Sachverständigenbüro für Blitzergutachten

Sachverständigenbüro für Verkehrsmesstechnik, Hamburg, bundesweit für Kanzleien und Betroffene

Blitzer-Gutachten vom Sachverständigen: Messung technisch prüfen lassen

Ein Blitzer-Gutachten ist ein Sachverständigengutachten, das eine amtliche Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtmessung auf Eichung, Aufstellung, Bedienung und Messdaten prüft. Verkehrsmesstechnik Nord aus Hamburg begutachtet bundesweit Messungen mit PoliScan FM1, TraffiStar S350, ES 8.0, ProViDa 2000 Modular, VKS, Riegl FG21-P und weiteren Systemen, in der Regel innerhalb von 3 bis 5 Werktagen. Jedes Gutachten schließt mit einer von drei Bewertungsstufen: eingehalten, Beanstandung oder erheblicher Mangel.

500+
Gutachten jährlich
3 bis 5
Werktage nach vollständiger Akte
seit 2022
inhabergeführt in Hamburg

Was ist ein Blitzer-Gutachten?

Was ist ein Blitzer-Gutachten und was steht darin?

Ein Blitzer-Gutachten prüft Messgerät, Eichung, Bedienpersonal, Messstelle, Messprotokoll und Falldaten einer behördlichen Messung anhand von MessEG, MessEV, PTB-Anforderungen, Gebrauchsanweisung und Baumusterprüfbescheinigung. Es beginnt mit einem Übersichtsblatt und endet mit einer von drei Bewertungsstufen.

Ziel ist nicht das pauschale Anzweifeln jeder Messung, sondern die Identifikation belegbarer technischer Mängel, die im Einspruchsverfahren tatsächlich Erfolg versprechen. Wir liefern stichpunktartig belegbare Befunde, nachvollziehbar nach PTB-Vorgaben und Eichrecht. Ein Gericht kann diese Abstufung mittragen, weil sie nichts pauschal anzweifelt.

Jedes Gutachten folgt derselben Gliederung: Sachlage und Beweismittel, Messgerät, Messverfahren, Eichung, Bedienpersonal, Messstelle, Inbetriebnahme und Messprotokoll, technische Prüfung, Schlussfolgerung. Vorangestellt ist ein Übersichtsblatt mit den erheblichen Mängeln, den Beanstandungen und den nachzufordernden Unterlagen auf einen Blick. Kanzleien und Gerichte finden die Schwachstellen sofort, ohne zu suchen.

Deckblatt und Übersichtsblatt eines Messgutachtens
Beispiel: Deckblatt und Übersichtsblatt eines Messgutachtens

Stufe 1

Eingehalten

Vorgaben erfüllt, kein Beanstandungsgrund.

Stufe 2

Beanstandung

Abweichung erkennbar, Bewertung im Einzelfall.

Stufe 3

Erheblicher Mangel

Substantielle Verletzung der Vorgaben.

Je nach Art und Gewicht reicht das Ergebnis von nicht verwertbaren Messungen bis zur Anwendung höherer Verkehrsfehlergrenzen. Was ein Gutachten im Verfahren leistet, steht im Beitrag Sachverständigengutachten Bußgeldverfahren: Ablauf, Kosten, Deckung.

Prüfschema

Was prüfen wir bei jeder Messung?

Wir prüfen sechs Felder nach festem Schema und lassen kein Feld aus: Beweismittel, Eichung, Bedienpersonal, Messstelle, Inbetriebnahme mit Messprotokoll und die technische Prüfung der Falldaten. So entsteht auch dann eine verwertbare Bewertung, wenn die Messung in Ordnung ist.

  1. 1
    Beweismittel

    Sind Falldatei, Messprotokoll, Lichtbilder, Eichunterlagen und Schulungsnachweise vollständig?

  2. 2
    Eichung

    War der Eichschein zum Tatzeitpunkt gültig und gab es seither Eingriffe am Gerät?

  3. 3
    Bedienpersonal

    Liegt eine Schulung des Messbeamten vor und ist die Berechtigung der schulenden Stelle nachweisbar?

  4. 4
    Messstelle

    Aufstellung, Abstände zur Beschilderung, Hindernisse und Reflexionen im Messbereich.

  5. 5
    Inbetriebnahme und Messprotokoll

    Sind alle vorgeschriebenen Tests und Einträge nach Hersteller und PTB dokumentiert?

  6. 6
    Technische Prüfung

    Falldatei, Messreihe, Messdatenauszüge, bei Videoverfahren die Videoanalyse.

Wann lohnt sich ein Gutachten?

Wann lohnt sich ein Blitzer-Gutachten?

Ein Blitzer-Gutachten lohnt sich, sobald ein Fahrverbot, eine Geldbuße ab ca. 200 Euro oder mehrere Punkte im Raum stehen. Auch bei Wiederholungsverstößen, Zweifeln an der Messstelle oder untypischen Messwerten ist eine technische Prüfung sinnvoll.

  • Fahrverbot droht

    Ein Fahrverbot hat die größten Folgen für Beruf und Alltag. Hier ist eine technische Prüfung der Messung besonders sinnvoll.

  • Hoher Punktestand

    Bei mehreren Punkten oder Wiederholungsverstößen kann jede weitere Eintragung entscheidend sein.

  • Zweifel an Messstelle oder Beschilderung

    Aufstellung, Mindestabstand zum Schild und Messumgebung werden im Gutachten überprüft.

  • Fehlende Unterlagen in der Akte

    Fehlen Messprotokoll, Eichschein oder Falldaten, lässt sich die Messung nicht nachvollziehen.

Ein Verfahren wird selten mit dem Argument gewonnen, es lägen keine Rohmessdaten vor. Entscheidend sind belegbare, individuelle Mess- oder Bedienfehler. Genau dort setzt unsere Prüfung an. Ob eine Prüfung im konkreten Fall Aussicht hat, sagen wir in der kostenfreien Ersteinschätzung vorab.

In den meisten Fällen tragen Rechtsschutzversicherungen die Gutachtenkosten nach Deckungszusage. Fristen und Ablauf des Einspruchs stehen im Beitrag Einspruch Bußgeldbescheid: Frist, Ablauf, Erfolgsaussichten 2026.

Ablauf der Beauftragung

Wie läuft die Beauftragung ab?

Die Beauftragung läuft in vier Schritten: Sie senden Auftrag und Akte, wir bestätigen den Eingang innerhalb eines Werktags und geben eine kostenfreie Ersteinschätzung, erstellen das Gutachten in der Regel in 3 bis 5 Werktagen nach Eingang aller Beweismittel und begleiten das Verfahren auf Wunsch bis zur Hauptverhandlung.

  1. 01
    Auftrag und Akte senden

    Per Partner-Portal, E-Mail oder Post. Wir benötigen Bußgeldbescheid, Akteneinsicht mit Falldaten, Eichschein, Messprotokoll und Schulungsnachweis.

  2. 02
    Eingangsbestätigung und Ersteinschätzung

    Innerhalb eines Werktags prüfen wir die Vollständigkeit, sagen kostenfrei und unverbindlich, ob eine fachliche Beanstandung Erfolg verspricht, und formulieren bei Bedarf die Nachforderung an die Behörde.

  3. 03
    Gutachten in 3 bis 5 Werktagen

    Volle technische Prüfung nach fester Gliederung, gerechnet ab Eingang aller Beweismittel. Bei Eilbedarf vor einer Hauptverhandlung sprechen Sie uns direkt an.

  4. 04
    Übergabe und Nachbetreuung

    Sie erhalten das Gutachten digital und per Post. Auf Wunsch ergänzen wir Stellungnahmen, antworten auf Gegenäußerungen der Behörde oder erläutern das Gutachten im Termin.

Die Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle dauert typischerweise vier bis sechs Wochen und liegt außerhalb unseres Einflusses. Umso wichtiger ist eine frühe Beauftragung.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfragen

Unterlagen

Welche Unterlagen brauchen wir?

Für ein vollständiges Gutachten brauchen wir den Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen, das Messprotokoll, den Eichschein, den Schulungsnachweis des Messpersonals, das Beweisfoto und den Falldatensatz bzw. die Messreihe. Die Unterlagen erhält die Kanzlei über die Akteneinsicht.

  • Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen
  • Messprotokoll
  • Eichschein
  • Schulungsnachweis des Messpersonals
  • Beweisfoto
  • Falldatensatz bzw. Messreihe

Welche Falldaten im Einzelnen anzufordern sind, hängt vom Messgerät ab: beim PoliScan die TUFF-Datei mit Token und Statistikdatei, beim TraffiStar die SBF-Datei mit Schlüsseldatei, beim ES 8.0 die eso-Datei, beim ProViDa das Beweisvideo. Fehlende Unterlagen fordern wir über die Kanzlei oder direkt bei der Behörde nach. Die gerätegenaue Liste mit Musterantrag steht im Beitrag Falldaten anfordern: Was die Kanzlei je Messgerät verlangen muss.

Weiterführend

Kosten

Was kostet ein Blitzer-Gutachten und wer zahlt?

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt der Versicherer die Gutachtenkosten nach Deckungszusage, wir rechnen direkt mit dem Versicherer ab. Für Mandanten ohne Rechtsschutz nennen wir vorab eine konkrete Kostenschätzung.

Unsere Gutachten werden von den gängigen Rechtsschutzversicherungen vergütet. Die Kanzlei geht nicht in Vorleistung, die Abrechnung läuft zwischen Verkehrsmesstechnik Nord und dem Versicherer. Seit 2025 bestehen feste Kooperationen mit DEURAG und ALLRECHT; im Rahmen dieser Kooperation erstellen wir die Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.

DEURAGALLRECHT Versicherungen

Team

Wer erstellt das Gutachten?

Verkehrsmesstechnik Nord ist ein inhabergeführtes Sachverständigenbüro in Hamburg, gegründet am 1. Juli 2022. Die Gutachten erstellt M.Sc. Caner Aygün, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik; bei Gutachten mit Kostenübernahmerelevanz wirkt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Johannes Albrecht mit.

Caner Aygün

Caner Aygün

Master of Science im Ingenieurwesen, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik

Johannes Albrecht

Johannes Albrecht

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger*, Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik

Simon Özcan

Simon Özcan

Leiter Sachbearbeitung und Aktenauswertung, Ansprechpartner für Kanzleien

* Herr Johannes Albrecht ist von der Handwerkskammer für Oberfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk.

Unsere Haltung: Wir prüfen Messungen, wir bekämpfen keine Behörden. Mehr zu Arbeitsweise und Bewertungsmaßstab auf der Seite Über uns.

Partner-Portal

Was bietet das Partner-Portal für Kanzleien?

Das Partner-Portal bündelt Auftrag, Untervollmacht, Aktenupload und Bearbeitungsstand an einem Ort. Es ist für Partnerkanzleien kostenlos; Beauftragung per E-Mail oder Post bleibt daneben möglich.

  • Digitale Auftragserteilung und Untervollmacht direkt im Portal
  • Bearbeitungsstand in Echtzeit
  • Upload großer Falldatensätze, Videos und Akten per Drag and Drop, DSGVO-konform und selbst gehostet
  • Mustervorlagen und Anforderungslisten je Messgerät zum Abruf

Zum Partner-LoginPortal-Zugang anfragen

Messgeräte

Welche Messgeräte prüfen wir?

Wir prüfen Messungen aller gängigen Systeme der amtlichen Verkehrsüberwachung: Laser und Laserscanner, Radar-, Piezo- und Sensoranlagen, Rotlichtüberwachung, Video- und Abstandsverfahren sowie Handlasergeräte. Zu jedem Gerät finden Sie weiterführende Fachinformationen.

Ihr Messverfahren ist nicht aufgeführt? Wir prüfen alle in Deutschland zur Eichung zugelassenen Systeme, auch ältere Geräte, sowie polizeiliche Schätzungen ohne Messgerät. Übersicht aller Hersteller: Alle Messgeräte in der amtlichen Verkehrsüberwachung

16 Bundesländer auf einen Blick

In welchen Bundesländern prüfen wir Messungen?

Wir prüfen Messungen in allen 16 Bundesländern, die Begutachtung erfolgt vollständig digital. Die Akte wird elektronisch übertragen, das Gutachten per E-Mail und Post zugestellt. Wählen Sie Ihr Bundesland für die landesspezifischen Hinweise.

Jede Bundesland-Seite enthält die landesspezifischen Mindestabstands-Vorgaben, die zuständigen Oberlandesgerichte, die zentrale Bußgeldstelle sowie die typischen Messgeräte der Landespolizei.

Häufige Fragen zum Blitzer-Gutachten

Hier beantworten wir Fragen, die in den Abschnitten oben nicht behandelt sind: Bearbeitungszeit und Eilfälle, Vorgehen bei unauffälliger Messung, Unterstützung beim Beweisantrag, Erläuterung im Termin, Beauftragung durch Betroffene und Umgang mit fehlenden Falldaten.

Wie schnell liegt das Gutachten vor?

Nach Eingang aller Beweismittel in der Regel in 3 bis 5 Werktagen. Die Akteneinsicht bei der Behörde dauert davor typischerweise vier bis sechs Wochen. Bei Eilbedarf vor einer Hauptverhandlung sprechen Sie uns direkt an, dann stimmen wir den Termin ab.

Was passiert, wenn die Messung in Ordnung ist?

Dann stellt das Gutachten das fest, mit der Bewertungsstufe eingehalten je Prüffeld. Die Kanzlei hat damit eine belastbare Grundlage für die weitere Strategie. Damit dieser Fall selten eintritt, geben wir vor der Beauftragung eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Erfolgsaussicht.

Was ist, wenn Falldaten oder Messreihe fehlen?

Ohne Falldaten im Herstellerformat ist eine Messung technisch nicht prüfbar. Wir formulieren die Nachforderung gerätegenau und richten sie über die Kanzlei oder direkt an die Behörde. Bleiben die Daten aus, stellt das Gutachten die Nichtprüfbarkeit fest und benennt die fehlenden Unterlagen.

Unterstützen Sie beim Beweisantrag?

Ja. Das Gutachten ist so aufgebaut, dass sich die Befunde direkt in einen Beweisantrag übernehmen lassen. Im Partner-Portal stehen zusätzlich Mustervorlagen und Anforderungslisten je Messgerät zum Abruf. Bei Gegenäußerungen der Behörde ergänzen wir auf Wunsch eine Stellungnahme.

Erläutern Sie das Gutachten auch in der Hauptverhandlung?

Auf Wunsch ja. Die Nachbetreuung umfasst ergänzende Stellungnahmen, Antworten auf Gegenäußerungen der Behörde und die Erläuterung des Gutachtens im Termin. Sprechen Sie den Bedarf bei der Beauftragung an, damit der Termin eingeplant werden kann.

Kann ich als Betroffener ohne Anwalt beauftragen?

Ja, wir arbeiten für Kanzleien, Versicherer und Betroffene. Die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung läuft in der Regel über die Kanzlei, deshalb empfehlen wir, zuerst einen Verteidiger einzuschalten. Ohne Rechtsschutz nennen wir vorab eine konkrete Kostenschätzung.

Funktioniert das auch außerhalb von Hamburg?

Ja. Die Begutachtung erfolgt vollständig digital: Die Akte wird elektronisch übertragen, das Gutachten per E-Mail und Post zugestellt. Wir arbeiten bundesweit in allen 16 Bundesländern.

Muss ich mich im Partner-Portal registrieren?

Nein. Das Portal ist für Partnerkanzleien kostenlos und bündelt Auftrag, Untervollmacht, Upload und Bearbeitungsstand, ist aber keine Voraussetzung. Beauftragung und Aktenübermittlung sind auch per E-Mail an info@vmt-nord.de oder per Post möglich.

Kostenfreie Ersteinschätzung anfragen

Schicken Sie uns die Eckdaten Ihres Falls. Wir melden uns in der Regel am selben Werktag mit einer ersten Einschätzung, ob sich ein Gutachten lohnt. Unterlagen und größere Datenmengen senden Sie bitte über das Partner-Portal oder per E-Mail an info@vmt-nord.de.

Unterlagen und größere Datenmengen senden Sie bitte über das Partner-Portal oder per E-Mail an info@vmt-nord.de.