Blitzer-Gutachten Hamburg: Sachverständige Prüfung Ihrer Messung

In Hamburg besteht keine starre Mindestabstands-Vorgabe zwischen Verkehrsschild und Geschwindigkeits­messstelle — die Hamburger Polizei arbeitet stattdessen mit polizeiinternen Regelungen, deren Anwendung im Einzelfall verkehrstechnisch begründet sein muss. Bei Geschwindigkeits­verstößen ist das Hanseatische Oberlandes­gericht Hamburg für Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldurteile zuständig. Als in Hamburg ansässiges Sachverständigen­büro mit Sitz in der Pestalozzistraße begutachten wir amtliche Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlicht­messungen aus dem gesamten Stadtgebiet — vom Flughafen Fuhlsbüttel über die A1, A7, A23, A24 und A25 bis zum Hafen.

Mindestabstand

Keine starre Vorgabe (Einzelfallprüfung)

Zuständiges OLG

Hanseatisches OLG Hamburg

Bußgeldstelle

Landesbetrieb Verkehr (LBV) Hamburg

Rechtsgrundlagen

Geschwindigkeits­überwachung in Hamburg: Rechtsgrundlagen

Hamburg gehört zu den fünf Bundesländern ohne starre Mindestabstands-Vorgabe zwischen Verkehrsschild und Messstelle. Die polizei­interne Regelung sieht vor, dass die Messstelle im Einzelfall verkehrstechnisch begründbar sein muss. An Gefahrenstellen — Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Fußgänger­zonen — sind verkürzte Abstände regelmäßig zulässig.

Eine Unterschreitung einer üblichen Distanz führt nicht automatisch zur Unverwertbarkeit der Messung, kann aber ein konkreter Anhaltspunkt für eine Einzelfall­prüfung sein. Vergleichende Angaben zu den Mindestabständen der übrigen Bundesländer enthält der Beitrag Mindestabstände bei Geschwindigkeits­messungen in den Bundesländern.

Gerichte & Bußgeldstellen

Zuständige Gerichte und Bußgeldstellen in Hamburg

In Hamburg ist als Stadtstaat das Hanseatische Oberlandes­gericht Hamburg sowohl für straf- als auch für bußgeld­rechtliche Rechts­beschwerden zuständig. Erst- und zweitinstanzlich entscheiden die Amts- und Landgerichte; in Rechtsbeschwerde ist das OLG die zentrale Instanz.

Für die Bearbeitung der Geschwindigkeits­verstöße ist in Hamburg überwiegend der Landesbetrieb Verkehr (LBV) zuständig; bei Ordnungs­widrigkeiten im Bereich der Polizei kann auch die Polizei Hamburg direkt der erste Aktenpfad sein. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungs­dauer von vier bis sechs Wochen.

Messgeräte

Häufig eingesetzte Messgeräte in Hamburg

Die Hamburger Polizei setzt schwerpunktmäßig stationäre Anlagen an Hauptverkehrs­straßen sowie mobile Lasermessgeräte ein. Zum Geräte­portfolio zählen unter anderem:

Daneben sind Augenzeugen­messungen in Streifenfahrt insbesondere auf Stadtautobahnen relevant. Auch diese begutachten wir.

Was wir prüfen

Was wir bei einer Hamburger Messung prüfen

Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung des Messgeräts, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetriebnahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung des Falldatensatzes. Eine vertiefte Darstellung des Ablaufs finden Sie im Beitrag Sachverständigen­gutachten im OWi-Verfahren: Ablauf und Kosten.

Kooperation

Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.

Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.

DEURAGALLRECHT Versicherungen

Häufige Fragen

Was Kanzleien und Betroffene in Hamburg fragen.

Gilt in Hamburg ein Mindestabstand für Blitzer?

Eine starre Meter-Vorgabe gibt es in Hamburg nicht. Die polizei­interne Regelung verlangt eine verkehrstechnische Begründung der Messstelle im Einzelfall. An Gefahrenstellen sind verkürzte Abstände regelmäßig zulässig. Auch ohne starre Vorgabe kann eine unangemessen kurze Distanz im Einzelfall ein konkreter Prüfanlass sein.

Welches OLG entscheidet in Hamburg über Rechtsbeschwerden?

Das Hanseatische Oberlandes­gericht Hamburg ist für alle Rechts­beschwerden in Bußgeld­sachen aus dem Stadtgebiet zuständig. Erst- und zweitinstanzlich entscheiden die Hamburger Amts- und Landgerichte.

Erfolgt die Begutachtung vor Ort in Hamburg oder digital?

Beides ist möglich. Als Hamburger Büro können Sie uns die Akte persönlich in der Pestalozzistraße 25 übergeben — oder digital über unser Partner-Portal einreichen. Die fachliche Begutachtung erfolgt in beiden Fällen mit derselben zertifizierten Auswertesoftware.

Welche Messgeräte werden in Hamburg am häufigsten eingesetzt?

Schwerpunktmäßig PoliScan FM1, TraffiStar S350, ES 8.0 sowie ProViDa 2000 Modular in Video-Nachfahrten durch Polizeifahrzeuge. Stationäre Anlagen auf Hauptverkehrsachsen wie Stresemannstraße, Holstenstraße oder den Stadtautobahnen ergänzen das Portfolio.

Wie lange dauert ein Gutachten zu einer Hamburger Messung?

Die interne Bearbeitungs­zeit beträgt 3 bis 5 Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Die vorgelagerte Akteneinsicht beim LBV oder bei der Polizei Hamburg nimmt typischer­weise 4 bis 6 Wochen in Anspruch.

Werden die Kosten von der Rechtsschutz­versicherung übernommen?

Ja. Mit Verkehrsrechtsschutz­versicherung werden die Gutachterkosten regelmäßig vollständig übernommen. Seit 2025 bestehen feste Kooperations­verträge mit DEURAG und ALLRECHT.

Angrenzende Bundesländer

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