Blitzer-Gutachten Berlin: Sachverständigenprüfung Ihrer Messung

In Berlin gilt eine zweistufige Mindestabstands-Regelung: 75 Meter vor und nach Verkehrsschildern sowie 150 Meter vor und nach Ortstafeln. Anders als die übrigen Bundesländer hat Berlin als Stadtstaat kein Oberlandes­gericht, sondern das Kammergericht — die historisch gewachsene Bezeichnung des Berliner OLGs. Wir begutachten Messungen aus allen Berliner Bezirken — vom Innenstadtring über die Stadtautobahn A100 bis zu den Außenbezirken — bundesweit digital von Hamburg aus.

Mindestabstand

75 m an Schildern · 150 m an Ortstafeln

Zuständiges OLG

Kammergericht Berlin

Bußgeldstelle

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)

Rechtsgrundlagen

Geschwindigkeits­überwachung in Berlin: Rechtsgrundlagen

Die Berliner Regelung sieht 75 Meter Mindestabstand vor und nach Verkehrsschildern sowie 150 Meter vor und nach Ortstafeln vor. Maßgeblich ist die Geschäfts­anweisung PPr Stab Nr. 6/2010 über die Durchführung mobiler Geschwindigkeits­kontrollen.

Zuständiges Gericht und Bußgeldstelle in Berlin

Zuständiges Gericht und Bußgeldstelle in Berlin

Das Kammergericht (KG) Berlin ist als Berliner Pendant zum Oberlandes­gericht für alle Rechts­beschwerden gegen Bußgeldurteile zuständig. Erst- und zweitinstanzlich entscheiden das Amtsgericht Tiergarten und das Landgericht Berlin.

Für die Bearbeitung der Geschwindigkeits­verstöße ist überwiegend das Landesamt für Bürger- und Ordnungs­angelegenheiten (LABO) Berlin zuständig. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungs­dauer von vier bis sechs Wochen.

Messgeräte

Häufig eingesetzte Messgeräte in Berlin

In der Hauptstadt kommen schwerpunktmäßig stationäre Anlagen und mobile Lasermessgeräte zum Einsatz; auf der Stadtautobahn A100 und den ein- und ausführenden Schnellstraßen sind Video-Nachfahrten durch Polizei­fahrzeuge relevant.

Was wir prüfen

Was wir bei einer Berliner Messung prüfen

Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetrieb­nahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung des Falldatensatzes. Bei der zweistufigen Berliner Regelung (75 m / 150 m) ist die Art der Beschilderung — reguläres Verkehrsschild oder Ortstafel — ein zentraler Prüfaspekt. Mehr im Beitrag Sachverständigen­gutachten im OWi-Verfahren.

Kooperation

Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.

Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.

DEURAGALLRECHT Versicherungen

Häufige Fragen

Was Kanzleien und Betroffene in Berlin fragen.

Gilt in Berlin ein Mindestabstand für Blitzer?

Ja, zweistufig: 75 Meter vor und nach Verkehrsschildern sowie 150 Meter vor und nach Ortstafeln. Maßgeblich ist die Geschäfts­anweisung PPr Stab Nr. 6/2010.

Warum hat Berlin ein Kammergericht statt eines OLG?

Das Kammergericht ist die historisch gewachsene Bezeichnung des Berliner Oberlandes­gerichts — eine Besonderheit, die nur für Berlin gilt. Funktional entspricht das KG einem OLG; es ist für alle Rechts­beschwerden in Bußgeldsachen zuständig.

Was ist der Unterschied zwischen 75 m und 150 m?

75 Meter gelten bei regulären Verkehrsschildern (z. B. einer Tempo-30- oder Tempo-50-Beschilderung). 150 Meter gelten bei Ortstafeln, die das Ortsende oder den Ortsbeginn markieren.

Erfolgt die Begutachtung vor Ort oder digital?

Digital von Hamburg aus. Aktenversand postalisch oder über unser Partner-Portal.

Wie lange dauert ein Gutachten?

3 bis 5 Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Akteneinsicht typischerweise 4 bis 6 Wochen.

Werden die Kosten übernommen?

Mit Verkehrsrechtsschutz­versicherung regelmäßig vollständig. Partner von DEURAG und ALLRECHT seit 2025.

Angrenzende Bundesländer

Auch in Nachbarländern aktiv.

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