Blitzer-Gutachten Schleswig-Holstein: Sachverständigenprüfung

In Schleswig-Holstein gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zwischen Geschwindigkeits­beschränkungsschild und Messstelle; in Tempo-30-Zonen ist eine deutliche Verkürzung auf bis zu 20 Meter zulässig. Für Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldurteile ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandes­gericht in Schleswig zuständig. Wir begutachten Messungen aus dem gesamten Land — von Flensburg über Kiel, Lübeck und Neumünster bis zu den A1-, A7-, A23- und A24-Abschnitten — bundesweit digital von unserem Hamburger Büro aus, das nur eine knappe Stunde von der Landesgrenze entfernt liegt.

Mindestabstand

150 m · in Tempo-30-Zonen bis 20 m

Zuständiges OLG

Schleswig-Holsteinisches OLG (Schleswig)

Bußgeldstelle

Zentrale Bußgeldstelle Schleswig-Holstein

Rechtsgrundlagen

Geschwindigkeits­überwachung in Schleswig-Holstein: Rechtsgrundlagen

Der Mindestabstand beträgt grundsätzlich 150 Meter zwischen Beschilderung und Messstelle. In Tempo-30-Zonen kann er auf bis zu 20 Meter verkürzt werden — eine Besonderheit, die Schleswig-Holstein von vielen anderen Bundesländern unterscheidet.

Maßgebliche Vorschrift ist die Richtlinie für die polizeiliche und kommunale Geschwindigkeits­überwachung vom 15.03.2011, Az. IM/IV LPA 1310 – 82.62. Eine Unterschreitung führt nicht automatisch zur Unverwertbarkeit, kann aber im Einzelfall ein konkreter Prüfanlass sein.

Gerichte & Bußgeldstellen

Zuständige Gerichte und Bußgeldstellen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandes­gericht mit Sitz in Schleswig für alle Rechts­beschwerden zuständig. Erst- und zweitinstanzlich entscheiden die Amts- und Landgerichte des Landes.

Die Bearbeitung der Geschwindigkeits­verstöße erfolgt überwiegend über die Zentrale Bußgeldstelle in Schleswig-Holstein. Die Akteneinsicht erfolgt regelmäßig über die mandatierte Kanzlei mit einer Bearbeitungs­dauer von vier bis sechs Wochen.

Messgeräte

Häufig eingesetzte Messgeräte in Schleswig-Holstein

Im Land werden überwiegend mobile Lasermessgeräte und semi-stationäre Anhänger eingesetzt — insbesondere auf den Autobahnabschnitten der A1 und A7 sowie auf Bundesstraßen im ländlichen Raum.

Was wir prüfen

Was wir bei einer Messung in Schleswig-Holstein prüfen

Sechs Hauptfelder: Vollständigkeit der Beweismittel, Eichung des Messgeräts, Qualifikation des Bedienpersonals, Messstelle und Umgebung, Inbetriebnahme und Messprotokoll sowie die technische Auswertung des Falldatensatzes. Bei Messungen in Tempo-30-Zonen prüfen wir zusätzlich die zulässige Verkürzung des Abstands und die korrekte Zonen-Beschilderung. Weitere Details im Beitrag Sachverständigen­gutachten im OWi-Verfahren: Ablauf und Kosten.

Kooperation

Partnerschaft mit DEURAG und ALLRECHT.

Seit 2025 arbeiten wir in enger Partnerschaft mit den Versicherungen DEURAG und ALLRECHT zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation übernehmen wir die Erstellung von Gutachten für Geschwindigkeitsmessungen der Versicherten.

DEURAGALLRECHT Versicherungen

Häufige Fragen

Was Kanzleien und Betroffene in Schleswig-Holstein fragen.

Gilt in Schleswig-Holstein ein Mindestabstand für Blitzer?

Ja, grundsätzlich 150 Meter zwischen Verkehrsschild und Messstelle. In Tempo-30-Zonen ist eine Verkürzung auf bis zu 20 Meter zulässig. Maßgebliche Vorschrift ist die Richtlinie vom 15.03.2011, Az. IM/IV LPA 1310 – 82.62.

Was gilt in Tempo-30-Zonen für die Mindestabstands-Regelung?

In Tempo-30-Zonen darf der Mindestabstand auf bis zu 20 Meter verkürzt werden. Hintergrund: In Tempo-30-Zonen sind die Geschwindig­keiten bereits niedrig, und Wohnumfeld-Belange (Schulen, Spielstraßen) erfordern häufig kurzfristige Messungen direkt nach der Beschilderung.

Welches OLG entscheidet in Schleswig-Holstein?

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandes­gericht mit Sitz in Schleswig ist für alle Rechts­beschwerden gegen Bußgeldurteile aus dem Land zuständig.

Erfolgt die Begutachtung vor Ort oder digital?

Digital von unserem Hamburger Büro aus. Aktenversand erfolgt postalisch oder über unser Partner-Portal. Für die fachliche Qualität ist eine Vor-Ort-Begutachtung nicht erforderlich — wesentlich ist der Falldatensatz.

Wie lange dauert ein Gutachten?

3 bis 5 Werktage nach Eingang aller Beweismittel. Die vorgelagerte Akteneinsicht bei der Bußgeldstelle nimmt typischerweise 4 bis 6 Wochen in Anspruch.

Werden die Kosten von der Rechtsschutz­versicherung übernommen?

Ja, mit bestehender Verkehrsrechtsschutz­versicherung in der Regel vollständig. Seit 2025 Partner von DEURAG und ALLRECHT.

Angrenzende Bundesländer

Auch in Nachbarländern aktiv.

Verkehrsmesstechnik Nord · bundesweit

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