Poliscan FM1 Messfehler: Dokumente, Prüfungen und Fehlerquellen

von | Okt. 9, 2024 | Verkehrsmesstechnik

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Der Poliscan FM1 von Vitronic ist ein weit verbreitetes Messgerät zur Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr. Es wird flexibel eingesetzt, beispielsweise auf einem Dreibeinstativ, in der City-Säule (auch bekannt als Blitzerturm) oder im Enforcement Trailer, einem speziellen Anhänger für mobile Geschwindigkeitskontrollen. In diesem Beitrag informieren wir Sie umfassend über das Messgerät und beleuchten, welche Dokumente und Daten für eine Prüfung erforderlich sind sowie welche potenziellen Fehlerquellen existieren.

Welche Dokumente und Daten werden für eine Prüfung bei Poliscan FM1 benötigt

Für eine gründliche Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Poliscan FM1 sind verschiedene Dokumente und Daten notwendig:

  • Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid
  • Konformitätsbescheinigung
  • Konformitätserklärung
  • Eichschein
  • Messprotokoll
  • Lebensakte des Messgerätes (Nachweise über Reparaturen und Wartungen)
  • Schulungsnachweise der Beamten
  • Multiplikatoren-Bescheinigung der Lehrgangsleiter
  • Original Messfoto als TUFF-Datei
  • Die gesamte Messreihe des Vorfalltags als TUFF-Dateien
  • Token und PIN, um die TUFF-Dateien im TUFF-Viewer zu betrachten
  • Nachweis/Dokumentation der Messstelle (z. B. Karte, Skizzierung oder Fotodokumentation der Messstelle)
  • Beschilderungsplan

Diese Unterlagen sind essenziell, um die Korrektheit der Messung zu überprüfen und eventuelle Messfehler aufzudecken.

PoliScan FM1 Außengehäuse, Tower (City-Säule)
PoliScan FM1 Enforcement-Trailer, Messeinheit (Quelle: Wikipedia.org)
PoliScan FM1 Enforcement-Trailer, Eichsiegel (Quelle: Wikipedia.org)
PoliScan FM1 Enforcement-Trailer, Spezialanhänger

Fehlerquellen: Formelle Prüfung

Bei der Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung unterscheidet man zwischen formellen und technischen Fehlerquellen. Die formelle Prüfung ist entscheidend, um festzustellen, ob die Messung als standardisiertes Messverfahren anerkannt werden kann. Formelle Fehler lassen sich in der Regel durch eine detaillierte Aktenprüfung identifizieren. Hierfür sollten folgende Dokumente vorliegen:

Eichschein

Der Eichschein ist ein zentrales Dokument, das die ordnungsgemäße Eichung des Messgerätes Poliscan FM1 zum Zeitpunkt der Messung belegt. Die Eichung stellt sicher, dass das Gerät innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Toleranzen misst und keine technischen Fehler vorliegen, die das Messergebnis verfälschen könnten.

Zu prüfende Aspekte beim Eichschein:

  • Gültigkeitsdatum der Eichung: Es ist zu überprüfen, ob die Eichung am Tag der Messung noch gültig war. Die Eichgültigkeit ist in der Regel auf dem Eichschein vermerkt und beträgt für Geschwindigkeitsmessgeräte meist ein Jahr.
  • Übereinstimmung der Gerätedaten: Es sollte sichergestellt werden, dass die Seriennummer und die Typenbezeichnung auf dem Eichschein mit dem tatsächlich verwendeten Messgerät übereinstimmen. Abweichungen könnten auf ein falsches oder ungeeichtes Gerät hinweisen.
  • Eichstempel und Plomben: Zusätzlich zum Eichschein sollten die Eichsiegel am Gerät unversehrt sein. Beschädigte oder fehlende Siegel können die Eichung ungültig machen.
  • Dokumentation von Reparaturen: Wenn zwischen der letzten Eichung und der Messung Reparaturen oder Änderungen am Gerät vorgenommen wurden, muss das Gerät neu geeicht werden. Solche Eingriffe sind der Lebensakte zu entnehmen (siehe Punkt 3).

Wichtig: Der Eichschein allein ist nicht ausreichend. Es müssen auch die Angaben aus dem Messprotokoll und der Lebensakte berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass das Gerät seit der letzten Eichung nicht manipuliert oder verändert wurde.

Messprotokoll

Das Messprotokoll dokumentiert den Ablauf der Messung und bestätigt, dass alle erforderlichen Schritte gemäß den Vorgaben des Herstellers Vitronic und den Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) eingehalten wurden.

Wichtige Inhalte des Messprotokolls:

  • Aufbau und Einrichtung des Messgerätes: Angaben zur korrekten Aufstellung des Gerätes, inklusive Ausrichtung und Kalibrierung.
  • Überprüfung der Verkehrszeichen: Bestätigung, dass die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen korrekt ausgeschildert und für Verkehrsteilnehmer sichtbar waren.
  • Kontrolle der Sicherungsmarken und Eichsiegel: Dokumentation, dass alle Sicherungsmarken und Eichsiegel unbeschädigt und vorhanden sind.
  • Umgebungsbedingungen: Angaben zu Wetterbedingungen, Sichtverhältnissen und Verkehrslage zum Zeitpunkt der Messung.
  • Personalien der Messbeamten: Namen und Dienstnummern der verantwortlichen Beamten, inklusive ihrer Qualifikationen und Schulungsnachweise.
  • Besondere Vorkommnisse: Notizen zu ungewöhnlichen Ereignissen während der Messung, wie z. B. Störungen oder Unterbrechungen.

Prüfungspunkte:

  • Vollständigkeit: Es ist zu prüfen, ob das Messprotokoll vollständig ist und alle relevanten Felder ausgefüllt sind.
  • Übereinstimmung mit Herstellervorgaben: Das Protokoll sollte den spezifischen Anforderungen entsprechen, die in der Gebrauchsanweisung des Poliscan FM1 festgelegt sind.
  • Dokumentation der Inbetriebnahme: Es muss sichergestellt werden, dass alle Schritte zur Inbetriebnahme ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wurden.

Hinweis: Eine unvollständige oder fehlerhafte Protokollierung kann die Messung ungültig machen und als Beweis untauglich werden lassen.

Lebensakte des Messgerätes (Nachweise über Reparaturen und Wartungen)

In diesem Beitrag wird der Begriff „Lebensakte“ bewusst verwendet, da er häufig von Anwälten und Sachverständigen genutzt wird. Viele Behörden versenden proaktiv Schreiben an Anwälte und Sachverständige, in denen sowohl eine Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) als auch eigene Erläuterungen enthalten sind, weshalb eine solche Akte weder geführt werden muss noch, dass eine sogenannte „Lebensakte“ existiert.

Da wir uns nicht an der Diskussion um die Begrifflichkeit beteiligen möchten, fordern wir stattdessen konkrete Nachweise über durchgeführte Wartungen oder Reparaturen. Sollten keine Nachweise vorliegen, da keine Wartungen oder Reparaturen durchgeführt wurden, bitten wir um eine entsprechende Bestätigung.

Zu prüfende Aspekte:

  • Reparatur- und Wartungsnachweise: Es ist zu kontrollieren, ob Eingriffe am Gerät dokumentiert wurden und wenn ja, von wem und wann sie durchgeführt wurden.
  • Auswirkungen auf die Eichung: Es muss festgestellt werden, ob die durchgeführten Arbeiten eine erneute Eichung erforderlich gemacht haben. Jede technische Änderung kann die Messgenauigkeit beeinflussen.
  • Software-Updates: Es ist zu überprüfen, ob die Gerätesoftware aktualisiert wurde. Softwareänderungen können die Messalgorithmen beeinflussen und müssen daher genau dokumentiert sein.
  • Regelmäßige Wartung: Es sollte festgestellt werden, ob das Gerät gemäß den Wartungsintervallen des Herstellers überprüft wurde.

Wichtig: Tatsächlich haben nicht alle Eingriffe zwangsläufig Auswirkungen auf die Messgenauigkeit, jedoch sind sie in bestimmten Fällen an formelle Anforderungen geknüpft, die berücksichtigt werden müssen.

Schulungsnachweise der Beamten

Der korrekte Betrieb des Poliscan FM1 erfordert spezialisierte Kenntnisse. Daher ist es vorgeschrieben, dass die Messbeamten eine gültige Schulung absolviert haben.

Details zur Schulung:

  • Schulungsinhalte: Die Schulung sollte alle Aspekte der Bedienung und Auswertung des Messgerätes abdecken.
  • Schulungsanbieter: Die Schulung muss entweder direkt vom Hersteller Vitronic oder von autorisierten Multiplikatoren durchgeführt worden sein.

Prüfung:

  • Vorhandensein der Nachweise: Es muss sichergestellt werden, dass die Schulungszertifikate der Beamten vorliegen.
  • Übereinstimmung der Namen: Es ist zu prüfen, ob die Namen auf den Schulungsnachweisen mit den im Messprotokoll angegebenen Beamten übereinstimmen.
  • Umfang der Schulung: Es sollte festgestellt werden, ob sowohl die Bedienung des Gerätes als auch die Auswertung der Messdaten geschult wurden.

Hinweis: Ohne gültige Schulung der Beamten kann die korrekte Handhabung des Messgerätes nicht gewährleistet werden.

Multiplikatoren-Bescheinigung der Lehrgangsleiter

Wenn die Schulung nicht direkt durch den Hersteller erfolgte, muss nachgewiesen werden, dass der Lehrgangsleiter eine gültige Multiplikatoren-Bescheinigung besitzt.

Was ist ein Multiplikator?

  • Definition: Multiplikatoren sind Personen oder Institutionen, die vom Hersteller autorisiert wurden, Schulungen für das Messgerät durchzuführen.
  • Berechtigung: Die Bescheinigung bestätigt, dass der Lehrgangsleiter die Kompetenz hat, Beamte im Umgang mit dem Poliscan FM1 zu schulen.

Prüfung:

  • Aussteller der Bescheinigung: Es muss sichergestellt werden, dass die Bescheinigung tatsächlich vom Hersteller Vitronic ausgestellt wurde.
  • Umfang der Autorisierung: Es ist zu kontrollieren, ob die Autorisierung alle relevanten Schulungsinhalte abdeckt.

Wichtig: Fehlt dieser Nachweis, ist die Schulung möglicherweise ungültig, was die Rechtmäßigkeit der Messung beeinträchtigen kann.

Nachweis / Dokumentation der Messstelle

Eine ausführliche Dokumentation der Messstelle ist unerlässlich, um die Bedingungen der Messung nachvollziehen zu können.

Bestandteile der Dokumentation:

  • Kartenmaterial: Zeigt die geografische Lage der Messstelle und deren Umgebung.
  • Skizzen: Veranschaulichen die genaue Position des Messgerätes, Fahrspuren, Verkehrszeichen und andere relevante Objekte.
  • Fotodokumentation: Liefert visuelle Eindrücke von der Messstelle, den Sichtverhältnissen und der Beschilderung.

Zweck der Dokumentation:

  • Überprüfung der Aufstellung: Ermöglicht die Beurteilung, ob das Messgerät korrekt platziert wurde.
  • Identifizierung von Fehlerquellen: Potenzielle Hindernisse oder Reflektionen, die das Messergebnis beeinflussen könnten, können erkannt werden.
  • Verkehrsbedingungen: Protokollierung über die Verkehrssituation zum Zeitpunkt der Messung, z. B. Baustellen oder temporäre Verkehrszeichen.

Prüfung:

  • Vollständigkeit: Es ist sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen.
  • Aktualität: Die Dokumente sollten dem Zustand der Messstelle zum Zeitpunkt der Messung entsprechen.
  • Konsistenz: Es ist zu überprüfen, ob die Angaben in den verschiedenen Dokumenten übereinstimmen.

Beschilderungsplan

Der Beschilderungsplan ist ein Dokument, das die Anordnung aller relevanten Verkehrszeichen im Bereich der Messstelle darstellt.

Wichtigkeit des Beschilderungsplans:

  • Rechtsgültigkeit der Messung: Die Geschwindigkeitsbegrenzung muss für den Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar und rechtlich wirksam sein.
  • Mindestabstände: In einigen Bundesländern gibt es Vorschriften über Mindestabstände zwischen Verkehrszeichen und Messstellen, um den Fahrern ausreichende Reaktionszeit zu geben.

Inhalte des Beschilderungsplans:

  • Position der Verkehrszeichen: Exakte Angaben, wo Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere relevante Schilder aufgestellt sind.
  • Art der Verkehrszeichen: Details zu den spezifischen Schildern (z. B. Tempo-30-Zone, Überholverbot).
  • Zusatzinformationen: Hinweise auf temporäre Schilder aufgrund von Baustellen oder Veranstaltungen.

Prüfung:

  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Es ist zu überprüfen, ob die Abstände und Positionen mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen.
  • Sichtbarkeit und Zustand der Schilder: Es muss festgestellt werden, ob die Schilder zum Zeitpunkt der Messung sichtbar und nicht verdeckt oder beschädigt waren.
  • Dokumentation von Änderungen: Falls es vor der Messung Änderungen an der Beschilderung gab, sollten diese dokumentiert sein.

Hinweis: Fehler oder Unklarheiten im Beschilderungsplan können dazu führen, dass die Messung angefochten werden kann.

Die sorgfältige Prüfung dieser Punkte ist entscheidend, um die Rechtmäßigkeit und Genauigkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Poliscan FM1 sicherzustellen. Unvollständige oder fehlerhafte Dokumentationen können erhebliche Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der Messung haben. Es ist daher ratsam, im Falle eines Bußgeldbescheids diese Unterlagen anzufordern und gegebenenfalls durch einen spezialisierten Anwalt oder Sachverständigen prüfen zu lassen.

Fehlerquellen: Technische Prüfung

Die technische Prüfung dient ebenfalls der Feststellung eines standardisierten Messverfahrens, richtet sich jedoch hauptsächlich auf die Plausibilitätsprüfung sowie die Rekonstruktion und Verifizierung der Geschwindigkeit. Anders als bei Messgeräten mit Videobeweisen liegt hier nur ein statisches Bild vor, was die Rekonstruktion der Messgeschwindigkeit allein nicht ermöglicht.

Für die technische Prüfung bei dem Messgerät Poliscan FM1 sind folgende Daten notwendig:

  • Original Messfoto im Herstellerformat (TUFF-Datei)
  • Gesamte Messreihe im Herstellerformat (TUFF-Datei)
  • Die (Roh-)Messwerte, bei diesem Gerät auch als XML-Datei bekannt

Messfoto bzw. die Falldatei im TUFF-Viewer

Das Messfoto (TUFF-Datei) oder die Falldatei des betroffenen Fahrzeugs wird mit dem TUFF-Viewer geöffnet. Die signierten, verschlüsselten Daten dürfen nur mit Hilfe des von der Konformitätsbewertungsstelle zertifizierten Bildbetrachtungsprogramms entschlüsselt und auf Authentizität geprüft werden. Der POLISCAN TUFF-Viewer (aktuelle Version 3.58.5) wird von der Firma Vitronic bereitgestellt.

Prüfpunkte:

  • Wasserzeichen: Ist ein gültiges Wasserzeichen vorhanden?
  • Signatur: Enthält das Messfoto eine gültige Signatur?
  • Verschlüsselung: Ist das Messfoto verschlüsselt?
Auszug Gebrauchsanweisung Poliscan FM1
Abbildung: Sicherheitssymbole, Auszug aus der Gebrauchsanweisung, Vitronic, Poliscan FM1

In der Software werden nach dem Öffnen drei Symbole eingeblendet (Wasserzeichen, Feder und Schlüssel). Fehlt eines dieser Zeichen oder ist es durchgestrichen, ist die Falldatei ungültig und kann nicht als Beweismittel verwendet werden.

Unsere Erfahrungen:

Obwohl es selten vorkommt, gab es Fälle, in denen Wasserzeichen oder Signatur fehlten oder die Verschlüsselung nicht vorhanden war.

Prüfung der Plausibilität der Messung

Mit dem TUFF-Viewer kann die sogenannte Auswertehilfe oder der Auswerterahmen eingeblendet werden. Dies ermöglicht die Überprüfung, welches Fahrzeug erfasst wurde. Laut Hersteller kann das Poliscan FM1 auch mehrere Verstöße auf verschiedenen Fahrbahnen gleichzeitig erfassen.

Kriterien für eine plausible Auswertung:

  • Position des Auswerterahmens: Muss sich vor dem Fahrzeug befinden; Kennzeichen und Teile des Reifens sollten innerhalb des Rahmens sein.
  • Höhe des Auswerterahmens: Sollte etwa 70 % über Fahrbahnniveau liegen.
  • Unterkante des Auswerterahmens: Muss unterhalb der Radaufstandspunkte liegen.
Auswertrahmen, Auswerthilfe Poliscan FM1
Abbildung: Auswertrahmen, Auswerthilfe aus der Gebrauchsanweisung, Vitronic, Poliscan FM1

Die Falldatei sollte verworfen werden, wenn:

  • Bei einer Frontmessung innerhalb der Auswertehilfe weder ein Vorderrad noch das Kennzeichen zumindest teilweise enthalten sind.
  • Bei einer Heckmessung innerhalb der Auswertehilfe weder ein Hinterrad noch das Kennzeichen zumindest teilweise enthalten sind.
  • Teile anderer Verkehrsteilnehmer in gleicher Fahrtrichtung auf derselben oder einer benachbarten Fahrspur innerhalb der Auswertehilfe zu erkennen sind.
  • Die Unterseite der Auswertehilfe nicht unterhalb der Räder liegt.

Wichtig: Da die automatische Bestimmung der Fahrzeugklasse (Pkw/Lkw) nicht immer verlässlich ist, muss die auswertende Person sicherstellen, dass die Daten tatsächlich für das abgebildete Fahrzeug gelten, insbesondere wenn unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten gelten.

Unsere Erfahrungen:

In den meisten Fällen konnte nachgewiesen werden, dass der Auswerterahmen eine plausible Position aufweist. Es ist jedoch zu beachten, dass der Auswerterahmen nicht direkt mit der Messwertbildung zusammenhängt. Seine Projektion dient der Zuordnung des Messwertes, um sicherzustellen, dass der Verstoß dem richtigen Fahrzeug zugeordnet wird.

Auswertung der Messreihe

Die Messreihenauswertung ist ein zentraler Bestandteil bei der Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen mit Geräten wie dem PoliScan FM1. Ziel dieser Analyse ist es, sämtliche aufgezeichneten Daten eines Messzeitraums detailliert zu prüfen, um potenzielle Fehlerquellen oder Abweichungen zu identifizieren. Im Folgenden wird die Wichtigkeit der Messreihenauswertung sowie der Ablauf dieses Verfahrens erläutert.

Was ist eine Messreihenauswertung?

Unter einer Messreihenauswertung versteht man die vollständige Analyse aller aufgezeichneten Daten einer Geschwindigkeitsmessung. Anstatt sich lediglich auf die Auswertung eines einzelnen Falldatensatzes (also der spezifischen Messung eines mutmaßlichen Verkehrsverstoßes) zu beschränken, werden sämtliche während eines Messtags erfassten Fahrzeuge analysiert.

Der Fokus liegt dabei auf:

  • Identifizierung potenzieller Hindernisse im Erfassungsbereich,
  • Erkennung von Messabweichungen, die auf Fehljustierungen oder fehlerhafte Aufstellungen des Messgeräts hinweisen könnten,
  • Aufdeckung systematischer Fehler, die in Einzelanalysen verborgen bleiben können.

Warum ist die Messreihenauswertung so wichtig?

  1. Erkennung von Hindernissen im Erfassungsbereich:
    Durch die Auswertung der gesamten Messdaten können Hindernisse im Erfassungsbereich identifiziert werden. Diese zeigen sich beispielsweise durch ungewöhnliche Häufungen oder Verteilungen der erfassten Fahrzeuge innerhalb des überwachten Bereichs.Ein besonderer Aspekt dabei ist die Identifikation sogenannter „Blinder Stellen“. Diese entstehen in Bereichen des Erfassungsfelds, in denen keine Fahrzeuge detektiert werden konnten, obwohl Verkehr erwartet wurde. Gründe für solche Anomalien können physische Hindernisse wie Baustellen, Vegetation oder bauliche Gegebenheiten sein.
  2. Nachweis fehlerhafter Aufstellung:
    Mängel wie ein falscher Schwenkwinkel, ein verdeckter Laserstrahl oder eine nicht den Vorgaben entsprechende Aufstellung des Messgeräts wirken sich nicht nur auf einzelne Messungen, sondern auf alle erfassten Durchfahrten aus. Diese Fehler können oft nur durch eine umfassende Messreihenauswertung aufgedeckt werden.
  3. Transparenz für die Verteidigung:
    Betroffene haben durch die Einsicht in die vollständigen Messdaten die Möglichkeit, eine tiefergehende Analyse durchzuführen und gegen möglicherweise fehlerhafte Vorwürfe vorzugehen. Einzelne Falldateien bieten hierfür häufig nicht genügend Informationen.
  4. Untersuchung statischer Messbedingungen:
    Bei der Analyse statischer Messbetriebe kann überprüft werden, ob sich während der Messung die Position des Messgeräts, der Kamera oder des Objektivs verändert hat. Dies geschieht durch Überlagerung der ersten und letzten Falldateien einer Messreihe. Positionelle Veränderungen zeigen sich in Form von „Verwischungen“ statischer Objekte (z. B. Leitplanken oder Verkehrsschilder), die in den einzelnen Aufnahmen leicht abweichen würden. Solche Abweichungen können die Gültigkeit des standardisierten Messverfahrens infrage stellen.

Wie läuft eine Messreihenauswertung ab?

Die Messreihenauswertung erfolgt in mehreren Schritten, die nachfolgend erläutert werden:

  1. Anforderung der vollständigen Messdaten:
    Um eine lückenlose Analyse durchzuführen, beantragt die Verteidigung oder ein beauftragter Sachverständiger die Herausgabe sämtlicher Falldateien (z. B. TUFF- oder XML-Dateien) bei der zuständigen Behörde. Nur durch die Gesamtheit der Daten können fundierte Rückschlüsse gezogen werden.
  2. Einsatz spezieller Analysetools:
    Sobald die Messdaten vorliegen, kommen bei uns eine speziell entwickelte Softwarelösungen zum Einsatz, die die Daten analysieren und grafisch aufbereitet. Dieses Programm ermöglicht eine effiziente Verarbeitung großer Datenmengen und erleichtern die Identifikation potenzieller Auffälligkeiten.
  3. Detailprüfung zentraler Parameter:
    Die Analyse umfasst eine genaue Untersuchung folgender Schlüsselgrößen:
    • Hindernisse im Erfassungsbereich,
    • Einhaltung von Schwenkwinkel- und Aufstellvorgaben,
    • Beginn und Ende der jeweiligen Messungen,
    • Zeitstempel und Geschwindigkeitswerte,
    • Plausibilitätsprüfung des Erfassungsbereichs.
  4. Visuelle Auswertung der Messdaten:
    Eine zentrale Methode der Messreihenauswertung ist die grafische Darstellung aller erfassten Messpunkte. Dadurch lassen sich Verteilungen der erfassten Fahrzeuge über die Fahrbahn erkennen und mögliche Anomalien wie Lücken oder Häufungen identifizieren.

Beispiele für visuelle Analysen

Beispiel A: Messreihe ohne Auffälligkeiten

In einer fehlerfreien Messreihe zeigt die visuelle Analyse folgende Merkmale:

  • Vollständige Abdeckung: Der Messbereich deckt die Fahrbahn sowohl am Anfang als auch am Ende des Erfassungsbereichs lückenlos ab.
  • Regelmäßige Verteilung: Die Messpunkte (z. B. blaue und orangene Markierungen) sind gleichmäßig verteilt.
  • Keine Hindernisse: Es gibt keine Bereiche, in denen das Messgerät aufgrund von Hindernissen wie Sträuchern oder Leitplanken keine Daten erfassen konnte.
Darstellung, Auswertung einer Messreihe ohne Auffäligkeiten
Beispiel B: Messreihe mit Auffälligkeiten

Bei einer fehlerhaften Messreihe lassen sich häufig folgende Probleme erkennen:

„Blinde Stellen“: Diese können durch Hindernisse im Erfassungsbereich, verdeckte Aufstellung des Messgeräts oder falsche Einstellungen des Schwenkwinkels entstehen.icht zur Verfügung. In solchen Fällen kann über den Anwalt beim Gericht die Herausgabe angefordert werden. In den meisten Fällen konnten wir jedoch keine Anomalien oder Auffälligkeiten feststellen.

Ungewöhnliche Verteilungen: Messpunkte sind unregelmäßig verteilt oder fehlen in bestimmten Fahrbahnsegmenten vollständig.

Die Messreihenauswertung ist ein unverzichtbares Verfahren, um die Korrektheit von Geschwindigkeitsmessungen zu überprüfen. Sie ermöglicht die Erkennung systematischer Fehler, die bei einer Einzelanalyse oft unbemerkt bleiben. Für Betroffene und deren Verteidigung bietet sie eine Möglichkeit, potenzielle Unregelmäßigkeiten oder Messfehler nachzuweisen und sich gegen fehlerhafte Vorwürfe zur Wehr zu setzen.

Darstellung, Auswertung einer Messreihe mit Auffäligkeiten

Auswertung der Messwerte (Rohmesswerte) oder auch XML-Datei

Die Rohmesswerte sind essenziell, um die tatsächliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs nachträglich rekonstruieren zu können. Beim Poliscan FM1 können diese Messwerte zwar mithilfe des TUFF-Viewers aus der Falldatei extrahiert werden, jedoch sind die erforderlichen Daten nicht vollständig. Daher ist eine Rekonstruktion der Messgeschwindigkeit bei diesem Messgerät unmöglich.

Aus den XML-Daten ergeben sich folgende relevante Informationen:

  • Erfassungsbereich (detectionRange):
    • Erste und letzte Erfassung des Fahrzeugs mit exakten Zeitstempeln und Positionsdaten
  • Messbereich (measuringRange):
    • Beginn und Ende der Geschwindigkeitsmessung mit Zeitstempeln und Positionen
    • Anzahl der Messungen
  • Geschwindigkeitsüberschreitung (causeSpeeding):
    • Geschwindigkeitsbegrenzungen für Pkw und Lkw
    • Gemessene Geschwindigkeit und Auslösegeschwindigkeit
  • Fotoposition (vehiclePosition):
    • Zeitstempel und Positionsdaten der Fotoposition

Auffäligkeiten bei der Auswertung:

  • Zeitstempel-Problematik: Die Zeitstempel für die erste und letzte Messposition sind immer identisch, was technisch nicht plausibel ist.
  • Rekonstruktion der Geschwindigkeit: Ohne korrekte Zeitangaben in den Zeitstempeln ist eine exakte Nachberechnung der tatsächlichen Geschwindigkeit nicht möglich.
  • Verifizierung der Messung: Es ist nicht zu überprüfen, wie das Messgerät den Messwert errechnet hat.
Abbildung: Teilausschnitt XML-Daten, Poliscan FM1

Erkenntnisse: Aufgrund dieser bereits bekannten Anomalie in der Speicherung der Rohmesswerte sollte eine Messung mit dem Poliscan FM1 als nicht zulässig angesehen werden. Betroffene haben keine Möglichkeit, unabhängig zu überprüfen, wie die Geschwindigkeit errechnet wurde und wie hoch die tatsächliche Geschwindigkeit zum Zeitpunkt der Fotoauslösung war. Diese Einschränkung beeinträchtigt das Recht auf eine effektive Verteidigung, da die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Messung nicht gegeben ist.

Diese Problematik wurde in verschiedenen Gerichtsurteilen aufgegriffen, in denen Gerichte zugunsten der Betroffenen entschieden haben:

  1. Verfassungsgerichtshof des Saarlandes
    Urteil vom 5. Juli 2019
    Aktenzeichen: Lv 7/17
    Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschied, dass Betroffene das Recht auf Zugang zu den vollständigen Messdaten haben, einschließlich der Rohmesswerte. Ohne diese Möglichkeit sei das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Artikel 20 Absatz 3 GG und Artikel 6 Absatz 1 EMRK verletzt.
  2. Oberlandesgericht Koblenz
    Beschluss vom 26. Februar 2020
    Aktenzeichen: 3 OWi 6 SsBs 258/19
    Das Gericht stellte fest, dass die Verweigerung der Herausgabe von Rohmessdaten die Verteidigungsrechte des Betroffenen einschränkt und somit die Verwertbarkeit der Messung infrage stellt.
  3. Amtsgericht Neunkirchen
    Urteil vom 14. Januar 2020
    Aktenzeichen: 19 OWi 883/19
    Das Gericht sprach den Betroffenen frei, da die Messung mit dem Poliscan FM1 aufgrund fehlender Rohmessdaten nicht nachvollziehbar und damit nicht verwertbar war.

Diese Urteile unterstreichen die Bedeutung vollständiger und transparenter Messdaten für die Rechtmäßigkeit von Geschwindigkeitsmessungen und die Möglichkeit einer effektiven Verteidigung. Ohne Zugriff auf die Rohmesswerte können Betroffene die Messung nicht überprüfen, was gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstößt.

Lesen Sie hier unseren Ausführlichen Artikel zur Auswertung der Messreihe:

🔗 Bußgeldverfahren – Ist die Herausgabe der gesamten Messreihe bei einem Geschwindigkeitsverstoß wichtig?

Alternative Möglichkeiten zur Rekonstruktion der Geschwindigkeit

Obwohl die fehlenden Rohmessdaten beim Poliscan FM1 eine nachträgliche Überprüfung der Geschwindigkeit erschweren, gibt es theoretisch alternative Methoden, um die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs anhand eines statischen Bildes zu rekonstruieren. Dazu zählen insbesondere der Smear-Effektund die Bewegungsunschärfe (Motion Blur). Diese Methoden sind jedoch in ihrer Anwendung komplex und anfällig für Ungenauigkeiten, weshalb sie in der Praxis nicht empfohlen werden.

Smear-Effekt

Der Smear-Effekt tritt bei digitalen Kameras auf, wenn sich ein Objekt während der Aufnahme schnell bewegt und dadurch auf dem Bildsensor einen Streifen erzeugt. Dieser Effekt entsteht aufgrund der Funktionsweise des CCD-Sensors (Charge-Coupled Device), bei dem die Ladungen zeilenweise ausgelesen werden.

Berechnung der Geschwindigkeit mittels Smear-Effekt:

  • Analyse des Streifens: Der durch den Smear-Effekt verursachte Streifen wird vermessen.
  • Bekannte Kameraeigenschaften: Für die Berechnung müssen die technischen Daten der Kamera bekannt sein, insbesondere die Auslesezeit des Sensors und die Pixelgröße.
  • Formel: Die Geschwindigkeit kann berechnet werden durch das Verhältnis der Länge des Streifens zur Auslesezeit, angepasst an die Maßstäbe der Aufnahme.

Voraussetzungen und Herausforderungen:

  • Exakte Kameradaten: Ohne genaue Kenntnisse über die technischen Spezifikationen der Kamera ist eine Berechnung nicht möglich.
  • Günstige Bedingungen: Der Smear-Effekt tritt nur unter bestimmten Bedingungen auf, z. B. bei hoher Geschwindigkeit und ausreichender Beleuchtung.
  • Messungenauigkeiten: Kleine Abweichungen in der Vermessung können zu großen Fehlern in der Geschwindigkeitsbestimmung führen.

Bewertung der Methoden

Obwohl diese alternative Methode theoretisch zur Geschwindigkeitsbestimmung herangezogen werden kann, ist sie in der Praxis mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Die erforderlichen Bedingungen sind oft nicht erfüllt, und die Genauigkeit der Berechnung ist fraglich.

  • Unzuverlässigkeit: Die Methode ist anfällig für Fehler und bietet keine verlässlichen Ergebnisse.
  • Fehlende Daten: Notwendige technische Daten der Kamera sind häufig nicht verfügbar.
  • Rechtliche Akzeptanz: Gerichte erkennen diese Methode in der Regel nicht als ausreichenden Beweis für eine Geschwindigkeitsberechnung an.

Aus diesen Gründen wird diese Methode aus unserer Sicht nicht empfohlen und auch nicht von uns angewendet. Die Feststellung der Geschwindigkeit sollte auf standardisierten und rechtlich anerkannten Messverfahren basieren, die eine vollständige Überprüfbarkeit gewährleisten.

Fazit

Die Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Poliscan FM1 erfordert eine gründliche Analyse sowohl der formellen als auch der technischen Aspekte. Fehlende Dokumente oder Daten können die Validierung der Messung erheblich erschweren. Es ist daher wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der PTB durchgeführt wurde. Bei Zweifeln oder Unklarheiten empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt oder Sachverständigen hinzuzuziehen. Sehen Sie hier ähnliche Erkenntnisse bei dem Messgerät TraffiStar S350.

Individuelle Fallprüfung und Gutachtenerstellung

Sie sind als Anwalt oder Anwältin für einen Mandanten tätig, dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Unterschreiten des Mindestabstands vorgeworfen wird? Oder sind Sie selbst betroffen und möchten wissen, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde?

In solchen Fällen ist eine Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen ratsam. Eine detaillierte Analyse kann mögliche Messfehler aufdecken oder prüfen, ob der vorgeworfene Geschwindigkeitswert bzw. Abstandswert technisch belegbar ist.

Wir bieten eine fundierte Fallprüfung, um die Plausibilität der behördlichen Messung zu bewerten. Insbesondere wenn ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen, sollte die Möglichkeiten einer fachgerechten Überprüfung in Betracht gezogen werden.

In der Regel wird unsere Arbeit durch die Rechtsschutzversicherung übernommen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung und technische Prüfung Ihres Falls:

Verkehrsmesstechnik Nord GbR
Pestalozzistraße 25
22305 Hamburg

E-Mail: info@vmt-nord.de
Telefonnummer: +49 40-239 69 90 20
Faxnummer: +49 40-239 69 90 29

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Auswerterahmen (Auswertehilfe) PoliScan FM1 wird durch das System automatisch gesetzt und bestimmt, welches Fahrzeug als messrelevant erfasst wird. Es ist zu beachten, dass der Auswerterahmen nicht direkt an der Messwertbildung beteiligt ist. Seine Funktion besteht vielmehr in der Zuordnung des Messwerts zum erfassten Fahrzeug, um sicherzustellen, dass der festgestellte Verstoß dem richtigen Fahrzeug zugeordnet wird. Für die Verwertbarkeit der Messung muss der Auswerterahmen bestimmte Kriterien erfüllen, anders Fall kann eine Messung annulliert werden.

Der PoliScan FM1 erstellt Schwarz-Weiß-Bilder zur Dokumentation der Messsituation. Diese Bilder zeigen das Fahrzeug, das Messfeld und die Position des Fahrzeugs während der Messung. Die Aufnahmen dienen als Nachweis für den Verstoß, können aber auch fehlerhaft oder unzureichend sein, beispielsweise wenn mehrere Fahrzeuge im Messbereich sind oder die Bildqualität nicht ausreicht, um den Fahrer eindeutig zu identifizieren.

Beim PoliScan FM1 gibt es verschiedene Fehlerquellen sowohl formeller als auch technischer Sicht, die die Verwertbarkeit einer Messung beeinflussen können. Formelle Fehler können durch unvollständige oder fehlerhafte Dokumentationen entstehen, etwa durch einen ungültige Eichung, ein fehlerhaftes Messprotokoll oder eine unzureichende Dokumentation der Messstelle. Auch fehlende Schulungsnachweise der Messbeamten oder unklare Beschilderungsvorgaben können die Rechtmäßigkeit der Messung infrage stellen. Technische Fehler betreffen unter anderem die Messfoto- und Falldateien, bei denen fehlende Signaturen oder Wasserzeichen zu Problemen führen können. Zudem können fehlerhafte Platzierungen des Auswerterahmens, unplausible Anomalien in der Messreihe oder Hindernisse im Messbereich die Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsmessung beeinträchtigen.

Die Rohmessdaten des PoliScan FM1 lassen sich weder von Betroffenen, Juristen noch Sachverständigen anfordern, da sie nicht zur Verfügung gestellt werden. Stattdessen lassen sich Messdaten (XML) aus der TUFF-Datei mittels TUFF-Viewer exportieren. Diese Daten sind jedoch unvollständig, da die Zeitstempel manipuliert sind und keine Zeitdifferenzwerte enthalten, wodurch eine unabhängige Überprüfung der Geschwindigkeitsberechnung nicht möglich ist. Diese Problematik wurde bereits in mehreren Gerichtsurteilen thematisiert, da ohne vollständige Rohmesswerte die Nachvollziehbarkeit der Messung eingeschränkt ist. Aus der XML-Datei lassen sich jedoch, sofern die gesamte Messreihe vorliegt, weitere Erkenntnisse über die Korrektheit der Messung gewinnen.

Einige Urteile befassen sich mit der Verwertbarkeit von Messungen des PoliScan FM1 (und ähnlichen Messgeräten) und der Frage, ob Betroffene Zugang zu vollständigen Messdaten erhalten müssen. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Urteil vom 5. Juli 2019, Lv 7/17) entschied, dass das Recht auf ein faires Verfahren verletzt sei, wenn Betroffenen die vollständigen Messdaten vorenthalten werden. Das Oberlandesgericht Koblenz (Beschluss vom 26. Februar 2020, 3 OWi 6 SsBs 258/19) stellte fest, dass die Weigerung, Rohmessdaten herauszugeben, die Verteidigungsrechte einschränkt und somit die Verwertbarkeit der Messung infrage stellt.

Ähnlich urteilte das Amtsgericht Neunkirchen (Urteil vom 14. Januar 2020, 19 OWi 883/19), das einen Betroffenen freisprach, da die Messung mit dem PoliScan FM1 ohne vollständige Rohmessdaten nicht überprüfbar und damit unverwertbar war. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 6. November 2019, 2 Ss-OWi 942/19) betonte, dass ein standardisiertes Messverfahren nur dann als solches anerkannt werden kann, wenn die Messdaten nachprüfbar sind. Auch das Amtsgericht Kassel (Urteil vom 25. März 2021, 385 OWi – 9663 Js 19814/20) erklärte eine Messung für nicht verwertbar, da die Rohmessdaten nicht zur Verfügung gestellt wurden.

Diese Urteile verdeutlichen, dass die Nachvollziehbarkeit von Messungen ein wesentlicher Faktor für deren Verwertbarkeit ist. Die fehlende Bereitstellung von Rohmessdaten kann dazu führen, dass ein Verfahren nicht rechtssicher geführt werden kann und Messungen angefochten werden können.

Ein Einspruch gegen eine Messung mit dem PoliScan FM1 muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde schriftlich eingelegt werden. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von formellen und technischen Fehlern der Messung.

Ein begründeter Einspruch kann sich auf mehrere Argumente stützen. Formelle Fehler betreffen unter anderem eine fehlende oder ungültige Eichung, fehlerhafte Messprotokolle, unzureichende Schulungsnachweise der Messbeamten oder eine fehlerhafte Dokumentation der Messstelle. Technische Fehler können beispielsweise durch eine falsche Platzierung des Auswerterahmens, Mehrfacherfassungen von Fahrzeugen oder Reflexionen entstehen, die das Messergebnis verfälschen. Besonders problematisch ist, dass die Rohmessdaten des PoliScan FM1 nicht herausgegeben werden, sondern nur begrenzt aus der TUFF-Datei exportierbare Messdaten vorliegen, die unvollständige oder manipulierte Zeitstempel enthalten. Dadurch wird eine unabhängige Überprüfung der Geschwindigkeitsberechnung erschwert oder unmöglich gemacht.

Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen und die Messung technisch sowie juristisch prüfen lassen. Dabei kann auch eine Messreihenauswertung sinnvoll sein, um systematische Fehler oder Unregelmäßigkeiten aufzudecken. In einigen Fällen kann ein Sachverständigengutachten erforderlich sein, um die Messung erfolgreich anzufechten.

Da fehlerhafte Messungen bereits mehrfach von Gerichten als unverwertbar eingestuft wurden, kann ein Einspruch sinnvoll sein, insbesondere wenn Zweifel an der Korrektheit der Messung bestehen.

Der PoliScan FM1 wird als standardisiertes Messverfahren anerkannt und von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen. Die Messung erfolgt mittels LiDAR-Technologie, die Fahrzeuge über Laserimpulse erfasst. In der Theorie gilt das Verfahren als zuverlässig, jedoch gibt es in der Praxis verschiedene Fehlerquellen, die die Verwertbarkeit einer Messung beeinträchtigen können.

Eine häufige Fehlerquelle ist die Platzierung des Auswerterahmens, der automatisch vom System gesetzt wird. Ist dieser nicht korrekt positioniert, kann es zur falschen Fahrzeugzuordnung kommen. Zudem können Reflexionen, Mehrfacherfassungen oder ungünstige Messbedingungen zu Messfehlern führen. Ein weiteres Problem ist die fehlende Herausgabe der Rohmessdaten, da Betroffene und Sachverständige lediglich exportierte Messdaten aus der TUFF-Datei einsehen können. Diese enthalten jedoch manipulierte Zeitstempel ohne Zeitdifferenzwerte, wodurch eine unabhängige Nachprüfung der Messwertberechnung nicht möglich ist.

Gerichtliche Entscheidungen haben bereits mehrfach Zweifel an der Überprüfbarkeit und Verwertbarkeit von PoliScan FM1-Messungen geäußert. In einigen Fällen wurden Messungen aufgrund fehlender Rohmessdaten oder technischer Unklarheiten als nicht verwertbar eingestuft.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der PoliScan FM1 ein zugelassenes Messgerät ist, welches jedoch in der Praxis fehleranfällig sein kann. Die fehlende Nachprüfbarkeit der Messdaten stellt ein besonderes Problem dar, das bei Einsprüchen gegen Messungen eine entscheidende Rolle spielen kann.

Der PoliScan Speed (FM1) gilt als standardisiertes Messgerät und arbeitet mit LiDAR-Technologie, die Fahrzeuge über Laserimpulse erfasst. Die gesetzlich vorgeschriebene Messtoleranz beträgt dabei ± 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h und ± 3 % der gemessenen Geschwindigkeit über 100 km/h. In der Theorie ermöglicht das System eine präzise Erfassung von Fahrzeuggeschwindigkeiten, allerdings gibt es in der Praxis zahlreiche Fehlerquellen, die die Messgenauigkeit beeinflussen können.

Zu den häufigsten Problemen zählen fehlerhaft platzierte Auswerterahmen, Mehrfacherfassungen bei dichtem Verkehr, Reflexionen von Fahrzeugen oder Fahrbahnmarkierungen sowie mangelhafte Dokumentation der Messbedingungen. Besonders kritisch ist die fehlende Bereitstellung der Rohmessdaten, da aus der TUFF-Datei lediglich manipulierte Zeitstempel exportiert werden können, wodurch eine unabhängige Überprüfung der Messwertberechnung nicht möglich ist.

Nach unserer Erfahrung werden in etwa zwei von drei Fällen entweder formelle Mängel oder technische Fehler aufgedeckt, die die Verwertbarkeit der Messung infrage stellen. Dazu gehören beispielsweise ungültige Eichungen, fehlende Schulungsnachweise der Beamten oder Unregelmäßigkeiten in den Messdaten, die bei einer genaueren Analyse auffallen.

Laut Hersteller kann der PoliScan Speed (FM1) genaue Messergebnisse liefern, jedoch zeigt die Praxis, dass Messfehler keineswegs ausgeschlossen sind. Aufgrund der häufigen formellen oder technischen Mängel empfiehlt sich eine detaillierte Überprüfung jeder Messung, insbesondere wenn Zweifel an der Korrektheit bestehen.

Über den Author
M.Sc. Caner Aygün

M.Sc. Caner Aygün

Ingenieur und Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik

Seit meiner Studienzeit beschäftige ich mich intensiv mit Messmethoden und -verfahren. Seit 2022 bin ich als Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik tätig und erstelle Gutachten für Anwälte und Gerichte.

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