Blitzer-Gutachten Hamburg: Sachverständige Prüfung Ihrer Messung
In Hamburg besteht keine starre Mindestabstands-Vorgabe zwischen Verkehrsschild und Geschwindigkeitsmessstelle — die Hamburger Polizei arbeitet stattdessen mit polizeiinternen Regelungen, deren Anwendung im Einzelfall verkehrstechnisch begründet sein muss. Bei Geschwindigkeitsverstößen ist das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg für Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldurteile zuständig. Als in Hamburg ansässiges Sachverständigenbüro mit Sitz in der Pestalozzistraße begutachten wir amtliche Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen aus dem gesamten Stadtgebiet — vom Flughafen Fuhlsbüttel über die A1, A7, A23, A24 und A25 bis zum Hafen.
Mindestabstand
Keine starre Vorgabe (Einzelfallprüfung)
Zuständiges OLG
Hanseatisches OLG Hamburg
Bußgeldstelle
Landesbetrieb Verkehr (LBV) Hamburg
Rechtsgrundlagen
Geschwindigkeitsüberwachung in Hamburg: Rechtsgrundlagen
Hamburg gehört zu den fünf Bundesländern ohne starre Mindestabstands-Vorgabe zwischen Verkehrsschild und Messstelle. Die polizeiinterne Regelung sieht vor, dass die Messstelle im Einzelfall verkehrstechnisch begründbar sein muss. An Gefahrenstellen — Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Fußgängerzonen — sind verkürzte Abstände regelmäßig zulässig.
Eine Unterschreitung einer üblichen Distanz führt nicht automatisch zur Unverwertbarkeit der Messung, kann aber ein konkreter Anhaltspunkt für eine Einzelfallprüfung sein. Vergleichende Angaben zu den Mindestabständen der übrigen Bundesländer enthält der Beitrag Mindestabstände bei Geschwindigkeitsmessungen in den Bundesländern.
Gerichte & Bußgeldstellen
Zuständige Gerichte und Bußgeldstellen in Hamburg
In Hamburg ist als Stadtstaat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg sowohl für straf- als auch für bußgeldrechtliche Rechtsbeschwerden zuständig. Erst- und zweitinstanzlich entscheiden die Amts- und Landgerichte; in Rechtsbeschwerde ist das OLG die zentrale Instanz.
Für die Bearbeitung der Geschwindigkeitsverstöße ist in Hamburg überwiegend der Landesbetrieb Verkehr (LBV) zuständig; bei Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Polizei kann auch die Polizei Hamburg direkt der erste Aktenpfad sein. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen.
Messgeräte
Häufig eingesetzte Messgeräte in Hamburg
Die Hamburger Polizei setzt schwerpunktmäßig stationäre Anlagen an Hauptverkehrsstraßen sowie mobile Lasermessgeräte ein. Zum Geräteportfolio zählen unter anderem:
- PoliScan FM1 — LiDAR-Geschwindigkeitsmessung
- TraffiStar S350 — stationär und semi-mobil
- ES 8.0 — Einseiten-Sensor-Messgerät
- ProViDa 2000 Modular — Video-Nachfahrt durch Polizeifahrzeuge
Daneben sind Augenzeugenmessungen in Streifenfahrt insbesondere auf Stadtautobahnen relevant. Auch diese begutachten wir.
Was wir prüfen
Was wir bei einer Hamburger Messung prüfen
Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung des Messgeräts, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetriebnahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung des Falldatensatzes. Eine vertiefte Darstellung des Ablaufs finden Sie im Beitrag Sachverständigengutachten im OWi-Verfahren: Ablauf und Kosten.
Kooperation
Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.
Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.
Häufige Fragen
Was Kanzleien und Betroffene in Hamburg fragen.
Gilt in Hamburg ein Mindestabstand für Blitzer?
Eine starre Meter-Vorgabe gibt es in Hamburg nicht. Die polizeiinterne Regelung verlangt eine verkehrstechnische Begründung der Messstelle im Einzelfall. An Gefahrenstellen sind verkürzte Abstände regelmäßig zulässig. Auch ohne starre Vorgabe kann eine unangemessen kurze Distanz im Einzelfall ein konkreter Prüfanlass sein.
Welches OLG entscheidet in Hamburg über Rechtsbeschwerden?
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg ist für alle Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen aus dem Stadtgebiet zuständig. Erst- und zweitinstanzlich entscheiden die Hamburger Amts- und Landgerichte.
Erfolgt die Begutachtung vor Ort in Hamburg oder digital?
Beides ist möglich. Als Hamburger Büro können Sie uns die Akte persönlich in der Pestalozzistraße 25 übergeben — oder digital über unser Partner-Portal einreichen. Die fachliche Begutachtung erfolgt in beiden Fällen mit derselben zertifizierten Auswertesoftware.
Welche Messgeräte werden in Hamburg am häufigsten eingesetzt?
Schwerpunktmäßig PoliScan FM1, TraffiStar S350, ES 8.0 sowie ProViDa 2000 Modular in Video-Nachfahrten durch Polizeifahrzeuge. Stationäre Anlagen auf Hauptverkehrsachsen wie Stresemannstraße, Holstenstraße oder den Stadtautobahnen ergänzen das Portfolio.
Wie lange dauert ein Gutachten zu einer Hamburger Messung?
Die interne Bearbeitungszeit beträgt 3 bis 5 Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Die vorgelagerte Akteneinsicht beim LBV oder bei der Polizei Hamburg nimmt typischerweise 4 bis 6 Wochen in Anspruch.
Werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
Ja. Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung werden die Gutachterkosten regelmäßig vollständig übernommen. Seit 2025 bestehen feste Kooperationsverträge mit DEURAG und ALLRECHT.
Angrenzende Bundesländer
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