Die Rotlichtüberwachung an Lichtzeichenanlagen erfolgt zunehmend automatisiert. Eines der am häufigsten eingesetzten Systeme ist das PoliScan FM1 stationär der Firma Vitronic. Das System basiert auf LiDAR-Technologie und ermöglicht die automatische Erfassung und Dokumentation von Verkehrsverstößen im Bereich von Ampelanlagen.
Dieser Beitrag analysiert den technischen Aufbau, den Ablauf der Rotlichtmessung, die gesetzlichen und eichrechtlichen Anforderungen, sowie mögliche Fehlerquellen, die bei Betrieb und Auswertung auftreten können. Ergänzend wird auf das Vergleichssystem GTC-GS11 eingegangen. Ziel ist es, die Funktionsweise transparent darzustellen und die Systemgrenzen aus verkehrsmesstechnischer Sicht nachvollziehbar zu machen.
Technischer Aufbau des PoliScan FM1 stationär
Das PoliScan FM1 ist kein einzelnes Gerät, sondern ein komplexes System, das aus mehreren funktionellen Modulen besteht. Diese sind so aufeinander abgestimmt, dass sie eine automatische Verkehrsüberwachung ermöglichen – insbesondere bei Rotlichtverstößen.
Im stationären Einsatz ist das Gerät in einer City-Säule verbaut. Von außen sichtbar ist meist nur die Kameralinse und der Blitz, der zur Ausleuchtung dient. Die eigentlichen Mess- und Auswerteprozesse finden im Inneren der Säule statt.
Komponenten im Überblick
Im Inneren des PoliScan FM1 stationär arbeiten folgende Module zusammen:
- LiDAR-Messeinheit: Erfasst Position, Geschwindigkeit und Richtung von Fahrzeugen im definierten Messbereich.
- Digitalkameras: Erfassen zwei Bilder je Messfall – eins beim Überfahren der Haltelinie, eins bei der Einfahrt in den Gefahrenbereich.
- Auswerteeinheit: Berechnet Rotzeit, verarbeitet Datenströme und speichert Beweisbilder im verschlüsselten Format.
- LZA-Modul: Übernimmt die aktuelle Phase der Lichtzeichenanlage direkt von der Steuerung (Ampel).
- Blitzeinheit: Sorgt für verwertbare Bilder auch bei schwierigen Lichtverhältnissen (Tag/Nacht, Gegenlicht).
- Speichermedium: Die Falldaten werden im Tuff-Format gesichert und sind gegen Manipulation geschützt.
Diese Module arbeiten vollständig automatisiert. Eine manuelle Auslösung durch einen Bediener ist im Betrieb nicht vorgesehen und laut PTB-Richtlinien unzulässig.
Ablauf der Rotlichtmessung mit dem PoliScan FM1 stationär
Die Rotlichtmessung mit dem PoliScan FM1 stationär erfolgt automatisiert auf Grundlage eines festgelegten Messkonzepts, das auf der Synchronisation von Ampelsteuerung und Lasermessung basiert. Ziel ist es, den zeitlichen Zusammenhang zwischen Lichtsignal und Fahrzeugbewegung zweifelsfrei zu erfassen und rechtssicher zu dokumentieren.
Die Erfassung beginnt bereits vor dem eigentlichen Verstoß, da das System kontinuierlich den Erfassungsbereich vor der Haltelinie überwacht. Die Messlogik folgt dabei einem mehrstufigen Ablauf, der in der Gebrauchsanweisung sowie den PTB-Anforderungen definiert ist.
1. Übergang der Lichtzeichenanlage in die Rotphase
Sobald die Lichtzeichenanlage in die Rotphase wechselt, erhält das PoliScan FM1 ein digitales Signal über das sogenannte LZA-Modul. Diese Verbindung ist galvanisch getrennt, um Beeinflussungen auszuschließen. Der Zeitstempel des Rotsignals bildet die technische Grundlage für die spätere Rotzeitberechnung.
Das Messgerät ist ab diesem Zeitpunkt in der Lage, Verstöße zu erkennen und dokumentieren. Die Erfassungslogik ist dabei auf die Zuordnung von Fahrzeugbewegungen relativ zur Rotphase ausgelegt.
2. Erfassung der Fahrzeugbewegung vor der Haltelinie
Die eigentliche Messung beginnt mit der Fahrzeugerkennung über LiDAR. Das System tastet den Verkehrsraum kontinuierlich ab und erkennt herannahende Fahrzeuge anhand ihres Profils, ihrer Geschwindigkeit und Richtung.
Sobald sich ein Fahrzeug im definierten Erfassungsbereich befindet, beginnt die sogenannte Tracking-Phase. Das Gerät verfolgt die Position des Fahrzeugs in Echtzeit und überprüft, ob eine Überfahrt der Haltelinie während der Rotphase erfolgt.
3. Überfahren der Haltelinie – Auslösung des ersten Beweisbildes
Wird die Haltelinie überfahren, während die Lichtzeichenanlage bereits auf Rot steht, löst das PoliScan FM1 automatisch das erste Beweisfoto aus. Dieses Bild dokumentiert:
- die Position des Fahrzeugs unmittelbar beim Überqueren der Haltelinie,
- das aktuelle Signalbild der Ampel (sofern im Bildfeld),
- sowie ggf. Umgebungsdetails wie Fahrspurmarkierungen oder Parallelverkehr.

4. Einfahrt in den Gefahrenbereich – zweites Beweisfoto
Nach dem Haltelinienübertritt überwacht das Gerät, ob das Fahrzeug in den Gefahrenbereich einfährt. Dies ist der Kreuzungs- oder Einmündungsbereich hinter der Haltelinie. Erfolgt auch diese Einfahrt während der Rotphase, wird das zweite Beweisfoto ausgelöst.
Dieses Bild dient der Beweissicherung und soll ausschließen, dass z. B. nur ein „technischer“ Verstoß (kurzer Rollvorgang über die Linie) vorlag. Erst mit dem Nachweis der Einfahrt in den Gefahrenbereich gilt der Rotlichtverstoß als vollendet.

5. Falldatensatz und Rotzeitberechnung
Nach Auslösung beider Bilder wird automatisch ein vollständiger Falldatensatz erzeugt. Dieser enthält:
- Zeitpunkt des Rotbeginns
- Zeitpunkt des Haltelinienübertritts
- Zeitpunkt der Einfahrt in den Gefahrenbereich
- berechnete Rotzeit (Differenz zum Rotbeginn)
- Bildmaterial (übersichts- und kennzeichengestützt)
- Fahrzeugklassifikation
- Standort-ID und Seriennummer des Geräts
- aktuelle Software- und Firmwareversion
Diese Daten werden im proprietären .tuff-Format gespeichert und kryptografisch signiert.
6. Datensicherung und Auswertung
Die Auswertung erfolgt durch autorisiertes Fachpersonal mithilfe einer zertifizierten Referenzsoftware (z. B. Tuff-Viewer). Eine nachträgliche Veränderung der Falldaten ist nicht vorgesehen und wäre systemseitig nicht möglich, da alle Daten gegen Manipulation geschützt sind.
Entscheidend für die gerichtliche Verwertbarkeit ist, dass:
- beide Bilder korrekt auslösen,
- der Rotzeitpunkt aus der Lichtzeichenanlage übernommen wurde,
- keine technische oder dokumentarische Abweichung im Messprotokoll vorliegt,
- und die Bedienung gemäß Gebrauchsanweisung erfolgte.
Warum zwei Bilder notwendig sind
Die rechtliche Verwertbarkeit einer Rotlichtmessung setzt eine lückenlose Nachvollziehbarkeit voraus. Beide Bildaufnahmen (Haltelinienüberfahrt + Gefahrenbereich) sind erforderlich, um auszuschließen, dass das Fahrzeug z. B.:
- nur kurz vor der Haltelinie angehalten hat,
- oder sich der Messwert auf ein anderes Fahrzeug bezieht.
Nur das Zusammenspiel aus Sensorerfassung, Signaleingang und Bilddokumentation ermöglicht die Einordnung des Vorgangs als Rotlichtverstoß im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Rechtliche und technische Rahmenbedingungen beim Einsatz des PoliScan FM1 stationär
Der Einsatz des PoliScan FM1 stationär zur Rotlichtüberwachung ist rechtlich und technisch nur dann zulässig, wenn sämtliche Anforderungen aus dem Mess- und Eichrecht, den PTB-Zulassungsbedingungen und den Herstellervorgaben erfüllt werden. Dabei ist zu beachten, dass es sich nicht um ein „beliebig einsetzbares Kamerasystem“, sondern um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts handelt.
Ein solcher Einsatz ist an strikte Bedingungen geknüpft – angefangen bei der Zulassung und Eichung über die technische Einrichtung bis zur Dokumentation des konkreten Standorts.
1. Zulassung und eichrechtliche Voraussetzungen
Damit das PoliScan FM1 stationär rechtssicher betrieben werden kann, müssen die folgenden gesetzlichen und normativen Regelwerke eingehalten werden:
- Mess- und Eichgesetz (MessEG)
- Mess- und Eichverordnung (MessEV)
- PTB-Anforderungen A 12.02 für automatische Verkehrsüberwachungsanlagen
- Gebrauchsanweisung Vitronic
- Konformitätsbewertung nach Modul B+D (gemäß Richtlinie 2014/32/EU)
Diese Vorschriften legen insbesondere fest:
- Welche technischen Eigenschaften das Messgerät aufweisen muss
- Welche Anforderungen an die Messstelle und deren Einrichtung gestellt werden
- Welche Dokumente und Nachweise für den Nachvollzug und die Kontrolle erforderlich sind
Was bedeutet „gültig eingesetztes Messgerät“?
Ein PoliScan FM1 stationär darf nur dann zur Ahndung von Verkehrsverstößen verwendet werden, wenn:
- Eine gültige Eichung für das konkrete Gerät vorliegt
- Zusätzlich eine Eichung der Messstelle (also der konkreten Einrichtung vor Ort) vorhanden ist
- Das Messfeld vor Ort kalibriert wurde und diese Kalibrierung mit einem fotografischen Nachweis der Haltelinie dokumentiert ist
- Die Ankopplung an die Lichtzeichenanlage geprüft, dokumentiert und funktionssicher ausgeführt ist
- Keine Eingriffe im laufenden Betrieb erfolgen, die den Messvorgang beeinflussen könnten (z. B. USB-Steckvorgänge, Standortveränderungen, Firmwareänderungen)
Fehlt auch nur einer dieser Punkte, ist der Einsatz des Geräts aus messtechnischer Sicht nicht rechtskonform und die Beweiskraft der Messung muss kritisch hinterfragt werden.
2. Dokumentationspflichten bei stationärer Einrichtung
Die korrekte Einrichtung einer stationären Messstelle mit dem PoliScan FM1 ist mit umfangreicher Dokumentation verbunden. Diese ist nicht nur interne Voraussetzung für den Betrieb, sondern dient auch der nachträglichen Überprüfbarkeit der Messergebnisse – etwa im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Gutachtens.
Folgende Nachweise sind zwingend zu führen und auf Verlangen vorzulegen:
Technische und organisatorische Nachweise:
- Eichschein für das Gerät (PoliScan FM1)
Nachweis über die gültige, behördlich durchgeführte Eichung des Geräts selbst. Die Eichung ist in der Regel auf zwei Jahre befristet. - Eichschein für die Messstelle
Getrennte Eichung des konkreten Standorts inklusive der Konfiguration des Messfelds (Haltelinie, Kreuzungsbereich etc.). - Erstinbetriebnahmeprotokoll
Dokumentiert die Einrichtung der Messstelle inklusive:- Standortbeschreibung
- Fotografischer Nachweis der Haltelinienposition
- Skizzen und Messfeldaufbau
- Installationsdatum, Seriennummern, Softwarestand
- LZA-Ankopplungsnachweis
Bestätigung, dass die Lichtzeichenanlage ordnungsgemäß und manipulationssicher an das System gekoppelt ist – inkl. Prüfung der galvanischen Trennung und der Signalübertragungszeiten. - Herstellerkonformitätserklärung
Belegt, dass das eingesetzte Gerät einer zertifizierten Bauart entspricht und alle Anforderungen gemäß Konformitätsmodul B+D erfüllt. - Software- und Firmwarestand
Dokumentation, dass nur durch die PTB freigegebene Softwareversionen verwendet werden. Änderungen der Software (z. B. durch Update) setzen ggf. eine Neueichung voraus. - Bedienernachweis (Schulungszertifikat)
Nachweis, dass ausschließlich geschultes Personal die Anlage betreibt und ggf. Daten ausliest. Der Schulungsstand muss aktuell und dokumentiert sein.
Bedeutung dieser Rahmenbedingungen für die Messwertbewertung
In der messtechnischen Praxis zeigt sich: Die meisten Beanstandungen bei stationären Messungen beruhen nicht auf Sensorfehlern, sondern auf formalen Mängeln in der Einrichtung oder Dokumentation. Dazu zählen u. a.:
- Ungültige oder abgelaufene Eichungen
- Fehlende Nachweise zur LZA-Ankopplung
- Unklare oder widersprüchliche Haltelinienfotos
- Softwarestände ohne PTB-Freigabe
- Bedienereingriffe ohne Dokumentation
Diese Aspekte sind regelmäßig Gegenstand technischer Sachverständigengutachten. Aus Sicht der Verkehrsmesstechnik sind sie von hoher Relevanz, da sie die Standardisierung und Reproduzierbarkeit der Messung unmittelbar betreffen.
Fehlerquellen bei der Rotlichtmessung mit PoliScan FM1
Obwohl das PoliScan FM1 stationär als automatisiertes Messsystem gilt, bleibt es technisch gesehen ein konfiguriertes Sensorverbundsystem, das auf viele externe Faktoren angewiesen ist. Aus verkehrsmesstechnischer Sicht ist es daher zwingend notwendig, bei jeder Messung zu hinterfragen, ob die aufgezeichneten Daten vollständig, korrekt zugeordnet und systemkonform verarbeitet wurden.
Im Folgenden werden die häufigsten Fehlerquellen beschrieben – ergänzt um Hinweise, wie diese bei der Auswertung erkannt und fachlich bewertet werden können.
1. Fehlerhafte oder instabile Signalankopplung
Die Signalankopplung zwischen Lichtzeichenanlage und PoliScan FM1 erfolgt digital über das LZA-Modul. Nur wenn das Rotsignal fehlerfrei, kontinuierlich und eindeutig getrennt übertragen wird, ist die Rotzeiterfassung gültig.
Typische Fehlerquellen:
- Verlust der galvanischen Trennung (z. B. durch Alterung, fehlerhafte Kabelverbindung)
- Signalinstabilität oder Unterbrechungen
- Falsche Pegelinterpretation bei der Rotumschaltung
- Veraltete oder nicht geprüfte Ankopplungsprotokolle
Diese Fehler wirken sich direkt auf die Rotzeitmessung aus. Ohne gültiges und nachvollziehbares Rotsignal ist der gesamte Messfall messtechnisch nicht verwertbar.
2. Fehlkonfiguration der Haltelinie
Die Haltelinie ist die zentrale Bezugslinie für die gesamte Rotlichtmessung. Sie wird bei der Einrichtung durch ein Referenzfoto dokumentiert und im System parametriert.
Kritische Fehlerpunkte:
- Ungenaue oder verschobene Konfiguration bei Erstinbetriebnahme
- Fehlendes oder veraltetes Haltelinienfoto im Inbetriebnahmeprotokoll
- bauliche Veränderungen (z. B. neue Markierungen), die nicht in die Systemkonfiguration übernommen wurden
- Unklare Fahrspuren ohne bauliche Trennung
→ Bei der Auswertung ist zwingend zu prüfen, ob die erfassten Fahrzeugpositionen tatsächlich hinter der korrekt parametrierten Haltelinie lagen. Ist diese Linie unscharf dokumentiert oder fehlt die Bildreferenz, ist die Plausibilitätsprüfung nicht möglich.
3. Sichtfeldprobleme und externe Einflussfaktoren
Auch wenn das System auf LiDAR-Technologie basiert, sind Bildmaterial und Sichtverhältnisse weiterhin relevant – insbesondere für die gerichtsfeste Beweisführung.
Mögliche Störfaktoren:
- Abschattung durch andere Fahrzeuge (z. B. paralleles Halten)
- Stark reflektierende Objekte sowie schlechte Witterungsverhältnisse wie Nebel und Regen
- Unschärfe oder Fehlausleuchtung durch falsch justierten Blitz
- Spiegelungen an nasser Fahrbahn oder Windschutzscheiben
→ Eine Beurteilung ist nur möglich, wenn beide Bilder eines Falldatensatzes gut erkennbar, auswertbar und lesbar sind. Ist eines der Bilder unbrauchbar, entfällt die Beweiskette.
4. Technische Eingriffe während des Betriebs
Der Betrieb eines standardisierten Messverfahrens setzt voraus, dass keine manipulierenden oder verändernden Eingriffe während der Messperiode erfolgen.
Kritische Eingriffe:
- Einstecken eines USB-Datenträgers im aktiven Zustand
- Software- oder Firmware-Update ohne dokumentierte Nachkalibrierung
- Demontage oder Standortwechsel ohne Neueichung
- manuelle Zugriffe auf Systemmenüs außerhalb der Eichgültigkeit
Laut PTB-Richtlinie A 12.02 gelten alle diese Eingriffe als potenziell messwertverfälschend. Der Zeitraum der Messung muss in diesen Fällen als nicht verwertbar angesehen werden.
5. Fehlerhafte Datenzuordnung und Fallauswertung
Bei der softwaregestützten Auswertung mit dem Tuff Viewer ist entscheidend, dass die technischen Parameter schlüssig, lückenlos und eindeutig sind. Die Auswertung muss zeigen, dass:
- die Bilder dem korrekten Fahrzeug zugeordnet sind,
- keine Mehrfacherkennung auf der gleichen Spur vorliegt,
- die Fahrzeugklasse korrekt identifiziert wurde,
- die Positionen konsistent zur Konfiguration passen.
Häufige Fehlerbilder:
- gleichzeitige Überfahrt mehrerer Fahrzeuge (z. B. im Konvoi)
- Fehlzuweisung von Auswerterahmen (VehiclePosition vs. Fahrstreifen)
- nicht interpretierbare Bildpositionen bei Spurwechseln
- fehlende oder defekte Bilddateien im .tuff-Datensatz
→ Eine sorgfältige manuelle Prüfung aller Fälle ist erforderlich. Die Auswertung darf nicht nur softwaregestützt, sondern muss nachvollziehbar und dokumentiert durch den Sachverständigen erfolgen.
Auswertung in der Praxis – Prüfschritte nach Punkt 9 des Gutachtens
Im Rahmen technischer Überprüfungen, wie sie beispielsweise in verkehrsanalytischen Gutachten (vgl. Punkt 9, Özcakal 2025) durchgeführt werden, umfasst die Analyse folgende Prüfschritte:
- Analyse der Haltelinienreferenzbilder – Ist die Linie korrekt dokumentiert?
- Abgleich der Rotzeit mit Ampelplan – Stimmt der Zeitpunkt mit der Rotschaltung überein?
- Vergleich der Fahrzeugposition auf beiden Bildern – Ist die Bewegung plausibel?
- Auswertung der Datenstruktur in der Tuff-Datei – Sind Zeitmarken, Klassifikationen und Positionen konsistent?
- Prüfung auf Anomalien in der Messreihe – Treten systematische Abweichungen auf?
- Identifikation technischer oder konfigurativer Abweichungen – z. B. durch Seriennummer, Firmwarestand, Installationsdatum
- Bildanalyse hinsichtlich Sichtfeld, Qualität und Störungen
- Signaturprüfung – Ist die kryptografische Datei vollständig und unmanipuliert?
Die Auswertung erfolgt immer im Vier-Augen-Prinzip, mit datenschutzkonformer Protokollierung und revisionssicherer Ablage.
Vergleich PoliScan FM1 vs. GTC-GS11
Im Bereich der stationären Rotlichtüberwachung existieren mehrere zugelassene Systeme. Zwei davon – das PoliScan FM1 und das GTC-GS11 – unterscheiden sich in ihrer Sensortechnologie und im Ablauf der Erfassung, verfolgen aber denselben Zweck: die rechtssichere Dokumentation eines Rotlichtverstoßes.
Einordnung der Systeme
Während das PoliScan FM1 mit LiDAR-Technologie arbeitet, setzt das GTC-GS11 auf Induktionsschleifen, die in den Fahrbahnbelag eingelassen sind. Beide Systeme benötigen eine Kopplung zur Lichtzeichenanlage und dokumentieren den Verstoß mit zwei synchronisierten Bildern.
Vergleichstabelle – PoliScan FM1 vs. GTC-GS11
| Kriterium | PoliScan FM1 stationär | GTC-GS11 |
|---|---|---|
| Messtechnologie | LiDAR (Laserimpuls-Erfassung) | Induktive Schleifen im Fahrbahnbelag |
| Fahrzeugerkennung | Positionsverfolgung im dreidimensionalen Raum | Erfassung bei Schleifendurchfahrt |
| Bildauslösung | 2 Bilder (Haltelinie + Gefahrenbereich) | 2 Bilder (ähnliche Logik) |
| Installation & Wartung | Aufbau in Säule, modular wartbar | bauliche Eingriffe in die Fahrbahn |
| Anpassbarkeit | flexibel je nach Verkehrsführung | eher ortsgebunden |
| Datenauswertung | via Referenzsoftware (Tuff Viewer) | systemeigene Auswertesoftware |
| Fehleranfälligkeit | u. a. bei Signalankopplung oder Sichtproblemen | u. a. bei Schleifenschäden |
Beide Systeme besitzen eine PTB-Zulassung, sind eichpflichtig und gelten bei ordnungsgemäßem Betrieb als standardisierte Messverfahren. Unterschiede ergeben sich in der Sensorarchitektur und der Integration in die Infrastruktur. Während PoliScan FM1 mobilere Einsatzmöglichkeiten bietet, ist das GTC-GS11 stärker an den jeweiligen Standort gebunden.











