Ein Fahrverbot ist eine der einschneidendsten Sanktionen im Verkehrsrecht. Es wird in der Regel dann verhängt, wenn eine Ordnungswidrigkeit als besonders schwerwiegend eingestuft wird. Klassische Anwendungsfälle sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder Rotlichtverstöße.
Die gesetzliche Grundlage für das Fahrverbot findet sich in § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dort ist geregelt, dass ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten angeordnet werden kann, wenn eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit vorliegt.
Ursachen: Wann droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot wird nicht bei jeder Ordnungswidrigkeit ausgesprochen. Typische Auslöser sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitung: ab 26 km/h innerorts oder ab 31 km/h außerorts, bei Wiederholung innerhalb eines Jahres oder erheblicher Gefährdung
- Abstandsverstoß: insbesondere bei hoher Geschwindigkeit auf Autobahnen und einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowerts
- Rotlichtverstoß: bei sogenanntem qualifiziertem Rotlichtverstoß (Rotphase über eine Sekunde) oder bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
1 Monat Fahrverbot – die häufigste Sanktion
In der Praxis ist das einmonatige Fahrverbot die häufigste Maßnahme. Es tritt in der Regel bei folgenden Sachverhalten in Kraft:
- Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h (innerorts) bei Wiederholung
- Abstandsverstöße mit relevanter Unterschreitung bei Geschwindigkeiten über 100 km/h
- Qualifizierter Rotlichtverstoß
- Verstoß gegen § 1 StVO mit erheblicher Gefährdung
Das Fahrverbot ist dabei als Nebenfolge zur eigentlichen Geldbuße zu verstehen und wird zusätzlich zum Bußgeld und zu Punkten in Flensburg ausgesprochen.
Fahrverbot umgehen – Ist das möglich?
Viele Betroffene stellen sich die Frage, ob man ein Fahrverbot umgehen kann. Grundsätzlich ist ein solches Fahrverbot bindend, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen ein sogenanntes Augenblicksversagen oder ein technischer Messfehler geltend gemacht werden kann.
In Einzelfällen kann durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts und die Prüfung der Messung erreicht werden, dass:
- der Vorwurf mangels Beweislast fallen gelassen wird
- ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt wird (nicht gesetzlich garantiert)
- formale Mängel zur Einstellung des Verfahrens führen
1 Monat Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln – Geht das?
Die Umwandlung eines Fahrverbots in eine Geldstrafe ist nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass Gerichte in Ausnahmefällen davon absehen können, ein Fahrverbot zu verhängen, wenn:
- die wirtschaftliche oder berufliche Existenz durch das Fahrverbot gefährdet wäre
- keine einschlägigen Voreintragungen im Fahreignungsregister vorhanden sind
- es sich um einen einmaligen Verstoß handelt
Die Entscheidung liegt im Ermessen des Gerichts und ist immer abhängig vom Einzelfall. Eine anwaltliche Vertretung ist in solchen Fällen dringend empfehlenswert.
Technische Messfehler als Ansatzpunkt für den Einspruch
Ein wirksamer Einspruch gegen ein Fahrverbot setzt häufig bei der Messung selbst an. Viele Ordnungswidrigkeiten beruhen auf Messverfahren wie Radar, Laser oder Induktionsschleifen. In der Praxis sind jedoch nicht alle Messungen fehlerfrei. Typische Mängel können sein:
- fehlerhafte Bedienung des Messgeräts
- fehlende oder abgelaufene Eichung
- unvollständige Dokumentation
- Softwarefehler oder Probleme mit der Konformitätsbescheinigung
Eine sachverständige Überprüfung kann hier Klarheit schaffen. Gerade bei hoheitlichen Messungen nach § 100h StPO oder bei standardisierten Messverfahren sind detaillierte Gutachten notwendig, um technische Unregelmäßigkeiten nachzuweisen.
Fahrverbot im Überblick: Verstöße und Dauer
Ein Fahrverbot kann je nach Schwere des Verstoßes für die Dauer von einem, zwei oder drei Monaten ausgesprochen werden. Der genaue Zeitraum richtet sich dabei nach dem Bußgeldkatalog sowie der Schwere und Häufigkeit des Vergehens. Die folgende Übersicht zeigt typische Fälle, bei denen ein Fahrverbot droht:
| Verstoßart | Beschreibung / Voraussetzung | Fahrverbot |
|---|---|---|
| Geschwindigkeitsüberschreitung (innerorts) | ab 31 km/h oder ab 26 km/h bei Wiederholung | 1 Monat |
| Geschwindigkeitsüberschreitung (außerorts) | ab 41 km/h oder ab 26 km/h bei Wiederholung | 1 Monat |
| Abstandsverstoß bei über 100 km/h | Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerts | 1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß | Rotlicht seit mehr als 1 Sekunde + Gefährdung | 1 Monat |
| Missachtung Überholverbot mit Gefährdung | Verstoß mit konkreter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 1 Monat |
| Gefährdung durch falsches Verhalten | z. B. grob verkehrswidriges Verhalten mit Unfallfolge | 1 bis 3 Monate |
| Alkohol am Steuer | ab 0,5 Promille beim ersten Verstoß | 1 Monat |
| Handyverstoß mit Gefährdung oder Unfall | Nutzung des Mobiltelefons mit konkreter Gefährdung | 1 Monat |
Die Angaben orientieren sich am offiziellen Bußgeldkatalog und gelten bundesweit. Je nach Einzelfall und Voreintragungen im Fahreignungsregister kann das Fahrverbot auch länger ausfallen oder zusätzliche Sanktionen nach sich ziehen.
Fazit: Fahrverbot nicht ungeprüft akzeptieren
Wer von einem Fahrverbot betroffen ist, sollte die Umstände des Vorwurfs sorgfältig prüfen lassen. In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch – insbesondere wenn Zweifel an der Korrektheit der Messung bestehen.
Durch die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Rechtsanwalt und einem unabhängigen Sachverständigenbüro können formale oder technische Mängel identifiziert werden, die zur Aufhebung des Fahrverbots oder zur Verfahrenseinstellung führen können.
Als sachverständiges Prüfbüro für Verkehrsmesstechnik analysieren wir amtliche Messungen im Bereich Geschwindigkeit, Abstand und Rotlichtverstöße auf technische Korrektheit. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine individuelle Überprüfung benötigen.











