Ist bei einem Bußgeldbescheid Einspruch einlegen immer sinnvoll? Ein Bußgeldbescheid kann weitreichende Folgen haben – von einer Geldstrafe über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot. Doch nicht jeder Bescheid ist rechtlich und technisch einwandfrei. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Unsere interne Auswertung von 500 Gutachten aus 2024 zeigt, dass in 78 % der Fälle formelle Fehler und / oder in 55 % der Fälle technische Messfehler vorliegen. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann daher erfolgversprechend sein, insbesondere wenn ein Sachverständiger die Messung überprüft und ein Anwalt den Einspruch rechtssicher formuliert.
Bußgeldbescheid fehlerhaft? Das ist zu beachten
Ein Bußgeldbescheid ist nicht automatisch rechtskräftig. Betroffene haben das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einzulegen.
Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid
Die Frist für den Einspruch beträgt 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Versäumt man diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig, und das Bußgeld muss gezahlt werden.
- Wichtig: Die Frist beginnt mit dem Datum der Zustellung, nicht mit dem Ausstellungsdatum des Bescheids.
- Falls der Bescheid nicht nachweislich zugestellt wurde oder es Verzögerungen bei der Post gab, kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden.
Wie wird der Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt?
Der Einspruch muss schriftlich bei der Bußgeldbehörde eingehen. Möglich sind:
- Brief (per Einschreiben mit Rückschein empfohlen)
- Fax mit Sendeprotokoll
- Einwurf in den Briefkasten der Behörde (mit Zeugen)
Eine E-Mail wird in den meisten Fällen nicht als formeller Einspruch akzeptiert.
Sollte man für den Bußgeldbescheid Einspruch einen Anwalt hinzuziehen?
Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist für einen Bußgeld Einspruch nicht zwingend erforderlich, aber dringend zu empfehlen – insbesondere, wenn es um ein Fahrverbot, hohe Geldstrafen oder Punkte in Flensburg geht. Der Grund: Das Bußgeldverfahren folgt festen rechtlichen Vorgaben, und nur ein erfahrener Anwalt kann formelle und materielle Fehler effektiv anfechten.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bietet folgende Vorteile:
Akteneinsicht und Prüfung der Messunterlagen:
- Als Betroffener hat man selbst keinen direkten Zugang zu den Messprotokollen und Rohmessdaten.
- Ein Anwalt kann die vollständige Bußgeldakte anfordern und von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik analysieren lassen.
Rechtliche Bewertung von Formfehlern oder Messfehlern:
- Viele Bußgeldbescheide enthalten formelle Fehler, die zur Aufhebung führen können.
- Ein Anwalt kann zudem technische Messfehler mit einem Gutachten belegen.
Einschätzung der Erfolgsaussichten:
- Nicht jeder Einspruch ist sinnvoll. Ein Anwalt prüft, ob eine Anfechtung realistische Erfolgschancen hat.
Rechtssichere Formulierung des Einspruchs:
- Fehlerhafte oder unvollständige Einsprüche können zurückgewiesen werden.
- Ein Anwalt formuliert den Einspruch so, dass er vor Gericht Bestand hat.
💡 Tipp: Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für einen Anwalt im Bußgeldverfahren. Vor dem Einspruch sollte geprüft werden, ob der Versicherungsschutz greift.
Formelle und technische Fehler bei Messungen
Unsere Analyse von 500 Gutachten aus 2024 zeigt, dass in 78 % der Fälle formelle Fehler und / oder in 55 % der Fälle technische Messfehler vorliegen. Diese Mängel können die Grundlage für einen erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bilden. Eine Prüfung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik kann aufzeigen, ob die Messung den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder fehlerhaft war.
Formelle Fehler (78 % der Fälle)
Formelle Fehler betreffen vor allem die Dokumentation der Messung, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Qualifikation der Messbeamten. Folgende Aspekte werden geprüft:
Eichung und Geräteprüfung
- Gültigkeitsdatum der Eichung: War das Messgerät am Tag der Messung noch gültig geeicht? Die Eichgültigkeit beträgt in der Regel ein Jahr und ist im Eichschein vermerkt.
- Übereinstimmung der Gerätedaten: Stimmen Seriennummer und Typenbezeichnung des Messgeräts mit denen im Eichschein überein? Abweichungen könnten auf ein falsches oder ungeeichtes Gerät hinweisen.
- Eichsiegel und Plomben: Sind die Eichsiegel unversehrt? Beschädigte oder fehlende Siegel können die Eichung ungültig machen.
- Reparaturen oder Eingriffe: Falls das Gerät nach der letzten Eichung repariert oder gewartet wurde, muss eine neue Eichung erfolgt sein. Dies ist in der Lebensakte des Geräts dokumentiert.
Messprotokoll und Inbetriebnahme
- Vollständigkeit: Sind alle relevanten Felder im Messprotokoll ausgefüllt? Unvollständige oder fehlerhafte Protokolle können zur Unverwertbarkeit der Messung führen.
- Dokumentation der Inbetriebnahme: Wurden alle notwendigen Schritte zur Geräteprüfung und Inbetriebnahme ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert?
- Einhaltung der Herstellervorgaben: Das Protokoll muss mit den Vorgaben des Herstellers übereinstimmen.
Schulung der Messbeamten
- Vorhandensein der Nachweise: Liegen gültige Schulungszertifikate der Messbeamten vor?
- Übereinstimmung der Namen: Stimmen die Namen der geschulten Beamten mit den Angaben im Messprotokoll überein?
- Schulungsumfang: Wurden sowohl die Bedienung des Geräts als auch die Auswertung der Messdaten geschult?
- Ohne gültige Schulung kann die korrekte Handhabung des Messgeräts nicht garantiert werden.
Beschilderung und Verkehrszeichen
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Wurde die Messung in einem zulässigen Bereich durchgeführt?
- Sichtbarkeit der Schilder: Waren Verkehrsschilder zum Zeitpunkt der Messung klar erkennbar oder möglicherweise verdeckt oder beschädigt?
- Dokumentation von Änderungen: Falls Verkehrsschilder vor der Messung versetzt wurden, muss dies nachweislich dokumentiert sein.
Technische Messfehler (55 % der Fälle)
Technische Fehler betreffen vor allem die Aufstellung des Messgeräts, die Bildauswertung und die Plausibilitätsprüfung der Geschwindigkeit.
Authentizität und Messdatenprüfung
- Sind die Falldatensätze vollständig und authentisch?
- Die Messdaten müssen mit einem zertifizierten Bildbetrachtungsprogramm entschlüsselt und überprüft werden.
- Fehlerhafte oder unvollständige Daten können zur Unverwertbarkeit der Messung führen.
Position und Auswertung des Messbildes
- Position des Auswerterahmens:
- Muss sich vor dem Fahrzeug befinden.
- Das Kennzeichen und Teile des Reifens sollten innerhalb des Rahmens sein.
- Höhe des Auswerterahmens:
- Sollte etwa 70 % über Fahrbahnniveau liegen.
- Unterkante des Auswerterahmens:
- Muss unterhalb der Radaufstandspunkte liegen.
Messreihenauswertung und Plausibilitätsprüfung
- Die Messreihenauswertung ermöglicht eine detaillierte Überprüfung aller aufgezeichneten Messungen innerhalb eines Messzeitraums. Dabei wird geprüft:
- Gab es Hindernisse im Erfassungsbereich, die das Messergebnis verfälschen könnten?
- Weichen bestimmte Messungen von der Norm ab, was auf eine Fehljustierung oder fehlerhafte Aufstellung des Messgeräts hindeutet?
- Gibt es systematische Fehler, die sich erst in der Gesamtbetrachtung der Messreihe zeigen?
Rohmessdaten-Analyse
- Eine Auswertung der Rohmessdaten kann Unregelmäßigkeiten aufzeigen.
- Falls keine Rohmessdaten vorliegen oder die Speicherung fehlerhaft ist, kann dies die Verwertbarkeit der Messung infrage stellen.
Wann lohnt sich ein Bußgeldbescheid Einspruch ?
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Besonders in Fällen, in denen ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen, lohnt es sich, die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik und die rechtlichen Aspekte durch einen Anwalt für Verkehrsrecht überprüfen zu lassen.
Ein Einspruch ist insbesondere empfehlenswert, wenn:
Zweifel an der Messung bestehen:
- Technische Fehler oder eine falsche Aufstellung des Messgeräts können die Messung verfälschen.
- Falls Messdaten unvollständig oder fehlerhaft gespeichert wurden, kann die Verwertbarkeit der Messung infrage stehen.
Ein Fahrverbot droht:
- Besonders bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 26 km/h innerorts oder über 31 km/h außerorts kann bereits ein Fahrverbot verhängt werden.
- Ein fehlerhafter Bußgeldbescheid kann dazu führen, dass ein Fahrverbot unrechtmäßig ausgesprochen wurde.
Punkte in Flensburg vermieden werden sollen:
- Schon ab einem Punkt kann sich ein Einspruch lohnen, um den Führerscheinentzug bei Erreichen von acht Punkten zu vermeiden.
- Besonders Berufskraftfahrer sollten auf ihre Punktezahl achten, da ihr Job vom Führerschein abhängt.
Formelle Fehler im Verfahren festgestellt wurden:
- Fehlerhafte oder unvollständige Messprotokolle, fehlende Eichnachweise oder fehlerhafte Schulungsnachweise der Messbeamten können dazu führen, dass der Bußgeldbescheid angefochten werden kann.
- Ein Sachverständiger kann die Messung detailliert prüfen und Fehler nachweisen.
Mehrere Verstöße innerhalb kurzer Zeit vorliegen:
- Wiederholte Verstöße innerhalb weniger Monate können zu härteren Strafen oder einem längeren Fahrverbot führen.
- Ein Einspruch kann helfen, eine Gesamtbetrachtung der Verstöße zu vermeiden und einzelne Verstöße erfolgreich anzufechten.
Falls der Einspruch erfolgreich ist, kann der Bußgeldbescheid ganz oder teilweise aufgehoben werden. In einigen Fällen kann die Strafe reduziert werden, indem beispielsweise ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umgewandelt wird. Besonders bei gravierenden Strafen lohnt es sich daher, die Erfolgsaussichten eines Einspruchs durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen zu lassen.
Bußgelder und Punkte für Geschwindigkeitsverstöße 2025
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und gegebenenfalls einem Fahrverbot rechnen. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, wie stark die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wurde und ob der Verstoß innerorts oder außerorts begangen wurde.
Besonders bei höheren Überschreitungen ab 21 km/h drohen bereits Punkte im Fahreignungsregister, während Verstöße ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts in der Regel mit einem Fahrverbot geahndet werden. Wiederholungstäter müssen mit noch härteren Sanktionen rechnen.
Die folgende Übersicht zeigt die aktuellen Bußgelder und Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße im Jahr 2025 laut Bußgeldkatalog:
Verstoß | Innerorts | Außerorts | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|---|
Bis 10 km/h zu schnell | 30 € | 20 € | – | – |
11-15 km/h zu schnell | 50 € | 40 € | – | – |
16-20 km/h zu schnell | 70 € | 60 € | – | – |
21-25 km/h zu schnell | 115 € | 100 € | 1 | – |
26-30 km/h zu schnell | 180 € | 150 € | 1 | (1 Monat ab 2. Verstoß) |
31-40 km/h zu schnell | 260 € | 200 € | 2 | 1 Monat |
41-50 km/h zu schnell | 400 € | 320 € | 2 | 1 Monat |
51-60 km/h zu schnell | 560 € | 480 € | 2 | 2 Monate |
61-70 km/h zu schnell | 700 € | 600 € | 2 | 3 Monate |
Über 70 km/h zu schnell | 800 € | 700 € | 2 | 3 Monate |
Bußgeldbescheid Einspruch: Wegen Messfehlern bei verschiedenen Messgeräten
Sowohl mobile als auch stationäre Messgeräte können technische oder formelle Fehler aufweisen, die die Messergebnisse beeinflussen. Unsere Analyse von 500 Gutachten asu 2024 zeigt, dass in 78 % der Fälle formelle Fehler und in 55 % der Fälle technische Messfehler festgestellt wurden.
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann daher erfolgversprechend sein, wenn die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auf Fehler überprüft wird. Die folgende Liste gibt einen Überblick über verschiedene Messgeräte und mögliche Fehlerquellen, die bei einer Überprüfung berücksichtigt werden sollten.
Übersicht der Messgeräte und mögliche Fehlerquellen
Messgerät | Einsatzbereich | Mögliche Fehlerquellen |
---|---|---|
Poliscan FM1 Spezial-Anhänger | Geschwindigkeit | Falsche Positionierung, unzureichende Dokumentation der Inbetriebnahme, Reflexionen durch andere Fahrzeuge oder Hindernisse, fehlerhafte Messbereichszuweisung |
Poliscan FM1 (Stationär, City-Säule) | Geschwindigkeit, rote Ampel | Fehlerhafte Eichung, unzulässige Messwinkel, fehlerhafte Speicherung der Messdaten, unzureichende Schulung der Bediener |
Poliscan FM1 (Stativbetrieb) | Geschwindigkeit | Fehlerhafte Justierung des Stativs, Messung außerhalb des zulässigen Bereichs, nicht dokumentierte Umwelteinflüsse (z. B. Regen oder Schnee) |
ESO ES 3.0 | Geschwindigkeit | Fehlerhafte Sensorplatzierung, fehlerhafte Verknüpfung der Messsignale, ungenaue Zeitstempelung |
ESO ES 8.0 | Geschwindigkeit | Auswertefehler in der Messsoftware, Abweichungen durch nicht dokumentierte Wartungen oder Reparaturen, ungeeichte Geräteverwendung |
MULTANOVA 6F | Geschwindigkeit | Reflexionen von Leitplanken oder anderen Fahrzeugen, unzureichende Abstandsmessung, nicht dokumentierte Eichprüfung |
ProVida 2000 Modular | Geschwindigkeit, Abstand | Fehlerhafte Kalibrierung des Messsystems, ungenaue Abstandsermittlung durch Fahrbahnunebenheiten, nicht nachvollziehbare Nachfahrstreckenberechnung |
TraffiStar S330 | Geschwindigkeit, rote Ampel | Fehlerhafte Rotzeitmessung, unzulässige Beeinflussung durch Lichtreflexe, ungenaue Fahrzeugerkennung |
TraffiStar S350 (Dreibein-Stativ) | Geschwindigkeit | Unzulässige Messwinkel, fehlerhafte Kalibrierung, nicht dokumentierte Messwertüberprüfung |
TraffiStar S350 (Fahrzeugeinbau) | Geschwindigkeit | Erschütterungen durch Fahrzeugbewegung, nicht kalibrierte Sensoren, Messwertabweichungen durch Beschleunigung oder Bremsmanöver |
TraffiStar S350 (SemiStation) | Geschwindigkeit | Nicht dokumentierte Standortwechsel, Messwertabweichungen durch wechselnde Umweltbedingungen, unzureichende Eichprüfung nach Transport |
VDS M5 Speed | Geschwindigkeit | Fehlende Plausibilitätsprüfung der Messwerte, Signalverarbeitung außerhalb des zulässigen Frequenzbereichs, nicht protokollierte Gerätewartung |
GTC-GS | Geschwindigkeit | Nicht konforme Auswertung der Messdaten, Abweichungen durch Störungen im Erfassungsbereich, fehlende Nachweise zur Gerätekonformität |
VKS 4.5 | Abstand | Fehlerhafte Berechnung des Sicherheitsabstands, Messwertabweichungen durch Kameraverschiebung oder Vibrationen, unzureichende Bildqualität für eine zweifelsfreie Auswertung |
Hier können Sie nachlesen, wie wir das gängige Messgerät PoliScan FM1 von VITRONIC auf mögliche Messfehler überprüfen:
🔗 PoliScan FM1 Messfehler analysieren
Oder erfahren Sie hier mehr über die Prüfung des TraffiStar S350 von JENOPTIK:
🔗 TraffiStar S350 Messfehler untersuchen
Fazit: Sachverständige und Anwälte erhöhen die Erfolgschancen beim Einspruch
Unsere Untersuchungen zeigen, dass viele Bußgeldbescheide auf fehlerhaften Messungen beruhen. Formelle Fehler wie fehlende Eichnachweise, unzureichende Messprotokolle oder nicht geschulte Bediener kommen ebenso häufig vor wie technische Fehler durch Messabweichungen oder Störeinflüsse.
Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik kann durch eine detaillierte Analyse der Messdaten und Protokolle feststellen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist. Besonders bei Fahrverboten oder hohen Bußgeldern lohnt es sich, die Messung unabhängig prüfen zu lassen.
Individuelle Fallprüfung und Gutachtenerstellung
Sie sind als Anwalt oder Anwältin für einen Mandanten tätig, dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Unterschreiten des Mindestabstands vorgeworfen wird? Oder sind Sie selbst betroffen und möchten wissen, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde?
In solchen Fällen ist eine Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen ratsam. Eine detaillierte Analyse kann mögliche Messfehler aufdecken oder prüfen, ob der vorgeworfene Geschwindigkeitswert bzw. Abstandswert technisch belegbar ist.
Wir bieten Ihnen eine fundierte Fallprüfung mit umfassender Videoforensik, um die Plausibilität der behördlichen Messung zu bewerten. Insbesondere wenn Ihnen ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen, sollten Sie die Möglichkeiten einer fachgerechten Überprüfung in Betracht ziehen.
In der Regel wird unsere Arbeit durch die Rechtsschutzversicherung übernommen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung und technische Prüfung Ihres Falls:
Verkehrsmesstechnik Nord GbR
Pestalozzistraße 25
22305 Hamburg
E-Mail: info@vmt-nord.de
Telefonnummer: +49 40-239 69 90 20
Faxnummer: +49 40-239 69 90 29
oder Online Beauftragen (nur für Juristen): Gutachten Online beauftragen