prüfung an den tatsächlichen Vorgaben.
Maßstab sind die PTB-Vorgaben, das Eichgesetz, die Herstellervorgaben sowie die anerkannten technischen Grundlagen – belegbar, greifbar und verständlich dargestellt.
04
Aufgebaut für schnelle Lesbarkeit.
Unsere Gutachten sind so strukturiert, dass kein Suchen nach möglichen Schwachstellen nötig ist. Ein klares Übersichtsblatt und eine zusammenfassende Schlussfolgerung führen direkt zum Ergebnis.
Beispiel — Deckblatt eines Messgutachtens
Unser Anspruch
Faire Mitte statt 0 oder 1.
Ein Gutachten, das nur zwischen „alles in Ordnung“ und „alles falsch“ kennt, verliert vor Gericht an Glaubwürdigkeit. Wir stufen Feststellungen daher in drei Kategorien ab – differenziert genug, dass das Gericht die Bewertung mittragen kann, klar genug, dass keine Auslegung übrig bleibt.
Stufe 1
Eingehalten
Vorgaben erfüllt, kein Beanstandungsgrund.
Stufe 2
Beanstandung
Abweichung erkennbar, Bewertung im Einzelfall.
Stufe 3
Erheblicher Mangel
Substantielle Verletzung der Vorgaben.
Je nach Art und Gewicht der Feststellungen reicht das Ergebnis von einer als nicht verwertbar einzustufenden Messung – etwa bei erheblichen Mängeln – bis hin zum Ansetzen höherer Verkehrsfehlergrenzen, wenn Indizien für Normabweichungen vorliegen, die zwar nicht erheblich sind, aber Einfluss auf die Messung gehabt haben können.
Messung nicht verwertbarErhöhte Verkehrsfehlergrenze
„Selbstverständlich kann eine Messung auch vollständig in Ordnung sein – ohne Beanstandungen und ohne Mängel. Nicht jede Messung ist fehlerhaft; unser Anspruch ist eine sachliche Bewertung, kein pauschales Anzweifeln."
Zufriedene Kunden und Anwälte
Unsere Mandantschaft und Partnerkanzleien sprechen für uns.
Diese Messverfahren prüfen wir.
Das gesamte Spektrum amtlicher Messungen.
Stationär · Semistationär · Mobil · Dynamisch
Von Enforcement-Trailern und Fahrzeugeinbau über Videonachfahrt bis zu polizeilichen Schätzungen bei Rotlicht- und Abstandsverstößen. Jedes System hat charakteristische Fehlerbilder, von Einrichtgüte über Schwenkwinkel bis zur Software-Revision.
Unsere Prüfung folgt einem festen Schema – nach PTB-Vorgaben, Eichgesetz und Herstellervorgaben. Sechs Hauptfelder, die wir unabhängig vom Messgerätetyp in jedem Gutachten systematisch abarbeiten.
01
Beweismittel
Liegen alle Beweismittel für eine sachgerechte Prüfung vor? Messdaten, Falldatei, Messprotokolle, Lichtbilder und Eichunterlagen müssen vollständig sein.
02
Eichung
Ist der Eichschein zum Tatzeitpunkt gültig? Gab es Eingriffe, Reparaturen oder Veränderungen am Gerät seit der letzten Eichung, die die Eichung aufheben?
03
Qualifikation des Bedienpersonals
Liegt eine Hersteller- oder Fremdschulung des Messbeamten vor? Ist die Multiplikatoreneignung des Schulenden dokumentiert und nachweisbar?
04
Messort und Umgebung
Wo stand das Messgerät? Befanden sich Hindernisse, Reflexionen oder störende Objekte im Messbereich? Ist die Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung korrekt aufgestellt?
05
Inbetriebnahme & Messprotokoll
Ist das Messprotokoll vollständig und korrekt nach den Vorgaben des Herstellers und der PTB ausgefüllt? Wurden alle vorgeschriebenen Tests und Einträge dokumentiert?
06
Technische Prüfung
Je nach Gerätetyp: Auswertung der Falldatei, Messdatenauszüge, Messreihenanalyse sowie Videoanalyse bzw. Videoforensik bei videogestützten Messverfahren.
Unser Standpunkt
Ein Verfahren wird in der Regel nicht gewonnen oder eingestellt mit der Argumentation, es lägen keine Rohmessdaten vor. Diese Thematik ist auf Ebene eines OWi-Verfahrens nur selten zu gewinnen.
Deshalb ist es umso wichtiger, beleghafte individuelle Mess- oder Bedienfehler aufzuzeigen – statt sich auf das Fehlen von Rohmessdaten zu stützen. Genau dort setzt unser Prüfschema an.
Exklusiv für Partner-Kanzleien
Partner-Portal für Verteidigerinnen und Verteidiger.
Exklusiv für unsere Partner-Kanzleien – kostenlos, digital, ohne Medienbrüche.
Mit dem Partner-Portal vereinfachen wir die Zusammenarbeit für Kanzleien deutlich. Aufträge, Status, Vollmachten und große Datenmengen laufen über eine zentrale Oberfläche – kein E-Mail-Ping-Pong, kein WeTransfer-Workaround, keine PDF-Formulare per Post.
Gutachtenaufträge digital einreichen — schnell, strukturiert, ohne PDF-Formulare.
Echtzeit-Status
Status Ihrer Aufträge in Echtzeit verfolgen — Sie sehen jederzeit, wo Ihr Auftrag steht.
Digitale Vollmacht
Vollmacht-Unterschrift direkt im Portal — keine Postlaufzeit, kein Medienbruch.
Bevorzugte Bearbeitung
Partner-Aufträge werden, soweit möglich, vorgezogen und priorisiert bearbeitet.
Große Datenmengen
Anlieferung von Falldatensätzen, Videodateien und Akten direkt über das Portal.
Vorlagen & Dokumente
Zugriff auf Mustervorlagen, Anforderungslisten für Messgeräte u. v. m. – jederzeit verfügbar.
Zusammenarbeit mit Anwälten
Beauftragung – so wie es Ihrer Kanzlei passt.
Wir wissen, dass jeder Kanzlei-Workflow anders aussieht. Deshalb können Sie uns auf drei Wegen beauftragen – wählen Sie den, der sich am besten in Ihren Alltag einfügt.
Per E-Mail
Für Kanzleien, die ihre Akten ohnehin per E-Mail versenden. Schicken Sie uns Aktenzeichen, Kostenzusage und Untervollmacht an info@vmt-nord.de – wir bestätigen den Eingang innerhalb eines Werktags und fordern fehlende Unterlagen eigenständig bei der Behörde an.
Der schnellste Weg ohne Login. Sie übermitteln die wichtigsten Eckdaten zum Fall in unserem Formular, wir melden uns mit einem sicheren Upload-Link für die Akte zurück. Ideal für die erste Beauftragung.
Für regelmäßige Partnerkanzleien. Sie laden Akten per Drag & Drop in unseren DSGVO-konformen, selbst gehosteten Cloudspeicher, sehen den Bearbeitungsstand in Echtzeit und greifen jederzeit auf fertige Gutachten zu. Zugang erhalten Sie auf Anfrage.
Verkehrsmesstechnik Nord vereint tiefes Fachwissen aus Verkehrsmesstechnik, Physik und Ingenieurwesen. Gemeinsam arbeiten wir an maßgeschneiderten Lösungen, die den höchsten Ansprüchen gerecht werden.
Caner Aygün
Master of Science im Ingenieurwesen
Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik
Johannes Albrecht
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik
Simon Özcan
Leiter Sachbearbeitung & Aktenauswertung
Fachmann für das Techno-Juristische
KB
Katharina Brandt
Bilanzbuchhalterin (IHK)
Buchhaltung & Rechnungswesen
LH
Lena Hoffmann
Kauffrau für Büromanagement
Sachbearbeitung Mandate
AW
Annika Westphal
Rechtsanwaltsfachangestellte
Sachbearbeitung Akten & Korrespondenz
Kooperation
Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.
Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.
Warum VMN
Sechs Gründe, warum Kanzleien und Versicherer mit uns arbeiten.
Unabhängigkeit, Gerätetiefe und belegbare Quellen – kombiniert mit einem eingespielten Team und festen Versicherer-Kooperationen. Das macht den Unterschied zwischen einem Standardgutachten und einer belastbaren Grundlage für Ihr Verfahren.
16+
Messsysteme im Begutachtungsspektrum
500+
Gutachten jährlich
3–5Werktage
Gutachten nach vollständiger Akte
01
Unabhängig & weisungsfrei.
Keine Bindung an Hersteller, Behörden oder Bußgeldstellen. Bewertung ausschließlich nach Aktenlage und nach den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).
02
Gerätetiefe statt Lehrbuchwissen.
PoliScan FM1, TraffiStar S350, ES 8.0, ProViDa 2000 Modular, gängige Handlaser – Tagesgeschäft. Jedes Messsystem mehrfach pro Woche, nicht erst wenn ein Fall hereinkommt.
03
Quellen statt Behauptungen.
Jede Aussage belegt – über PTB-A 12.05, Gebrauchsanweisungen, Baumusterprüfbescheinigungen oder einschlägige Rechtsprechung. Keine pauschalen Floskeln.
04
Klare Gutachtenstruktur.
Feste Gliederung: Sachverhalt, Messgerät, Messverfahren, Eichung, Bedienpersonal, Messstelle, Messbetrieb, Auswertung, Schlussfolgerung. Gerichte und Kanzleien finden sich sofort zurecht.
05
Eingespieltes Team.
Sachverständige, Aktenauswertung und Sachbearbeitung arbeiten Hand in Hand. Kurze interne Wege, verlässliche Rückmeldungen, definierte Ansprechpartner pro Mandat.
06
Von Rechtsschutzversicherern akzeptiert.
Bis auf wenige Ausnahmen werden unsere Gutachten von allen gängigen Rechtsschutzversicherungen ohne Kürzungen vergütet. Seit 2025 zudem fester Partner von DEURAG und ALLRECHT.
Die Kosten für ein Blitzer-Gutachten richten sich nach Aufwand, Messverfahren und Umfang der Akte. Eine Geschwindigkeitsmessung beginnt typischerweise bei 1.200 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, komplexere Abstands- oder Rotlichtfälle liegen entsprechend höher. Auf Anfrage erhalten Sie vor Beauftragung eine konkrete Kostenschätzung – ohne versteckte Zusatzpositionen.
Was sind Rohmessdaten – und benötige ich sie für ein Gutachten?
Rohmessdaten sind die unverarbeiteten Originaldaten der Messung. Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben Betroffene Anspruch auf deren Herausgabe. Ohne Rohmessdaten ist eine technische Prüfung allerdings nur eingeschränkt möglich. Wir setzen unsere Prüfung am Falldatensatz und am Messprotokoll an – beide gehören zur Standard-Akteneinsicht.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In den meisten Fällen ja. Verfügen Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Gutachterkosten regelmäßig vollständig – wir rechnen direkt mit dem Versicherer ab. Bis auf wenige Ausnahmen werden unsere Gutachten von allen gängigen Rechtsschutzversicherungen ohne Kürzungen vergütet. Seit 2025 sind wir zudem fester Partner von DEURAG und ALLRECHT.
Was bedeutet "standardisiertes Messverfahren"?
Ein standardisiertes Messverfahren ist ein von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenes Verfahren, bei dem unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse erwartet werden können. Das Gericht muss die Messung dann nicht im Einzelnen prüfen – es sei denn, konkrete Anhaltspunkte für einen Mess- oder Bedienfehler liegen vor. Genau diese Anhaltspunkte sucht und benennt unser Gutachten.
Was ist, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?
Ein Gutachten lässt sich selbstverständlich auch privat beauftragen und selbst zahlen. Für Mandantinnen und Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung gewähren wir über unsere Partneranwälte in der Regel besondere Konditionen, damit die technische Prüfung auch in diesen Fällen wirtschaftlich darstellbar bleibt. Sprechen Sie uns dazu einfach im Vorgespräch an.
Was sind typische Fehler bei Geschwindigkeitsmessungen?
Häufige Fehlerquellen sind fehlende oder abgelaufene Eichung, falsche Geräteaufstellung, unzureichende Schulung des Messpersonals, unvollständig ausgefülltes Messprotokoll, ungültige Software-Versionen sowie Umgebungseinflüsse wie Reflexionen oder Hindernisse im Messbereich. Bei videogestützten Verfahren kommen Justierfehler und Probleme der Wegstreckenerfassung hinzu.
Wann lohnt sich ein Blitzer-Gutachten?
Sinnvoll ist ein Gutachten vor allem bei drohendem Fahrverbot, hohem Bußgeld oder Punkten in Flensburg. Auch bei Zweifeln an der Eichung, der Geräteaufstellung oder der Bedienung des Messpersonals lohnt sich die technische Prüfung. In einem kurzen Vorgespräch klären wir, ob ein Gutachten in Ihrem Fall realistisch Erfolg verspricht.
Kann ich als Betroffene:r ein Gutachten ohne Anwalt beauftragen?
Technisch ist das möglich – Sie können uns auch ohne anwaltliche Vertretung kontaktieren, und wir klären im Vorgespräch, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist. In der Praxis scheitert eine Beauftragung ohne Anwalt allerdings meist an der Rechtsschutzversicherung: Ohne Mandatierung einer auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei stimmen die Versicherer der Kostenübernahme für das Gutachten in der Regel nicht zu. Hinzu kommt, dass ein Fachanwalt deutlich einfacher Zugang zu den Messunterlagen erhält. Wir empfehlen daher in nahezu allen Fällen die Einschaltung eines Verkehrsrechtsanwalts.
Wie lange dauert die Erstellung eines OWi-Gutachtens?
Die interne Bearbeitung dauert nach Eingang aller Beweismittel in der Regel drei bis fünf Werktage. Der vorgelagerte Schritt – die Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle – nimmt typischerweise vier bis sechs Wochen in Anspruch und ist nicht beeinflussbar. Bei Eilbedarf kurz vor einer Hauptverhandlung sprechen Sie uns direkt an.
Was passiert nach dem Gutachten im Bußgeldverfahren?
Das Gutachten wird Ihrer Kanzlei oder direkt Ihnen übergeben und kann im laufenden Verfahren bei der Bußgeldstelle oder im Hauptverfahren vor Gericht eingereicht werden. Bei substantiierten Mängeln führt das häufig zur Einstellung des Verfahrens oder zum Freispruch. Auf Wunsch begleiten wir nach – mit Stellungnahmen oder Erläuterungen in der Hauptverhandlung.
Welche Unterlagen werden für die Begutachtung benötigt?
Wir benötigen den Bußgeldbescheid, die Akteneinsicht mit Falldatensatz und Statistikdatei, den Eichschein, das Messprotokoll sowie den Schulungsnachweis des Messbeamten. Bei videogestützten Verfahren zusätzlich die vollständige Videoaufzeichnung. Fehlende Unterlagen fordern wir – über die Kanzlei oder direkt – eigenständig bei der Behörde nach.
Sind Sie öffentlich bestellt und vereidigt?
Unser Sachverständiger Johannes Albrecht ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Die öffentliche Bestellung ist eine staatlich überprüfte Qualifikation, die besondere fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit nachweist. Gerichte stützen sich auf Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger mit besonderem Gewicht.
Welche Messgeräte werden begutachtet?
Wir bearbeiten regelmäßig sämtliche in Deutschland zugelassenen Verfahren – darunter PoliScan FM1, TraffiStar S350 und S330, ProViDa 2000 Modular, VKS 4.5, Gatso GTC-GS11, ES 8.0 und ES 3.0, Riegl FG21-P, ProLaser 4-DE, LTI 20/20 TruSpeed sowie VDS M5 Speed. Auch Augenzeugen-Messungen ohne technisches Messgerät prüfen wir.
Erstellen Sie auch Unfallrekonstruktionen?
Nein. Unser Fokus liegt ausschließlich auf der Verkehrsmesstechnik – Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht. Diese Spezialisierung ist Voraussetzung für unsere fachliche Tiefe. Für Unfallrekonstruktionen empfehlen wir spezialisierte Sachverständige; auf Anfrage vermitteln wir gerne Kontakte zu vertrauenswürdigen Kolleginnen und Kollegen.
Direkt sprechen.
Telefonisch, per E-Mail oder direkt über das Formular. Wir antworten in der Regel am selben Werktag.
AdresseVerkehrsmesstechnik Nord Pestalozzistraße 25 22305 Hamburg
Rückruf anfordern: Geben Sie im Formular einfach Ihre Telefonnummer an. Ihre Daten werden ausschließlich für die einmalige Kontaktaufnahme verwendet und nicht dauerhaft gespeichert.