Blitzer-Gutachten Saarland: Sachverständigenprüfung Ihrer Messung
Im Saarland besteht keine starre Mindestabstands-Vorgabe in Metern, die Messung darf jedoch nicht unmittelbar hinter der Beschränkung erfolgen. Für Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen ist das Saarländische Oberlandesgericht in Saarbrücken zuständig. Als kleinstes Flächenland mit hochbelasteten Autobahnabschnitten (A1, A6, A8, A620) und engen Stadtgebieten begutachten wir Messungen aus Saarbrücken, Neunkirchen, Saarlouis und der gesamten Region — bundesweit digital von Hamburg aus.
Mindestabstand
Keine starre Vorgabe (Einzelfallprüfung)
Zuständiges OLG
OLG Saarbrücken
Bußgeldstelle
Zentrale Bußgeldstelle Saarbrücken
Rechtsgrundlagen
Geschwindigkeitsüberwachung im Saarland: Rechtsgrundlagen
Im Saarland gilt keine konkrete Meter-Vorgabe für den Mindestabstand. Die Messung darf jedoch nicht unmittelbar hinter der Beschränkung erfolgen. Maßgeblich ist der Erlass über die Wahrnehmung der Verkehrsüberwachung durch Ortspolizeibehörden gemäß § 80 Abs. 4 SPolG (in der aktuellen Fassung gültig bis 02.01.2027).
Gerichte & Bußgeldstellen
Zuständige Gerichte und Bußgeldstellen im Saarland
Das Saarländische Oberlandesgericht in Saarbrücken ist als zentrale Instanz für alle Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldurteile aus dem Land zuständig. Erst- und zweitinstanzlich entscheiden die Amts- und Landgerichte des Saarlandes.
Für die Bearbeitung der Geschwindigkeitsverstöße ist überwiegend die Zentrale Bußgeldstelle in Saarbrücken zuständig. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen.
Messgeräte
Häufig eingesetzte Messgeräte im Saarland
Auf den Autobahnabschnitten und in den Großstadt-Bereichen Saarbrücken und Neunkirchen kommen schwerpunktmäßig stationäre Anlagen und mobile Lasermessgeräte zum Einsatz.
Was wir prüfen
Was wir bei einer saarländischen Messung prüfen
Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetriebnahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung. Bei fehlender starrer Mindestabstands-Vorgabe ist die verkehrstechnische Begründbarkeit der Messstelle besonders relevant. Mehr im Beitrag Sachverständigengutachten im OWi-Verfahren.
Kooperation
Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.
Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.
Häufige Fragen
Was Kanzleien und Betroffene in Saarland fragen.
Gilt im Saarland ein Mindestabstand für Blitzer?
Keine konkrete Meter-Vorgabe; die Messung darf jedoch nicht unmittelbar hinter der Beschränkung erfolgen. Maßgeblich ist der Erlass über die Verkehrsüberwachung gemäß § 80 Abs. 4 SPolG.
Welches OLG entscheidet im Saarland?
Das Saarländische Oberlandesgericht in Saarbrücken ist für alle Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldurteile aus dem Saarland zuständig.
Erfolgt die Begutachtung vor Ort oder digital?
Digital von Hamburg aus. Aktenversand postalisch oder über unser Partner-Portal.
Welche Messgeräte werden im Saarland eingesetzt?
PoliScan FM1, TraffiStar S350, ES 8.0 sowie ProViDa 2000 Modular — insbesondere auf den Autobahnabschnitten A1, A6, A8 und A620.
Wie lange dauert ein Gutachten?
3 bis 5 Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Akteneinsicht typischerweise 4 bis 6 Wochen.
Werden die Kosten übernommen?
Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung regelmäßig vollständig. Partner von DEURAG und ALLRECHT seit 2025.
Verkehrsmesstechnik Nord · bundesweit
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Akte direkt online einreichen oder vorab Kontakt aufnehmen. Eine erste Einschätzung ist kostenfrei.
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