Blitzer-Gutachten Brandenburg: Sachverständigenprüfung
In Brandenburg gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zwischen Geschwindigkeitsbeschränkungsschild und Messstelle. Für Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen ist das Oberlandesgericht Brandenburg mit Sitz in Brandenburg an der Havel zuständig. Als großes Flächenland rund um Berlin mit ausgedehnten Autobahnnetzen (A2, A9, A10/Berliner Ring, A12, A13, A24) ist Brandenburg ein wichtiger Einsatzbereich der Verkehrsüberwachung. Wir begutachten Messungen aus Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel und dem gesamten Land — bundesweit digital von Hamburg aus.
Mindestabstand
150 m (Erlass 1996, akt. 2018)
Zuständiges OLG
OLG Brandenburg (Brandenburg an der Havel)
Bußgeldstelle
Zentrale Bußgeldstelle Gransee
Rechtsgrundlagen
Geschwindigkeitsüberwachung in Brandenburg: Rechtsgrundlagen
Der Mindestabstand beträgt 150 Meter zwischen Verkehrsschild und Messstelle. Maßgebliche Vorschrift ist der Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK) „Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen" vom 15.09.1996 (ABl./96, Nr. 43, S. 962), zuletzt geändert am 16.03.2018.
Gerichte & Bußgeldstellen
Zuständige Gerichte und Bußgeldstellen in Brandenburg
Das Oberlandesgericht Brandenburg mit Sitz in Brandenburg an der Havel ist für alle Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldurteile aus dem Land Brandenburg zuständig. Erst- und zweitinstanzlich entscheiden die Amts- und Landgerichte des Landes.
Für die polizeilich erfassten Geschwindigkeitsverstöße ist überwiegend die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee zuständig. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen.
Messgeräte
Häufig eingesetzte Messgeräte in Brandenburg
Auf den Autobahnen rund um Berlin (A10/Berliner Ring, A2, A9, A12, A13, A24) und den Bundesstraßen kommen schwerpunktmäßig stationäre Anlagen, mobile Lasermessgeräte und semi-stationäre Anhängermessungen zum Einsatz.
Was wir prüfen
Was wir bei einer brandenburgischen Messung prüfen
Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetriebnahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung des Falldatensatzes. Mehr im Beitrag Sachverständigengutachten im OWi-Verfahren.
Kooperation
Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.
Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.
Häufige Fragen
Was Kanzleien und Betroffene in Brandenburg fragen.
Gilt in Brandenburg ein Mindestabstand für Blitzer?
Ja, 150 Meter zwischen Verkehrsschild und Messstelle. Maßgeblich ist der Erlass des MIK vom 15.09.1996, zuletzt geändert am 16.03.2018.
Welches OLG entscheidet in Brandenburg?
Das Oberlandesgericht Brandenburg mit Sitz in Brandenburg an der Havel ist für alle Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldurteile aus dem Land zuständig.
Erfolgt die Begutachtung vor Ort oder digital?
Digital von Hamburg aus. Aktenversand postalisch oder über unser Partner-Portal.
Welche Messgeräte werden in Brandenburg eingesetzt?
Schwerpunktmäßig PoliScan FM1, TraffiStar S350, ES 8.0 und Gatso GTC-GS11 — auf den Autobahnen rund um Berlin und den Bundesstraßen.
Wie lange dauert ein Gutachten?
3 bis 5 Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Akteneinsicht typischerweise 4 bis 6 Wochen.
Werden die Kosten übernommen?
Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung regelmäßig vollständig. Partner von DEURAG und ALLRECHT seit 2025.
Angrenzende Bundesländer
Auch in Nachbarländern aktiv.
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