Blitzer-Gutachten Sachsen: Sachverständigenprüfung Ihrer Messung

In Sachsen gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zwischen Geschwindigkeits­beschränkungsschild und Messstelle. Für Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen ist das Oberlandes­gericht Dresden als zentrale Instanz für das gesamte Land zuständig. Wir begutachten Messungen aus Dresden, Leipzig, Chemnitz und dem gesamten Land — bundesweit digital von Hamburg aus.

Mindestabstand

150 m

Zuständiges OLG

OLG Dresden

Bußgeldstelle

Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz

Rechtsgrundlagen

Geschwindigkeits­überwachung in Sachsen: Rechtsgrundlagen

Der Mindestabstand beträgt 150 Meter zwischen Verkehrsschild und Messstelle. Maßgebliche Vorschrift ist die Verwaltungs­vorschrift Verkehrs­überwachung vom 21.05.2014 (SächsABl. S. 759), zuletzt enthalten in der Verwaltungs­vorschrift vom 24.11.2023 (SächsABl. SDr. S. S 243).

Gerichte & Bußgeldstellen

Zuständige Gerichte und Bußgeldstellen in Sachsen

Das Oberlandes­gericht Dresden ist als zentrale Instanz für alle Rechts­beschwerden gegen Bußgeldurteile aus dem Land Sachsen zuständig. Erst- und zweitinstanzlich entscheiden die Amts- und Landgerichte des Landes.

Für die polizeilich erfassten Geschwindigkeits­verstöße ist überwiegend die Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz zuständig. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungs­dauer von vier bis sechs Wochen.

Messgeräte

Häufig eingesetzte Messgeräte in Sachsen

Auf den Autobahnen (A4, A14, A17, A38, A72) und den Bundesstraßen kommen schwerpunktmäßig stationäre Anlagen, mobile Lasermessgeräte sowie semi-stationäre Anhänger­messungen zum Einsatz.

Was wir prüfen

Was wir bei einer sächsischen Messung prüfen

Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetrieb­nahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung des Falldatensatzes. Mehr im Beitrag Sachverständigen­gutachten im OWi-Verfahren.

Kooperation

Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.

Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.

DEURAGALLRECHT Versicherungen

Häufige Fragen

Was Kanzleien und Betroffene in Sachsen fragen.

Gilt in Sachsen ein Mindestabstand für Blitzer?

Ja, 150 Meter zwischen Verkehrsschild und Messstelle. Maßgeblich ist die VwV Verkehrs­überwachung vom 21.05.2014 in der Fassung der Verwaltungs­vorschrift vom 24.11.2023.

Welches OLG entscheidet in Sachsen?

Das Oberlandes­gericht Dresden ist als zentrale Instanz für alle Rechts­beschwerden gegen Bußgeldurteile aus Sachsen zuständig.

Erfolgt die Begutachtung vor Ort oder digital?

Digital von Hamburg aus. Aktenversand postalisch oder über unser Partner-Portal.

Welche Messgeräte werden in Sachsen eingesetzt?

PoliScan FM1, TraffiStar S350, ES 8.0 und Gatso GTC-GS11 — auf Autobahnen (A4, A14, A17) und Bundesstraßen.

Wie lange dauert ein Gutachten?

3 bis 5 Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Akteneinsicht typischerweise 4 bis 6 Wochen.

Werden die Kosten übernommen?

Mit Verkehrsrechtsschutz­versicherung regelmäßig vollständig. Partner von DEURAG und ALLRECHT seit 2025.

Angrenzende Bundesländer

Auch in Nachbarländern aktiv.

Verkehrsmesstechnik Nord · bundesweit

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