Blitzer-Gutachten Baden-Württemberg: Sachverständigenprüfung

In Baden-Württemberg wurde der starre Mindestabstand zum 01.07.2015 aufgehoben — nach Anpassung der Verwaltungs­vorschrift gibt es keine konkrete Meter-Vorgabe mehr. Die obergerichtliche Rechtsprechung ist auf zwei Oberlandes­gerichte aufgeteilt: das OLG Karlsruhe für den nördlichen und westlichen Landesteil und das OLG Stuttgart für Württemberg. Wir begutachten Messungen aus Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg und ganz Baden-Württemberg — bundesweit digital von Hamburg aus.

Mindestabstand

Keine starre Vorgabe (Einzelfallprüfung)

Zuständiges OLG

OLG Karlsruhe · OLG Stuttgart

Bußgeldstelle

Regierungspräsidien Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen und Freiburg

Rechtsgrundlagen

Geschwindigkeits­überwachung in Baden-Württemberg: Rechtsgrundlagen

Baden-Württemberg war das erste Bundesland, das eine starre Mindestabstands-Vorgabe abgeschafft hat — die früher geltenden 150 Meter wurden zum 01.07.2015 aufgehoben. Maßgebliche Vorschrift ist die Verwaltungs­vorschrift des Innenministeriums für die Verkehrs­sicherheits­arbeit der Polizei vom 17.05.2024, Az. IM3-1132-26/2.

Die Aufhebung bedeutet nicht, dass beliebig kurze Distanzen zulässig sind. Maßgeblich ist die verkehrstechnische Begründbarkeit der Messstelle im Einzelfall. Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 08.01.2018 (Az. 2 Rb 9 Ss 794/17) die Reichweite der aufgehobenen Vorgabe präzisiert.

Gerichte & Bußgeldstellen

Zuständige Gerichte und Bußgeldstellen in Baden-Württemberg

Zwei Oberlandes­gerichte sind arbeitsteilig zuständig: das OLG Karlsruhe für den nördlichen Landesteil einschließlich Karlsruhe, Mannheim und Heidelberg; das OLG Stuttgart für Württemberg einschließlich Stuttgart, Heilbronn und Tübingen.

Für die Bearbeitung der Geschwindigkeits­verstöße sind die Regierungs­präsidien Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen und Freiburg zuständig. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungs­dauer von vier bis sechs Wochen.

Messgeräte

Häufig eingesetzte Messgeräte in Baden-Württemberg

Auf den überregionalen Autobahn­abschnitten A5, A6, A8 und A81 sind stationäre Anlagen und mobile Lasermessgeräte verbreitet; in den Großstädten ergänzen semi-stationäre Anhänger­messungen das Portfolio.

Was wir prüfen

Was wir bei einer baden-württembergischen Messung prüfen

Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetrieb­nahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung des Falldatensatzes. Bei fehlender starrer Mindestabstands-Vorgabe ist die verkehrstechnische Begründbarkeit der Messstelle ein zentraler Prüfaspekt. Mehr im Beitrag Sachverständigen­gutachten im OWi-Verfahren.

Kooperation

Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.

Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.

DEURAGALLRECHT Versicherungen

Häufige Fragen

Was Kanzleien und Betroffene in Baden-Württemberg fragen.

Gilt in Baden-Württemberg ein Mindestabstand für Blitzer?

Nein. Die starre 150-m-Vorgabe wurde zum 01.07.2015 aufgehoben. Maßgeblich ist die Verwaltungs­vorschrift des Innenministeriums vom 17.05.2024 (Az. IM3-1132-26/2). Die Messstelle muss verkehrstechnisch begründbar sein.

Welches OLG entscheidet in Baden-Württemberg?

Zwei OLGs arbeitsteilig: OLG Karlsruhe für den nördlichen Landesteil (Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg), OLG Stuttgart für Württemberg (Stuttgart, Heilbronn, Tübingen). Maßgeblich ist der Tatort.

Was bedeutet die Aufhebung des Mindestabstands für mein Verfahren?

Die Aufhebung bedeutet nicht, dass beliebig kurze Distanzen zulässig sind. Maßgeblich ist die verkehrstechnische Begründbarkeit der Messstelle im Einzelfall. Bei ungewöhnlich kurzen Distanzen kann ein Prüfanlass bestehen. Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 08.01.2018 (Az. 2 Rb 9 Ss 794/17) die Reichweite präzisiert.

Erfolgt die Begutachtung vor Ort oder digital?

Digital von Hamburg aus. Aktenversand postalisch oder über unser Partner-Portal.

Wie lange dauert ein Gutachten?

3 bis 5 Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Akteneinsicht typischerweise 4 bis 6 Wochen.

Werden die Kosten übernommen?

Mit Verkehrsrechtsschutz­versicherung regelmäßig vollständig. Partner von DEURAG und ALLRECHT seit 2025.

Angrenzende Bundesländer

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