Blitzer-Gutachten Saarland: Sachverständigenprüfung Ihrer Messung

Im Saarland besteht keine starre Mindestabstands-Vorgabe in Metern, die Messung darf jedoch nicht unmittelbar hinter der Beschränkung erfolgen. Für Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen ist das Saarländische Oberlandes­gericht in Saarbrücken zuständig. Als kleinstes Flächenland mit hochbelasteten Autobahn­abschnitten (A1, A6, A8, A620) und engen Stadtgebieten begutachten wir Messungen aus Saarbrücken, Neunkirchen, Saarlouis und der gesamten Region — bundesweit digital von Hamburg aus.

Mindestabstand

Keine starre Vorgabe (Einzelfallprüfung)

Zuständiges OLG

OLG Saarbrücken

Bußgeldstelle

Zentrale Bußgeldstelle Saarbrücken

Rechtsgrundlagen

Geschwindigkeits­überwachung im Saarland: Rechtsgrundlagen

Im Saarland gilt keine konkrete Meter-Vorgabe für den Mindestabstand. Die Messung darf jedoch nicht unmittelbar hinter der Beschränkung erfolgen. Maßgeblich ist der Erlass über die Wahrnehmung der Verkehrs­überwachung durch Ortspolizei­behörden gemäß § 80 Abs. 4 SPolG (in der aktuellen Fassung gültig bis 02.01.2027).

Gerichte & Bußgeldstellen

Zuständige Gerichte und Bußgeldstellen im Saarland

Das Saarländische Oberlandes­gericht in Saarbrücken ist als zentrale Instanz für alle Rechts­beschwerden gegen Bußgeldurteile aus dem Land zuständig. Erst- und zweitinstanzlich entscheiden die Amts- und Landgerichte des Saarlandes.

Für die Bearbeitung der Geschwindigkeits­verstöße ist überwiegend die Zentrale Bußgeldstelle in Saarbrücken zuständig. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungs­dauer von vier bis sechs Wochen.

Messgeräte

Häufig eingesetzte Messgeräte im Saarland

Auf den Autobahnabschnitten und in den Großstadt-Bereichen Saarbrücken und Neunkirchen kommen schwerpunktmäßig stationäre Anlagen und mobile Lasermessgeräte zum Einsatz.

Was wir prüfen

Was wir bei einer saarländischen Messung prüfen

Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetrieb­nahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung. Bei fehlender starrer Mindestabstands-Vorgabe ist die verkehrstechnische Begründbarkeit der Messstelle besonders relevant. Mehr im Beitrag Sachverständigen­gutachten im OWi-Verfahren.

Kooperation

Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.

Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.

DEURAGALLRECHT Versicherungen

Häufige Fragen

Was Kanzleien und Betroffene in Saarland fragen.

Gilt im Saarland ein Mindestabstand für Blitzer?

Keine konkrete Meter-Vorgabe; die Messung darf jedoch nicht unmittelbar hinter der Beschränkung erfolgen. Maßgeblich ist der Erlass über die Verkehrs­überwachung gemäß § 80 Abs. 4 SPolG.

Welches OLG entscheidet im Saarland?

Das Saarländische Oberlandes­gericht in Saarbrücken ist für alle Rechts­beschwerden gegen Bußgeldurteile aus dem Saarland zuständig.

Erfolgt die Begutachtung vor Ort oder digital?

Digital von Hamburg aus. Aktenversand postalisch oder über unser Partner-Portal.

Welche Messgeräte werden im Saarland eingesetzt?

PoliScan FM1, TraffiStar S350, ES 8.0 sowie ProViDa 2000 Modular — insbesondere auf den Autobahn­abschnitten A1, A6, A8 und A620.

Wie lange dauert ein Gutachten?

3 bis 5 Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Akteneinsicht typischerweise 4 bis 6 Wochen.

Werden die Kosten übernommen?

Mit Verkehrsrechtsschutz­versicherung regelmäßig vollständig. Partner von DEURAG und ALLRECHT seit 2025.

Angrenzende Bundesländer

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