TraffiStar S330 Messfehler: Dokumente, Prüfungen und Fehlerquellen

von | Juli 22, 2025 | Verkehrsmesstechnik

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Das stationäre Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S330 des Herstellers Jenoptik Robot GmbH gehört zu den am häufigsten eingesetzten Messgeräten in der amtlichen Verkehrsüberwachung in Deutschland. Trotz der weiten Verbreitung und der Anerkennung als „standardisiertes Messverfahren“ treten bei Messungen regelmäßig technische und dokumentarische Schwachstellen auf. Insbesondere die fehlende Überprüfbarkeit der Falldatensätze stellt in der juristischen Praxis ein ernstes Problem dar. Im nachfolgenden Beitrag erhalten Betroffene und Verteidiger umfassende Informationen, worauf bei Messungen mit dem TraffiStar S330 besonders zu achten ist.

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Das Messgerät TraffiStar S330 – Aufbau, Technik und Einsatzmöglichkeiten

Das TraffiStar S330 ist ein stationäres Weg-Zeit-Messgerät zur automatisierten Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr. Es wird insbesondere dort eingesetzt, wo eine dauerhafte Kontrolle erforderlich ist – etwa auf Stadtautobahnen, Bundesstraßen oder in verkehrssensiblen Tunnelanlagen. Das Gerät arbeitet mit in die Fahrbahn eingelassenen Piezo-Sensoren, die eine präzise Geschwindigkeitsbestimmung ermöglichen. Bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit erstellt das System automatisiert Bildmaterial zur Dokumentation des Verkehrsverstoßes.

Je nach Konfiguration kann das System mit verschiedenen Kameramodulen, Blitzeinheiten und Zusatzfunktionen betrieben werden. Auch eine Anbindung an Wechselverkehrszeichen (WVZ) zur dynamischen Anpassung der Grenzwerte ist möglich.

Technischer Aufbau des TraffiStar S330

Das TraffiStar S330 besteht aus mehreren modularen Komponenten, die je nach örtlichem Einsatzbedarf kombiniert werden. Der grundsätzliche Aufbau umfasst:

  • Piezoelektrische Sensoren
    In jedem überwachten Fahrstreifen werden drei Piezo-Drucksensoren in gleichmäßigen Abständen in die Fahrbahn eingebaut. Diese registrieren die Radimpulse vorbeifahrender Fahrzeuge und ermöglichen die Geschwindigkeitsmessung nach dem Weg-Zeit-Prinzip.
  • Intelligenter Piezo-Vorverstärker (IPV)
    Der IPV ist die zentrale Verarbeitungs- und Steuereinheit. Er verarbeitet die Sensorsignale, errechnet die Geschwindigkeit sowie die Fahrstreifen- und Fahrzeugzuordnung und übermittelt die Ergebnisse an die Kameraeinheit. Ein IPV kann bis zu zwei Fahrstreifen gleichzeitig bedienen.
  • Kameraeinheit zur Beweisdokumentation
    Je nach Einsatzvariante kann das Gerät mit unterschiedlichen Kameraeinheiten betrieben werden:
    • Standardkamera zur Erstellung einfacher Beweisfotos.
    • SmartCamera IV (Standardausführung): Diese Digitalkamera kombiniert Sensorik, Bildverarbeitung, Signaturerstellung und Datenspeicherung in einer Einheit. Die Messdaten werden digital signiert und im proprietären sbf-Format gespeichert.
  • Externe Blitzeinheit
    Die Blitzeinheit sorgt für die Ausleuchtung des Bildfelds bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen. Sie ist auf die jeweilige Kamerakonfiguration abgestimmt.
  • WVZ-Anbindungsrechner (optional)
    Diese Einheit ermöglicht die Verbindung mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA), sodass die jeweils angezeigten Tempolimits der Wechselverkehrszeichen automatisch vom System übernommen und berücksichtigt werden.
  • Seidelfilter (optional)
    Der Seidelfilter dient der Reduzierung von Überstrahlung und verbessert die Kennzeichenerkennung bei reflektierenden Nummernschildern. Der Einsatz ist optional und nicht eichpflichtig.
  • Gehäuseeinheit
    Das Gerät wird in einem wettergeschützten und vandalismussicheren Außengehäuse betrieben, das alle Systemkomponenten vor äußeren Einflüssen schützt.

Messprinzip und Systemfunktionen

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt automatisch, ohne Eingriff durch das Bedienpersonal. Sobald ein Fahrzeug die Sensoren überquert, werden die Zeitstempel ausgewertet und in Relation zum fest definierten Sensorabstand die Geschwindigkeit berechnet.

Je nach Konfiguration erfolgen folgende Verarbeitungsschritte:

  • Automatische Auslösung bei Grenzwertüberschreitung
  • Bildaufnahme über Kameraeinheit
  • Digitale Signatur und Speicherung des Falldatensatzes (.sbf-Datei)
  • Zuordnung von Zeit, Fahrstreifen und Geschwindigkeit
  • Optional: Übernahme dynamischer Grenzwerte bei WVZ-Anbindung

Die Hauptfunktionen des Systems lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Präzise Geschwindigkeitsmessung mittels Piezo-Technologie
  • Dokumentation der Verkehrsverstöße durch digitale Bilder
  • Speicherung verschlüsselter Falldatensätze zur Auswertung
  • Optionale Integration in dynamische Verkehrsmanagementsysteme (WVZ)
  • Benutzeroberfläche zur Konfiguration und Systemüberwachung

Einsatz mit mehreren Kameras

Für Messstellen mit mehreren Fahrstreifen kann das System modular erweitert werden:

  • Ein IPV kann bis zu zwei Fahrstreifen verwalten.
  • Weitere Fahrstreifen werden durch zusätzliche IPV-Module und Kameras abgedeckt.
  • Jede Kamera ist einem bestimmten Fahrstreifen zugeordnet und separat konfigurierbar.
  • Die Zuordnung erfolgt softwareseitig über eine interne Kameranummerierung.

Besonderheiten bei WVZ-Anbindung

In der erweiterten Systemkonfiguration kann das TraffiStar S330 an Wechselverkehrszeichenanlagen angebunden werden. Das bedeutet, dass das Messgerät:

  • Die jeweils aktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung automatisch aus der Verkehrsleittechnik übernimmt.
  • Die Grenzwerte bei der Bildauslösung dynamisch anpasst.
  • Im Falldatensatz den angewandten Grenzwert dokumentiert (sofern korrekt konfiguriert).

Eine fehlerfreie Anbindung an die WVZ ist entscheidend für die Nachvollziehbarkeit und gerichtliche Verwertbarkeit der Messung.

TraffiStar S330 - Messstelle mit je zwei Messsystemen
TraffiStar S330 – Messstelle mit je zwei Messsystemen

Messverfahren beim TraffiStar S330: Weg-Zeit-Messung mit piezoelektrischen Sensoren

Die Geschwindigkeitsmessung durch das stationäre Verkehrsüberwachungssystem TraffiStar S330 basiert auf dem physikalischen Weg-Zeit-Prinzip. Zum Einsatz kommt dabei ein hochpräzises Verfahren mittels piezoelektrischer Drucksensoren, die direkt in die Fahrbahn eingelassen sind. Durch die Kombination aus Zeitmessung, Sensortechnologie und digitaler Auswertung stellt dieses Verfahren eine standardisierte und von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassene Methode zur Erfassung von Geschwindigkeitsverstößen im Straßenverkehr dar.

Messprinzip der Weg-Zeit-Berechnung

Je überwachten Fahrstreifen sind drei Piezo-Sensoren in einem festen Abstand von jeweils einem Meter quer zur Fahrtrichtung installiert. Die Sensoren erfassen präzise den Zeitpunkt, zu dem ein Fahrzeug über sie hinwegfährt. Auf Basis dieser Zeitstempel kann die Geschwindigkeit des Fahrzeugs mathematisch exakt bestimmt werden.

Messablauf im Detail:

  • Die Sensoren registrieren die Druckimpulse der Vorderreifen beim Überfahren.
  • Es entstehen drei Zeitmesspunkte pro Fahrzeug (Sensor 1, 2 und 3).
  • Aus den Zeitdifferenzen werden drei Einzelmessungen gebildet:
    • zwischen Sensor 1 und 2
    • zwischen Sensor 2 und 3
    • zwischen Sensor 1 und 3
  • Stimmen alle drei Geschwindigkeitswerte innerhalb einer festgelegten Toleranzgrenze überein, wird der Messwert als gültig anerkannt.
  • Der Wert wird an die Kameraeinheit weitergegeben, sofern der definierte Auslösegrenzwert überschritten wurde.

Physikalische Grundlage

Das Weg-Zeit-Verfahren folgt einer einfachen physikalischen Formel:

v = s / t

  • v = Geschwindigkeit (m/s oder km/h)
  • s = definierter Sensorabstand (1,00 m)
  • t = gemessene Zeit zwischen zwei Sensorüberfahrten

Diese Berechnung erfolgt automatisiert im Intelligenten Piezo-Vorverstärker (IPV), der auch die Zuordnung der Messung zu einem bestimmten Fahrstreifen vornimmt.

Einrichtung und Voraussetzungen für den Messbetrieb

Damit die Messung verwertbar ist, müssen bei Aufbau und Betrieb des Systems bestimmte technische Vorgaben eingehalten werden. Diese sind unter anderem in der Gebrauchsanweisung des Herstellers festgelegt:

  • Sensorzustand: Die drei Piezo-Sensoren müssen bündig zur Fahrbahnoberfläche eingebaut und unbeschädigt sein. Risse oder lose Vergussmaterialien können die Messung unbrauchbar machen.
  • Sensor-Markierung: Der letzte Sensor in Fahrtrichtung muss auf dem Beweisfoto eindeutig als weiße Markierung sichtbar sein – bei Tag wie bei Nacht.
  • Kamera- und Blitzeinheit: Die Systeme müssen so eingestellt sein, dass Kennzeichen, Fahrer und Sensor-Markierung deutlich erkennbar sind.
  • Fahrstreifenzuordnung: Jeder IPV kann bis zu zwei Fahrstreifen verwalten. Die Auswertung erfolgt nur für das Fahrzeug, das zuerst den ersten Sensor auf seinem Fahrstreifen überquert.
  • Falldatensätze und Bildaufnahmen: Die Kamera erzeugt bei gültiger Messung einen digital signierten Falldatensatz im sbf-Dateiformat, welcher später ausgewertet wird.

Anforderungen an die Messauslösung und Auswertung

Für die rechtssichere Auswertung gelten nach Herstellervorgaben und PTB-Anforderungen folgende Regeln:

  • Auslösung durch Vorderräder: Die Messung wird durch die erste Achse (Vorderräder) beim Überfahren des dritten Sensors ausgelöst. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Bildaufnahme unmittelbar hinter der Sensor-Markierung abgebildet sein.
  • Mehrfachauslösung möglich: Mehrere Fotos eines Fahrzeugs während der Überfahrt sind zulässig, z. B. wenn auch die Hinterachse oder ein Anhänger den dritten Sensor erneut überfährt.
  • Nicht auswertbare Aufnahmen: Bestimmte Fahrzeuge oder Konstellationen dürfen laut Herstelleranweisung nicht ausgewertet werden:
    • Kettenfahrzeuge
    • Kehr- und Räumfahrzeuge im Einsatz
    • Fahrzeuge mit Drillings- oder Spezialachsen
    • Fahrzeuge mit Mehrfachachsen beim Anfahren aus dem Stillstand
    • Rückwärtsfahrende Fahrzeuge mit Mehrfachachsen

Digitale Signatur und Datenintegrität

Wird das System mit der SmartCamera IV betrieben, sind die aufgenommenen Falldatensätze mit einer digitalen Signatur versehen. Die Signatur stellt sicher, dass Bild- und Messdaten nachträglich nicht verändert wurden. Die Integrität der Daten kann mit dem Auswerteprogramm BiffProcess überprüft werden:

  • Eine erfolgreich geprüfte Datei wird durch ein Schloss-Symbol im Beweisfoto angezeigt.
  • Nur signierte und verifizierte Datensätze gelten als gerichtsfest.

Zusammenfassung: Was macht eine gültige Messung aus?

Eine gültige, technisch und rechtlich verwertbare Messung mit dem TraffiStar S330 liegt nur dann vor, wenn:

  • Die Sensoren korrekt installiert und intakt sind.
  • Die Kameraauslösung eindeutig durch das gemessene Fahrzeug erfolgte.
  • Alle erforderlichen Bildinformationen auf dem Beweisfoto enthalten sind.
  • Die Sensor-Markierung sichtbar ist.
  • Der Falldatensatz digital signiert und überprüfbar ist.

Speicherung der Messdaten beim TraffiStar S330 – Ein ernstes technisches Problem

Ein wesentliches Problem, das das Messgerät TraffiStar S330 in der rechtlichen Praxis regelmäßig angreifbar macht, ist die Tatsache, dass keine Rohdaten der eigentlichen Messung gespeichert werden.

Problem „fehlende Rohmessdaten“: Keine unabhängige Überprüfbarkeit der Messwerte möglich

Wie bei fast allen Messsystemen speichert auch das TraffiStar S330 keinerlei relevante Messdaten oder nachvollziehbare Messsignale dauerhaft ab. Vielmehr werden lediglich Falldatensätze im proprietären Dateiformat „.sbf“ gespeichert. Diese sogenannten „Falldatensätze“ enthalten neben den Bildern nur einige wenige Metadaten.

Das bedeutet konkret:

  • Es existieren keinerlei technische Rohmessdaten, wie z.B. Einzelzeitstempel, Sensorrohdaten oder verifizierbare Zeit-Weg-Relationen.
  • Der in den .sbf-Dateien enthaltene Datensatz erlaubt keine unabhängige technische Nachprüfung der Plausibilität des Messwertes.
  • Die Falldatensätze sind zudem verschlüsselt und nur mittels herstellereigener Software („BiffProcess“) lesbar. Andere unabhängige Softwarelösungen zur Gegenprüfung sind nicht einsetzbar.

Diese technische Gegebenheit schließt eine unabhängige Prüfung und nachträgliche Verifizierung der gemessenen Geschwindigkeit vollständig aus. Verteidiger und technische Gutachter stehen somit regelmäßig vor der Problematik, dass sie die angezeigten Geschwindigkeitswerte nur anhand des gelieferten Fotos nachvollziehen können, aber keinerlei technische Detailprüfung möglich ist.

Eichung und rechtliche Gültigkeit der Messanlage TraffiStar S330

Die Eichung eines Geschwindigkeitsmessgeräts ist Grundvoraussetzung für die Anerkennung der Messergebnisse im Rahmen eines Bußgeldverfahrens. Auch beim TraffiStar S330 ist eine gültige Eichung nach den Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) sowie der einschlägigen PTB-Anforderungen unerlässlich. Ohne einen lückenlosen Nachweis der Eichgültigkeit ist eine amtliche Verwertung der Messdaten rechtlich unzulässig.

Allgemeine Anforderungen an die Eichung

Für eine rechtsgültige Messung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zum Zeitpunkt der Messung muss ein gültiger Eichschein für das gesamte Messsystem vorliegen.
  • Die eichtechnischen Sicherungen (z. B. Plomben, Siegel oder Sicherungsmarken) müssen unversehrt und vollständig sein.
  • Vorfallsdateien von Anlagen mit beschädigten Sicherungen dürfen nicht ausgewertet werden.
  • Wartungen, Reparaturen oder Softwareeingriffe nach der letzten Eichung müssen lückenlos dokumentiert werden (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 MessEG).

Ein häufig übersehener Aspekt: Beim TraffiStar S330 wird nicht jede Einzelkomponente separat geeicht, sondern immer das vollständig konfigurierte Gesamtsystem, bestehend aus:

  • den in die Fahrbahn eingebauten Piezo-Drucksensoren,
  • dem Intelligenten Piezo-Vorverstärker (IPV),
  • der jeweiligen Kameraeinheit (z. B. SmartCamera IV),
  • ggf. der Blitzeinrichtung oder einem optional angeschlossenen WVZ-Anbindungsrechner.

Nur die vollständige Konfiguration – so wie sie bei der letzten Eichung dokumentiert wurde – gilt als eichfähig. Werden Komponenten getauscht, ist der Betreiber verpflichtet, dies eindeutig nachzuweisen, z. B. anhand der in der Eichurkunde aufgeführten Seriennummern.

Besondere eichrechtliche Anforderungen bei Drucksensoren

Die Anforderungen an die Drucksensoren sind in der PTB-A 12.09 klar geregelt. Für die dauerhafte Eichgültigkeit müssen folgende Bedingungen durchgängig erfüllt sein:

  • Pro Fahrstreifen sind drei piezoelektrische Drucksensoren einzubauen – fest, bündig und exakt ausgerichtet.
  • Die Sensoren müssen vollständig mit dem Fahrbahnbelag vergossen sein, ohne Risse oder Ablösungen.
  • Die Lage des dritten Sensors muss dauerhaft und eindeutig durch eine sichtbare Weißmarkierung gekennzeichnet sein.
  • Diese Markierung muss sowohl bei Tages- als auch bei Nachtaufnahmen klar erkennbar sein.
  • Sensoren und Zuleitungen sind regelmäßig zu überprüfen:
    • Sichtprüfung alle 24 Stunden
    • Intensivprüfung alle vier Wochen
  • Auch die Speichereinheit des Messsystems ist regelmäßig zu prüfen:
    • Tägliche Speicherprüfung
    • Erweiterte Systemprüfung monatlich

Diese Maßnahmen sind nicht optional, sondern fester Bestandteil der eichrechtlichen Betriebsvorgaben. Nur wenn sie nachweislich eingehalten wurden, bleibt die Eichung des Systems rechtlich wirksam.

Prüfung der Eichgültigkeit im konkreten Fall

Im Rahmen einer verfahrensspezifischen Prüfung ist zu bewerten, ob das eingesetzte System TraffiStar S330 zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht war. Dafür werden üblicherweise folgende Unterlagen herangezogen:

  • Eichschein mit Gültigkeitszeitraum (z. B. 10.03.2025 bis 31.12.2026)
  • Falldatensätze mit Seriennummern der eingesetzten Komponenten
  • Messprotokoll mit Angaben zum Zustand der Sicherungen und Markierungen
  • Gerätebegleitkarte oder Lebensakte zur Dokumentation von Wartungen und Reparaturen

Problematische Feststellungen aus der Aktenlage (Beispiel)

In der Praxis zeigt sich häufig, dass relevante Dokumente fehlen oder unvollständig sind:

  • Das Messprotokoll fehlt oder enthält keine Angaben zu Plomben oder Weißmarkierung.
  • Der Zustand der Sicherungszeichen ist nicht dokumentiert.
  • Es liegen keine Wartungsnachweise vor – obwohl gesetzlich gefordert.

Ohne diese Nachweise lässt sich die Einhaltung der formalen Eichvorgaben gemäß § 37 MessEG nicht belegen. In solchen Fällen ist die gerichtliche Verwertbarkeit der Messung massiv eingeschränkt.hverständige oft unerlässlich. Nur eine vollständige und fachlich einwandfreie technische Dokumentation ermöglicht es Betroffenen und Verteidigern, die Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit der gegenständlichen Messung seriös zu beurteilen.

Besondere Probleme bei dynamischen Tempolimits durch WVZ-Anbindung beim TraffiStar S330

Funktionsweise der WVZ-Anbindung beim TraffiStar S330 im Detail erklärt

Das Messgerät TraffiStar S330 kommt in der Praxis häufig auch in Verbindung mit sogenannten Wechselverkehrszeichen (WVZ) zum Einsatz. Solche dynamischen Tempolimits werden durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) angezeigt und richten sich nach der jeweiligen Verkehrslage, Wettersituation oder besonderen Gefahrensituationen. Zur technischen Realisierung dieser dynamischen Geschwindigkeitsüberwachung ist das System TraffiStar S330 mit einem speziellen WVZ-Anbindungsrechner ausgestattet. Dieser Rechner stellt die technische Schnittstelle zwischen der Verkehrsleitzentrale (VLZ) und dem eigentlichen Geschwindigkeitsmessgerät dar.

Technisch erfolgt dieser Datenaustausch über definierte digitale Schnittstellen (meistens via VÜ-Bus Protokoll). Dabei empfängt der WVZ-Anbindungsrechner laufend die aktuell angezeigten Geschwindigkeitsbegrenzungen von der Verkehrsleitzentrale und gibt diese Werte an die Messeinheit (IPV und Kameraeinheit) weiter, die dann automatisch ihren sogenannten „Fotogrenzwert“ entsprechend anpasst.

Im praktischen Betrieb muss sichergestellt werden, dass jederzeit eine exakte Übereinstimmung zwischen der aktuell gültigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Wechselverkehrszeichen und dem im Messgerät hinterlegten und angewandten Fotogrenzwert besteht.

Typische Fehlerquellen bei dynamischen Tempolimits (WVZ) in der Praxis

Obwohl die technische Möglichkeit der dynamischen Anpassung von Tempolimits über WVZ sinnvoll erscheint, zeigt sich in der verkehrstechnischen Begutachtungspraxis regelmäßig, dass hier besonders häufig Probleme auftreten, die zur rechtlichen Nichtverwertbarkeit von Messungen führen können. Die folgenden Punkte zählen hierbei zu den wichtigsten und häufigsten Fehlerquellen:

1. Fehlerhafte Datenübertragung zwischen Verkehrsleitzentrale und Messgerät

Ein zentrales Problem bei dynamischen Tempolimits ist die oftmals nicht fehlerfreie digitale Datenübertragung zwischen der Verkehrsleitstelle und dem TraffiStar S330 Messgerät. In der Praxis kommt es dabei regelmäßig zu folgenden Problematiken:

  • Verzögerungen („Latenzen“) bei der Datenübertragung, die dazu führen, dass das Messgerät nicht unverzüglich und synchron zur Anzeige der Verkehrsbeeinflussungsanlage die korrekten Grenzwerte übernimmt.
  • Fehlerhafte Interpretation oder Umwandlung der digitalen Daten, die dazu führen können, dass falsche Tempolimits vom Messgerät angewendet werden.
  • Komplettausfälle der Datenübertragung, bei denen das Gerät überhaupt keine aktualisierten Tempolimits erhält und dann fälschlicherweise dauerhaft einen Standardwert nutzt.

2. Unzureichende oder fehlerhafte Protokollierung der dynamischen Geschwindigkeitsgrenzen

Ein weiterer typischer und rechtlich relevanter Fehler liegt in der unvollständigen oder mangelhaft durchgeführten Protokollierung der angezeigten dynamischen Tempolimits. Gemäß geltender technischer Vorschriften und Herstellerangaben müssen alle empfangenen und angewendeten dynamischen Tempolimits dauerhaft, detailliert und nachvollziehbar gespeichert und protokolliert werden. In der Praxis zeigen sich hier jedoch regelmäßig Defizite, wie beispielsweise:

  • Das vollständige Fehlen der erforderlichen Protokolldaten im Falldatensatz (sbf-Datei) zum exakten Tatzeitpunkt.
  • Ungenaue oder unvollständige Angaben in der Protokollierung, welche eine exakte Rekonstruktion des tatsächlich gültigen Tempolimits nicht ermöglichen.
  • Fehlende Synchronität zwischen Protokolldaten und fotografisch dokumentiertem Messzeitpunkt.

Gerade diese Fehlerquellen führen im Nachhinein häufig dazu, dass eine eindeutige Zuordnung des gültigen dynamischen Tempolimits zum exakten Zeitpunkt der Geschwindigkeitsmessung technisch nicht möglich ist. Verteidiger und betroffene Fahrzeugführer haben somit regelmäßig juristische und technische Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Anfechtung solcher Messungen.

3. Fehlerhafte Konfiguration und Erstinbetriebnahme der WVZ-Anbindung

Auch bei der initialen Einrichtung des Systems TraffiStar S330 mit WVZ-Anbindung treten immer wieder Mängel auf. Diese umfassen beispielsweise:

  • Fehlende oder mangelhafte Erstinbetriebnahmeprotokolle, die gemäß den Vorgaben des Herstellers zwingend anzufertigen und vollständig vorzuhalten sind.
  • Ungenaue oder fehlerhafte Standortdokumentationen der Verkehrsbeeinflussungsanlage und der korrespondierenden Messanlage.
  • Nicht korrekt konfigurierte Schnittstellen, bei denen der Datenfluss zwischen Verkehrsleitstelle und TraffiStar S330 Messgerät nicht einwandfrei funktioniert.

Alle diese Fehlerquellen können dazu führen, dass sich eine technisch nicht nachvollziehbare Situation ergibt und die Messwerte nicht mehr gerichtsfest verwertbar sind.

Qualifikation des Bedienpersonals beim TraffiStar S330: Anforderungen und Fehlerquellen

Die ordnungsgemäße Bedienung eines Geschwindigkeitsmessgeräts ist für die rechtliche Verwertbarkeit der Messergebnisse ebenso entscheidend wie die technische Funktion selbst. Beim stationären Weg-Zeit-Messgerät TraffiStar S330 gelten besondere Anforderungen an das Messpersonal – auch wenn der direkte Eingriff in den Messbetrieb hier entfällt.

Gesetzliche und technische Vorgaben zur Schulung

Gemäß den Anforderungen der PTB-A 12.09 („Weg-Zeit-Messgeräte mit Drucksensoren“, Stand Februar 2022), insbesondere Abschnitt 2.5 zu Aufstellung, Anschluss, Handhabung und Wartung, gilt:

„Amtliche Messungen dürfen nur von entsprechend geschultem Bedienpersonal vorgenommen werden. Die Schulung muss durch kompetentes Personal (Hersteller oder Aus- und Fortbildungsstellen der Polizei) erfolgen und ist schriftlich zu bestätigen.“
(Quelle: PTB-A 12.09, S. 19)

Folgende Kriterien sind verpflichtend:

  • Schulungen dürfen ausschließlich durch:
    • den Hersteller (z. B. Jenoptik Robot GmbH) oder
    • autorisierte Aus- und Fortbildungsstellen der Polizei erfolgen.
  • Jede Schulung muss schriftlich dokumentiert werden.
  • Zusätzlich können Multiplikatoren benannt werden, die selbst Schulungen durchführen dürfen – allerdings nur nach schriftlich bestätigter Eignung.
  • Die Gebrauchsanweisung ist für das geschulte Personal verbindlich und muss beachtet werden.

Diese Anforderungen sind verbindlich und betreffen alle Personen, die mit der Durchführung amtlicher Messungen oder der Auswertung der Falldatensätze betraut sind.

Abweichungen in der Gebrauchsanweisung

In der aktuellen Version der vom Hersteller veröffentlichten Gebrauchsanweisung zum TraffiStar S330 finden sich keine detaillierten Angaben zur Qualifikation des Bedienpersonals. Es wird lediglich pauschal auf eine „notwendige Einweisung“ verwiesen. Konkrete Vorgaben zu Umfang, Inhalten oder Dokumentationspflichten der Schulung bleiben aus.

Das kann aus juristischer Sicht problematisch sein, denn:

  • Es entsteht Unsicherheit darüber, wie qualifiziert das eingesetzte Personal tatsächlich ist.
  • Gerichte und Verteidiger erhalten keine belastbare Grundlage, um die Einhaltung der Schulungsvorgaben zu überprüfen.
  • Bei fehlender Schulungsdokumentation kann die Verwertbarkeit der Messung angezweifelt werden.

Typische Aufgaben des Bedienpersonals beim TraffiStar S330

Obwohl das Messgerät automatisch misst, übernimmt das Personal wichtige Aufgaben im Ablauf der Verkehrsüberwachung. Dazu zählen:

  • Überprüfung und Auswertung der Falldatensätze im proprietären sbf-Dateiformat
  • Führung und Archivierung des Messprotokolls
  • Kontrolle der technischen Funktionsfähigkeit der Anlage
  • Einhaltung und Prüfung der Eichfristen
  • Sichtprüfung der Sensorinstallationen (z. B. Markierung des Auslösesensors)
  • Übergabe der Messdaten an die Bußgeldbehörde

Im Gegensatz zu mobilen Messsystemen (z. B. Laser oder Radar), bei denen aktive Messvorgänge durchgeführt werden, beschränkt sich die Tätigkeit beim TraffiStar S330 vor allem auf die Nachbearbeitung und formale Protokollführung. Dennoch ist auch hierfür eine fundierte technische Schulung unabdingbar.

Häufige Fehlerquellen in der Praxis

In der gutachterlichen und anwaltlichen Praxis treten immer wieder Mängel auf, die auf unzureichende Qualifikation oder fehlende Nachweise der Schulung zurückzuführen sind:

  • Fehlende Schulungsnachweise im Messprotokoll
  • Kein Verweis auf den Schulungsumfang oder Inhalte
  • Bedienfehler bei der Protokollierung oder Datenübertragung
  • Ungeschultes Personal bei der Auswertung der Falldatensätze

Solche Versäumnisse stellen nicht nur formale Mängel dar, sondern können konkrete Auswirkungen auf die Beweiskraft der Messung haben. Immer mehr Gerichte fordern den lückenlosen Nachweis, dass die Messung durch geschultes, qualifiziertes Personal durchgeführt oder ausgewertet wurde.

Inbetriebnahme und Betrieb des TraffiStar S330: Anforderungen und Prüfpflichten

Die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S330 ist für den dauerhaften Betrieb an fest definierten Messstellen ausgelegt. Ein regelmäßiger Auf- und Abbau, wie bei mobilen Systemen üblich, ist bei diesem System nicht vorgesehen. Der zuverlässige Betrieb setzt die Einhaltung zahlreicher technischer, rechtlicher und eichrechtlicher Anforderungen voraus – insbesondere bei Inbetriebnahme, Sensorinstallation und Betriebsüberwachung.

Voraussetzungen für den eichkonformen Betrieb

Für den ordnungsgemäßen Betrieb des Systems gelten folgende übergeordnete Anforderungen:

  • Einhaltung der Vorgaben gemäß Eichordnung, MessEG, PTB-A 12.09 (Ausgabe 2022) sowie der Baumusterprüfbescheinigungen.
  • Die Sensorik muss dauerhaft funktionstüchtig, exakt positioniert und korrekt vergossen sein.
  • Instandsetzungen dürfen nur vom Hersteller oder autorisierten Stellen vorgenommen werden.
  • Sensoren und Zuleitungen sind:
    • automatisch beim Start des Systems zu überprüfen,
    • zusätzlich mindestens alle 24 Stunden auf Fehler zu kontrollieren.

Die PTB fordert in Bezug auf die Sensorik ausdrücklich, dass Lage, Ausrichtung und messtechnische Eigenschaften über die gesamte Eichfrist erhalten bleiben.

Anforderungen an den Fahrbahnzustand und die Sensorinstallation

Die Beschaffenheit der Fahrbahn im Messbereich ist entscheidend für die Messgenauigkeit. Die Einhaltung der technischen Vorgaben zur Installation und Prüfung ist daher zwingend erforderlich.

Wesentliche Vorgaben zur Sensorinstallation:

  • Drei Piezo-Drucksensoren pro Fahrstreifen, bündig und rissfrei in die Fahrbahn eingebettet.
  • Maximaler Abstand zwischen den Sensoren: 4,00 Meter.
  • Die Sensorlage ist dauerhaft mit einer sichtbaren Weißmarkierung zu kennzeichnen.

Anforderungen an die Fahrbahnqualität:

  • Homogener, ebener und schadenfreier Asphalt im gesamten Messfeld.
  • Keine Schachtabdeckungen im direkten Bereich der Sensorik (Mindestabstand im Randbereich: 0,5 m).
  • Quer- und Längsverformungen wie Spurrillen oder Aufwölbungen nur im zulässigen Toleranzbereich.
  • Fahrbahnstöße oder Risse im Bereich der Sensoren sind unzulässig.

Optional eingesetzte Komponenten und deren Betriebsvorgaben

Wechselverkehrszeichen-Anbindung (WVZ)

Wenn das System mit einer WVZ-Anbindung betrieben wird, sind folgende technische Anforderungen zu erfüllen:

  • Einsatz eines zertifizierten Anbindungsrechners (z. B. Industrie-PC Typ EKF).
  • Dynamische Übernahme der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus der Wechselverkehrszeichenanlage (Verarbeitung innerhalb von 100 ms).
  • Lückenlose Protokollierung aller Stellzustände mit Zeitstempel.

SmartCamera IV

Beim Einsatz der SmartCamera IV gelten ergänzende Auflagen:

  • Zulässig ist nur freigegebene Software (z. B. Version S330.SC4.A.12111915).
  • Die Fahrstreifenzuordnung muss eindeutig erfolgen.
  • Die Sensor-Markierung muss auf den Registrierbildern deutlich sichtbar sein.
  • Die digitale Signatur der Bilddaten erfolgt automatisch und ist integritätsrelevant für die Beweissicherung.

Hinweis: Der Seidelfilter ist als optionales Zubehör zulässig, jedoch nicht eichpflichtig.

Dokumentation der Erstinbetriebnahme

Eine vollständige Überprüfung der Inbetriebnahme ist nur möglich, wenn das Erstinbetriebnahmeprotokoll und begleitende Unterlagen vollständig vorliegen. Dazu zählen typischerweise:

  • Justierungs- und Kalibrierungsprotokolle
  • Vermessung der Sensorpositionen
  • Erfassungsbereich der Kamera
  • Prüfung der Anbindung bei WVZ-Systemen
  • Konfigurationsdaten der SmartCamera IV

Fehlen diese Unterlagen, ist eine fundierte Beurteilung des ordnungsgemäßen Betriebs in der Regel nicht möglich.

Anforderungen an das Messprotokoll

Gemäß PTB-A 12.09, Abschnitt 8.4.1, ist das Messprotokoll verpflichtend zu führen und muss folgende Angaben enthalten:

  • Seriennummer, Softwareversion und Eichdaten des Geräts
  • Zeitraum des Messbetriebs (Beginn und Ende)
  • Zustandsbeschreibung der Sicherungszeichen und Plomben
  • Angaben zu Messrichtung, zulässiger Höchstgeschwindigkeit und verwendeter Sensorik
  • Namen, Dienststelle und Unterschrift des Messbediensteten und Protokollführers

Besonderheit bei Bedienhandlungen:

  • Wird vor Ort (z. B. über USB) eine Bedienhandlung durchgeführt, gilt dies als Messende – auch ohne automatische Unterbrechung.
  • Fernkonfiguration oder Datenfernauslesung beeinflussen die Messsicherheit nicht und gelten nicht als Messende.

Fehlende Protokolle als Risiko für die Verwertbarkeit

Liegt kein Messprotokoll vor – wie in vielen Ermittlungsakten der Fall –, ist eine vollständige Bewertung der Messbedingungen, der Bedienhandlungen und der Bauartkonformität nicht möglich. Dies betrifft insbesondere:

  • Identifikation und Eichstatus der eingesetzten Komponenten
  • Zustand der Sicherungszeichen
  • Beginn und Ende des Messbetriebs
  • Nachvollziehbarkeit eventueller Eingriffe durch das Bedienpersonal

Auswertung und Plausibilitätsprüfung der Messdaten

Eine zentrale Voraussetzung für die technische und rechtliche Bewertung von Geschwindigkeitsmessungen mit dem TraffiStar S330 ist die vollständige, digital nachvollziehbare Auswertung der Falldatensätze. Da das System ausschließlich digital arbeitet, ist eine objektive Beurteilung nur möglich, wenn alle erforderlichen Datenelemente vollständig und unverändert vorliegen.

Für eine sachverständige Prüfung werden zwingend folgende Dateien benötigt:

  • Falldatensatz im .sbf-Format: Enthält die vollständige Einzelmessung inklusive aller messrelevanten Parameter (u. a. Auslösezeitpunkt, Sensorzeiten, Messwert, Fahrstreifenzuordnung, Kameraposition, Signaturdaten).
  • Messreihe im .sbf-Format: Enthält Vergleichsdaten mehrerer Messungen aus demselben Zeitraum und erlaubt die Einordnung des Einzelfalls in den Gesamtkontext der Anlage (Plausibilität im Betriebsverlauf, Vergleich von Auslösebedingungen, Prüfung möglicher Fehltriggers).
  • Schlüsseldatei im .pk-Format: Enthält den öffentlichen Signaturschlüssel zur Verifikation der digitalen Signatur der Falldaten über das herstellerseitige Auswerteprogramm BiffProcess.

Nur wenn alle drei Dateien – Falldatensatz, Teil-Messreihe und zugehörige Signaturdatei – im Originalformat vorliegen, ist eine inhaltlich fundierte und gerichtsfeste Prüfung auf Plausibilität und Datenintegrität möglich. Ohne diese Daten ist die Messung aus technischer Sicht nicht überprüfbar.

In den folgenden Unterpunkten erläutern wir, wie wir die Auswertung strukturieren, welche Prüfkriterien zur Anwendung kommen und wie typische Fehlerquellen aufgedeckt werden können.

Auswertung der Messreihe: Bildanalyse als zentraler Prüfansatz

Im Rahmen einer technischen Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung mit dem TraffiStar S330 stellt die Analyse der vollständigen Messreihe ein wesentliches Instrument zur Plausibilitätsprüfung dar. Da das Messsystem keine Rohimpulsdaten speichert, sondern ausschließlich berechnete Messwerte und zugehörige Fotodokumente archiviert, erfolgt die Bewertung der Messwertbildung indirekt über die visuelle Bildanalyse.

Ziel der Auswertung ist es, festzustellen, ob sich im Verlauf der Messreihe Auffälligkeiten oder Abweichungen ergeben, die Zweifel an einem ordnungsgemäßen Messbetrieb oder der Stabilität der Messkonfiguration begründen.

Zentrale Prüfkriterien der Messreihenanalyse sind:

  • Fotopositionen der Fahrzeuge im Vergleich zur erwarteten Position unmittelbar hinter dem dritten Drucksensor (Weißmarkierung)
  • Statische Kameraposition über den gesamten Messzeitraum
  • Konsistenz der Belichtung, Bildausrichtung und Bildschärfe über die Falldatensätze hinweg
  • Erkennbarkeit der Weißmarkierung auf jedem Beweisfoto

Die Überprüfung basiert auf der Annahme, dass es sich bei stationären Weg-Zeit-Messsystemen wie dem TraffiStar S330 um fest installierte Anlagen handelt, die während des Betriebs keiner Veränderung in der räumlichen Ausrichtung unterliegen dürfen. Eine Änderung der Kameraposition während der Messung – etwa durch Vibration, Witterungseinfluss oder unzureichende Befestigung – kann die Lage des Erfassungsbereichs verschieben und somit Zweifel an der korrekten Fahrstreifenzuordnung und Auslöseposition begründen.

Da die eigentlichen Impulssignale der piezoelektrischen Sensoren nicht gespeichert werden, erfolgt die Bewertung der Messwertbildung ausschließlich durch Plausibilitätsvergleiche innerhalb der Bildreihe. Die Überprüfung der Bildauslösung erfolgt anhand der Position des Fahrzeugs zur optischen Referenzmarkierung – meist in Form einer aufgebrachten Weißlinie hinter dem dritten Sensor.

Folgende Aspekte sind für die Auswertung der Messreihe entscheidend:

  • Das gemessene Fahrzeug muss unmittelbar hinter der Weißmarkierung abgebildet sein.
  • Signifikante Positionsabweichungen über den Verlauf mehrerer Falldatensätze können auf eine Verlagerung der Kameraposition hinweisen.
  • Eine Überlagerung des ersten und letzten Falldatensatzes dient der Kontrolle, ob die Kamera über den gesamten Messzeitraum statisch betrieben wurde.
  • Verwischungen oder Unschärfen im Bereich statischer Fahrbahnmarkierungen können auf eine instabile oder verschobene Kameraeinheit hinweisen.

Diese Auswertung ersetzt keine Rohdatenanalyse, ist aber das einzige verfügbare Mittel zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle bei diesem Systemtyp. Die fehlende Speicherung der Sensorimpulsverläufe stellt somit eine grundsätzliche Limitierung der technischen Nachprüfbarkeit dar. Umso höher ist der dokumentarische Beweiswert der Bilddaten einzuschätzen.

Prüfung der Datenintegrität

Ein zentrales Element jeder technischen Überprüfung einer Messung mit dem TraffiStar S330 ist die Frage, ob die vorliegenden Falldatensätze authentisch und unverändert sind. Da es sich bei diesem System um ein rein digital arbeitendes Messgerät handelt, ist die Verlässlichkeit der Beweisführung untrennbar mit der Integrität der digitalen Daten verbunden.

Die Prüfung der Datenintegrität erfolgt über die digitale Signatur, die jeder Falldatensatz im proprietären .sbf-Format (Sealed Basic Image File) trägt. Diese Signatur stellt sicher, dass die Datei:

  • tatsächlich vom Originalgerät (z. B. SmartCamera IV) stammt,
  • seit dem Zeitpunkt ihrer Erstellung nicht manipuliert oder verändert wurde.

Ziel der Signaturprüfung ist die Feststellung, ob:

  • Authentizität der Datei gewährleistet ist (sie stammt vom richtigen Gerät),
  • Integrität der Datei vollständig erhalten ist (sie wurde nicht verändert),
  • die Datei mit dem vorgesehenen Referenzprogramm (BiffProcess) erfolgreich geöffnet und überprüft werden kann.

Zur Überprüfung wird die Falldatei mit einer zugehörigen Schlüsseldatei (.pk-Datei) geöffnet. Diese enthält den öffentlichen Schlüssel des asymmetrischen Schlüsselpaares, mit dem die Echtheit der Datei verifiziert wird. Wird die Datei im Programm geöffnet, signalisiert ein Schlosssymbol (meist in Grün), dass die digitale Signatur gültig ist. Nur dann ist sichergestellt, dass es sich um eine unveränderte Originaldatei handelt.

Die Signaturprüfung umfasst somit:

  • den Abgleich des kryptografischen Hashwerts der Datei mit der Signatur,
  • die Verifizierung mittels der .pk-Schlüsseldatei,
  • die Anzeige des Prüfergebnisses im Auswerteprogramm (z. B. BiffProcess 2.94).

Fehlt die Signaturdatei oder ist die Signatur ungültig, ist die Datei aus technischer Sicht nicht beweiskräftig. Gleiches gilt, wenn die Datei mit einer anderen Software als dem herstellerseitigen Referenzsystem analysiert wird und keine vollständige Kompatibilität nachgewiesen werden kann.

Hinweis zur behördlichen Auswertung:
Wird ein alternatives Anwenderprogramm verwendet, muss gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 MessEV sichergestellt sein, dass die verwendete Software eine vollständige, prüfbare und signaturkonforme Darstellung der Falldaten ermöglicht. Ist dies nicht gegeben, kann die Beweiskraft erheblich eingeschränkt sein.

Messdatenauswertung der/des Betroffenen

Im Rahmen der technischen Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung mit dem TraffiStar S330 ist die Auswertung der vom System erzeugten Messdatensätze ein wichtiger Bestandteil. Dabei wird häufig der Eindruck erweckt, es handle sich bei den übergebenen Daten um vollständige Rohmesswerte oder originäre Messsignale. Diese Annahme ist jedoch unzutreffend.

Die in der Falldatei gespeicherten Informationen stellen keine Rohdaten im eigentlichen Sinn dar, sondern resultieren bereits aus einem verarbeiteten, internen Messvorgang, der für Außenstehende nicht reproduzierbar ist. Eine Rohdatenanalyse – wie sie etwa bei Laser- oder Videonachfahrsystemen möglich wäre – ist bei diesem System ausgeschlossen.

Kategorisierung durch die PTB

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) unterteilt Messdaten in drei Klassen:

  1. Mess- und eichrechtlich relevante Messgrößen (geeichte Messgrößen):
    Daten, die unter die Mess- und Eichgesetzgebung fallen und direkt zur Beweisführung herangezogen werden können (z. B. Geschwindigkeit).
  2. Ergänzende Daten:
    Zusatzinformationen, die im Rahmen der Baumusterprüfung berücksichtigt werden, z. B. Fahrtrichtung, Spur oder Kameraposition.
  3. Hilfsgrößen:
    Weitere technische Parameter, die nicht Bestandteil der metrologischen Prüfung durch die PTB sind, aber dennoch in der Falldatei enthalten sein können (z. B. Verschlusszeit der Kamera, Softwareversion).

Die vom Gerät generierten Falldatensätze enthalten in der Regel keine Informationen, die eine rückwirkende, transparente Berechnung der Geschwindigkeit erlauben. Es fehlen insbesondere:

  • Rohimpulsdaten der Drucksensoren
  • Zeitverläufe der Signalverarbeitung
  • Diagnosedaten zur Einzelmessung

Was tatsächlich in der Falldatei enthalten ist

Die Datei im .sbf-Format enthält vor allem strukturierte Parameter, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

Beispielhafte Auswertung eines Falldatensatzes:

  • Firmware-Version
  • Software-Checksumme
  • System- und Zulassungs-Checksummen
  • Vorfallsdatum/-zeit
  • Gemessene Geschwindigkeit
  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit
  • Mindestsanktionsgrenze
  • Fahrzeugtyp
  • Fahrstreifen
  • Blitz ausgelöst
  • Beweisfoto-Dateiname

Diese Informationen ermöglichen lediglich eine oberflächliche Auswertung der Rahmendaten. Die eigentliche Messwertbildung ist jedoch ein nicht rekonstruierbarer Prozess, da keine sensorischen Ausgangsdaten gespeichert werden.

Fahrzeugposition (Messfoto)

Die korrekte Position des Fahrzeugs auf dem Beweisfoto ist ein zentraler Prüfaspekt bei der technischen Bewertung von Geschwindigkeitsmessungen mit dem TraffiStar S330. Da das Gerät keine Rohmessdaten speichert und lediglich berechnete Werte sowie ein Beweisfoto archiviert, kommt der Bilddokumentation eine entscheidende Rolle zu. Nur wenn das Foto die physikalisch relevante Situation im Messmoment sachgerecht abbildet, ist eine technische Nachvollziehbarkeit der Messwertbildung möglich.

Die nachfolgenden Anforderungen ergeben sich aus den Zulassungsvorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) sowie den Bedienhinweisen des Herstellers:

Komplette Überfahrt der Sensoren durch die Fahrzeugachse

Eine gültige Messung setzt zwingend voraus, dass beide Räder einer Fahrzeugachse alle drei Piezosensoren vollständig überrollen. Die Sensoren sind im Abstand von je einem Meter in die Fahrbahn eingelassen. Der seitliche Abstand zwischen dem äußeren Sensor und der Fahrbahnbegrenzung darf maximal 0,30 Meter betragen (zulässiger Blindbereich).

Warum das relevant ist:

  • Das System detektiert mechanische Druckimpulse – eine vollständige Überrollung liefert zwei Signale pro Achse.
  • Bleibt ein Rad außerhalb des Sensorbereichs, wird nur ein Impuls registriert – was die Messqualität und die Signaltreue reduziert.
  • Besonders bei Fahrzeugen mit kurzem Achsabstand oder bei mehrspurigen Fahrzeugen kann dies zu fehlerhaften Messauslösungen führen.
TraffiStar S330 -Prinzipdarstellung, Position Vorderreifen
Abbildung: Prinzipdarstellung, Position Vorderreifen

Vollständige Erfassung des Sensorbereichs auf dem Messfoto

Das Beweisfoto muss alle drei Sensorlinien inklusive der Weißmarkierung des dritten Sensors vollständig und eindeutig zeigen. Nur so ist sichergestellt, dass der gemessene Geschwindigkeitswert auch tatsächlich dem abgebildeten Fahrzeug zugeordnet werden kann. Fehlt einer der Sensorbereiche auf dem Foto, ist die Plausibilisierung der Messung nicht mehr objektiv möglich.

Bildschärfe und Sichtbarkeit der Details

Für die gerichtliche Verwertbarkeit der Messung müssen folgende Elemente auf dem Messfoto deutlich erkennbar sein:

  • Amtliches Kennzeichen des gemessenen Fahrzeugs
  • Weißmarkierung des dritten Sensors (als Referenzlinie für den Messzeitpunkt)
  • Fahrzeugumrisse sowie ggf. Fahrzeugführer (je nach Auswertungszweck)

Bildunschärfe, Belichtungsfehler oder eine falsche Kameraeinstellung können die technische Aussagekraft des Fotos erheblich beeinträchtigen.

Fahrzeugposition im Auslösezeitpunkt

Die Position des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Fotoauslösung ist der entscheidende Indikator für die Plausibilität der Messung:

  • Das Fahrzeug muss sich unmittelbar hinter der Weißmarkierung des dritten Sensors befinden.
  • Diese Position korrespondiert mit dem Zeitpunkt der Messwertbildung nach dem Weg-Zeit-Prinzip.
  • Der genaue Abstand zwischen den Vorderrädern und der Sensorlinie ergibt sich aus der Geschwindigkeit des Fahrzeugs sowie der geringen technischen Verzögerung zwischen Sensorüberfahrt und Kameraauslösung.

Wichtig: Nur wenn das Fahrzeug im Foto exakt dort abgebildet ist, wo es laut Sensorik gemessen wurde, ist die Übereinstimmung zwischen Messwert und Bild nachweislich gegeben.

Auswertung des Messfotos

Zur Bewertung der Korrektheit der Geschwindigkeitsmessung mit dem TraffiStar S330 ist das extrahierte Beweisfoto des Betroffenenfahrzeugs ein zentrales Analyseelement. Es dient der visuellen Überprüfung, ob sich das gemessene Fahrzeug zum Zeitpunkt der Bildauslösung in einer mit der Messung konsistenten Position befand.

Beispielberechnung:

  • Gemessene Geschwindigkeit: 151 km/h
  • Typische Auslöseverzögerung der Blitzanlage: 20–35 Millisekunden (ms)

Mithilfe dieser Parameter lässt sich der theoretische Abstand zwischen dem vorderen Radaufstandspunkt und dem letzten Sensor (dritte Sensorlinie) zum Zeitpunkt der Bildaufnahme berechnen.

Berechnung des Fahrzeugabstands zum dritten Sensor

Auslöseverzögerung [ms]Geschwindigkeit [km/h]Abstand Sensor – Vorderreifen [m]
20 ms151 km/h0,84 m
35 ms151 km/h1,47 m

Die Berechnung basiert auf folgender Formel:

s = v × t
(s = Strecke in m, v = Geschwindigkeit in m/s, t = Zeit in s)
→ 151 km/h = 41,94 m/s
→ 0,84 m = 41,94 m/s × 0,020 s
→ 1,47 m = 41,94 m/s × 0,035 s

Feststellungen anhand des Messfotos

  • Kennzeichenlesbarkeit: Das amtliche Kennzeichen des gemessenen Fahrzeugs ist klar und zweifelsfrei erkennbar.
  • Referenzmarkierung: Die für die Messwertvalidierung relevante Weißmarkierung des dritten Sensors ist vollständig und deutlich im Bild sichtbar.
  • Sensorbereich: Der vollständige Sensorbereich der überwachten Fahrspur ist im Foto abgebildet, was eine eindeutige Zuordnung des Fahrzeugs ermöglicht.
  • Fahrzeugposition: Der Abstand der Vorderreifen zur dritten Sensorlinie bewegt sich im erwarteten Bereich zwischen 0,84 m und 1,47 m. Diese Distanz entspricht dem technisch erklärbaren Auslösezeitpunkt und ist plausibel.

Relevanz der Positionierung

Die Übereinstimmung zwischen dem auf dem Foto abgebildeten Fahrzeug und der erwarteten Position zur Auslöseverzögerung ist ein entscheidendes Kriterium zur Validierung der Messung. Eine signifikante Abweichung würde auf technische Unstimmigkeiten im Auslösemechanismus oder eine fehlerhafte Konfiguration der Messparameter hinweisen.

Fazit: Grenzen der Nachprüfbarkeit und Bedeutung sachverständiger Auswertung

Die Analyse des vorliegenden Messvorgangs mit dem TraffiStar S330 verdeutlicht exemplarisch die technischen und rechtlichen Herausforderungen bei der Bewertung von amtlichen Geschwindigkeitsmessungen. Insbesondere durch die nicht gespeicherten Rohmessdaten, die begrenzte Aussagekraft der Falldatensätze sowie die teils unvollständige Dokumentation (z. B. fehlendes Messprotokoll, nicht einsehbare Erstinbetriebnahmeunterlagen) ist eine vollständige messtechnische Überprüfbarkeit in vielen Fällen nicht gegeben.

Gerade bei Messsystemen wie dem TraffiStar S330, die auf dem Weg-Zeit-Prinzip mit piezoelektrischer Sensorik basieren und deren Messwertbildung weitgehend in einer „Blackbox“-Struktur erfolgt, ist eine plausibilitätsbasierte Nachkontrolle oft die einzige Möglichkeit zur Überprüfung der korrekten Funktionsweise. Die Bilddokumentation – insbesondere die Position des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Bildauslösung – sowie die digitale Signaturprüfung der Falldaten spielen dabei eine zentrale Rolle.

Unsere Untersuchung hat gezeigt, dass:

  • die Messwertbildung selbst nicht rekonstruiert werden kann, da keine Rohimpulsdaten gespeichert werden;
  • eine technisch belastbare Verifizierung nur bei Vorliegen vollständiger Falldaten im .sbf-Format, inklusive Teil-Messreihe und .pk-Schlüsseldatei, erfolgen kann;
  • ohne strukturierte Dokumentation der Inbetriebnahme, Eichsituation und Betriebsparameter erhebliche Zweifel an der Konformität der Messung bestehen bleiben können.

Unsere Leistungen als Sachverständige für Verkehrsmesstechnik

Als unabhängige Sachverständige für Verkehrsmesstechnik bieten wir Ihnen qualifizierte Gutachten zur Überprüfung von:

  • stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessungen,
  • Abstandsmessverfahren und
  • Rotlichtverstößen mit bildgestützter Dokumentation.

Unsere Prüfungen basieren auf der aktuellen PTB-Zulassungslage, den gesetzlichen Vorgaben der MessEV, der Rechtsprechung der Obergerichte sowie den technischen Eigenschaften der eingesetzten Messsysteme. Wir werten nicht nur Beweisfotos und Falldateien aus, sondern analysieren die gesamte Messumgebung – einschließlich Sensorik, Softwarekonfiguration, Signaturverifizierung und Kameraposition.

Bei unklaren Messlagen, fehlender Transparenz oder strittigen Verkehrsverstößen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für die unabhängige und fachlich fundierte Bewertung.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit eines Bußgeldverfahrens haben oder eine unabhängige Plausibilitätsprüfung einer Geschwindigkeitsmessung wünschen.

Über den Author
M.Sc. Caner Aygün

M.Sc. Caner Aygün

Ingenieur und Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik

Seit meiner Studienzeit beschäftige ich mich intensiv mit Messmethoden und -verfahren. Seit 2022 bin ich als Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik tätig und erstelle Gutachten für Anwälte und Gerichte.

Verkehrsmesstechnink Nord 4.873 5

Verkehrsmesstechnik Nord

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