Das ProVida 2000 Modular ist ein von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenes Video-Messsystem, das ausschließlich in Polizeifahrzeugen zur Verkehrsüberwachung eingesetzt wird. Die Messung erfolgt durch eine Kombination aus Wegstrecken- und Zeitmessung, wobei die aufgezeichneten Videodaten als Beweismittel dienen.
In Ordnungswidrigkeitenverfahren wird das Beweisvideo seitens der Behörden als Grundlage des Vorwurfs vorgelegt. Dabei stellt sich die Frage:
- Kann die ermittelte Geschwindigkeit oder der Abstand nachträglich anhand der Videoaufzeichnung überprüft und nachberechnet werden?
- Gibt es potenzielle Fehlerquellen, die die Messergebnisse beeinflussen können?
- Wurden alle formellen Anforderungen eingehalten, damit die Messung vor Gericht rechtlich verwertbar ist?
Diese Analyse befasst sich mit der technischen Funktionsweise des ProVida 2000 Modular, den Möglichkeiten einer nachträglichen Überprüfung sowie der Einhaltung der formellen Aspekte für eine rechtliche Verwertbarkeit der Messung.
Aufbau und Komponenten des ProVida 2000 Modular
Das ProVida 2000 Modular ist ein fest im Polizeifahrzeug installiertes Video-Messsystem zur Verkehrsüberwachung. Es besteht aus mehreren technischen Komponenten, die zusammenarbeiten, um eine Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung durchzuführen. Die Erfassung der Messwerte erfolgt durch die Bewegung des Einsatzfahrzeugs, wobei die relevanten Daten direkt im Videobild eingeblendet werden.
Zentrale Systemkomponenten
Das ProVida 2000 Modular umfasst folgende Hauptkomponenten:
- Hauptmodul:
Die zentrale Steuereinheit des Systems, die Messdaten verarbeitet und die Videodokumentation steuert. - Wegimpulszähler / Wegimpulsgeber:
Eine Messeinheit, die die zurückgelegte Strecke des Polizeifahrzeugs erfasst. Dies kann über mechanische Radsensoren oder ein elektronisches Signal erfolgen. - Videokamera:
Dokumentiert das Verkehrsgeschehen sowie die Einblendungen des Messsystems. - Videorekorder:
Speichert die Messsequenzen zur späteren Auswertung. - Monitor:
Zeigt das Live-Videobild einschließlich der Messwerte an. - Fernbedienungseinheit:
Ermöglicht die Steuerung der Messung sowie die Bedienung der Videoaufzeichnung. - Menü-Tastatur:
Dient zur Konfiguration der Geräteeinstellungen.
Zusätzlich nutzt das ProVida 2000 Modular spezielle Sensorschnittstellen, um die erfassten Wegimpulse an das Hauptmodul zu übertragen. Die präzise Zeitmessung erfolgt über eine integrierte Quarzuhr, die kontinuierlich überwacht wird. Werden Abweichungen in der Taktgenauigkeit festgestellt, deaktiviert das System die Messfunktion und gibt eine Fehlermeldung aus.
Einbau im Polizeifahrzeug
Das Messsystem wird innerhalb des Polizeifahrzeugs in einer festgelegten Konfiguration installiert:
- Das Hauptmodul befindet sich an einer geschützten Stelle im Fahrzeuginneren (z. B. unter dem Armaturenbrett oder im Handschuhfach).
- Der Monitor wird so positioniert, dass die Messbeamten die Messwerte und das Verkehrsgeschehen jederzeit einsehen können.
- Die Kamera ist entweder an der Windschutzscheibe oder an einer externen Halterung angebracht, sodass das relevante Sichtfeld erfasst wird.
- Der Videorekorder ist in einer gesicherten Position verbaut.
- Die Fernbedienungseinheit ist im Fahrzeug so platziert, dass eine Bedienung während der Fahrt möglich ist.
Bei der Installation wird überprüft, ob die Kabelführung den Vorgaben der Zulassung entspricht, insbesondere hinsichtlich der maximal zulässigen Längen (in der Regel bis zu 3 m für den Impulsabgriff). Zudem wird sichergestellt, dass das System weder durch andere elektronische Fahrzeugkomponenten gestört wird noch selbst Störungen im Bordnetz verursacht.
Optional: Der Wegstreckensignalkonverter (WKS)
In bestimmten Polizeifahrzeugen kann zusätzlich ein Wegstreckensignalkonverter (WKS) installiert sein.
Aufgabe des WKS:
- Falls das Fahrzeug kein separates analoges Wegstreckensignal bereitstellt, kann ein WKS verwendet werden, um digitale Wegimpulse aus dem fahrzeugeigenen CAN-Bus-System in ein für das ProVida 2000 Modular nutzbares analoges Signal umzuwandeln.
- Laut Hersteller soll der WKS sicherstellen, dass die vom Fahrzeug erzeugten Impulse in einer für die Messung geeigneten Form bereitgestellt werden.
Mögliche Einflussfaktoren auf die Messung:
- Die Kalibrierung des WKS bestimmt, in welcher Form die Umwandlung der Wegimpulse erfolgt.
- Störungen im CAN-Bus oder Signalübertragungsfehler können die Erfassung der Wegstrecke beeinflussen.
- Da der Einbau eines WKS nicht zwingend vorgeschrieben ist, muss bei einer nachträglichen Überprüfung geprüft werden, ob ein solcher Konverter verwendet wurde und ob die Systemkonfiguration der zugelassenen Gerätekonfiguration entsprach.
In der Praxis wird häufig anstelle einer direkten CAN-Bus-Abfrage ein Radsensor verwendet, der beispielsweise am linken Hinterrad angebracht ist und bei jeder Radumdrehung eine definierte Anzahl an Impulsen erzeugt. Diese Impulse werden entweder direkt an das Hauptmodul weitergeleitet oder zuvor durch den Wegstreckensignalkonverter (WKS) aufbereitet. Die exakte Anzahl der Impulse pro Kilometer wird während der Eichung bestimmt und als Kalibrierkonstante im System hinterlegt.
Die genannten Komponenten bilden zusammen die technische Grundlage des ProVida 2000 Modular. Die erfassten Werte werden dabei direkt ins Videobild eingeblendet und gespeichert.
Wissenschaftliche Grundlagen des Messverfahrens
Das ProVida 2000 Modular bestimmt die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs durch eine Weg-Zeit-Messung. Dieses Verfahren beruht auf den physikalischen Prinzipien der Kinematik, auf der grundlegenden Beziehung zwischen zurückgelegter Strecke , Zeit
und Geschwindigkeit
.
Die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs beschreibt die zurückgelegte Strecke pro Zeiteinheit. Mathematisch wird dies durch die Gleichung ausgedrückt:
Hierbei gilt:
= Geschwindigkeit in
= zurückgelegte Strecke in
= benötigte Zeit in
Da im Straßenverkehr die Geschwindigkeit üblicherweise in Kilometern pro Stunde (km/h) angegeben wird, erfolgt die Umrechnung durch Multiplikation mit dem Faktor 3,6:
Das ProVida 2000 Modular nutzt dieses Prinzip, indem es die zurückgelegte Strecke des Messfahrzeugs misst und die dafür benötigte Zeit aufzeichnet.
Die Erfassung der gefahrenen Strecke erfolgt über einen Wegimpulsgeber, der bei jeder Radumdrehung des Polizeifahrzeugs elektrische Impulse erzeugt. Die Anzahl dieser Impulse pro zurückgelegtem Kilometer ist eine gerätespezifische Konstante, die bei der Kalibrierung des Systems festgelegt wird.
Der Zusammenhang zwischen den Impulsen und der tatsächlichen Fahrstrecke ergibt sich durch folgende Formel:
Dabei gilt:
= zurückgelegte Strecke in
= gezählte Impulse während der Messung
= Anzahl der Impulse pro Kilometer (Kalibrierwert)
Das Messgerät rechnet die ermittelte Impulszahl automatisch in die entsprechende Wegstrecke um.
Die Zeitmessung erfolgt über eine integrierte Quarzuhr, die mit dem Hauptmodul des Geräts synchronisiert ist. Je nach Betriebsart kann die Zeitmessung entweder automatisch (z. B. bei AUTO 1) oder manuell durch den Messbeamten (z. B. bei MAN) gestartet und gestoppt werden.
Für die Zeitmessung gilt:
Die erfassten Werte für Strecke und Zeit werden anschließend zur Berechnung der Geschwindigkeit verwendet.
Basierend auf den erfassten Werten erfolgt die Geschwindigkeitsberechnung nach der Formel:
Das System führt diese Berechnung in Echtzeit durch und blendet das Ergebnis direkt im Videobild ein.
Ein zentraler Faktor für die Präzision der Messung ist die Kalibrierung des Wegimpulsgebers / Wegimpulszählers. Die Gerätekonstante wird bei der Eichung des Systems festgelegt und darf vom Anwender nicht verändert werden.
Jegliche Änderung der Fahrzeugkonfiguration, die den Abrollumfang der Reifen beeinflusst, kann die Messgenauigkeit verändern. Dazu gehören:
- Reifenwechsel oder Abnutzung
- Änderung des Reifendrucks
- Veränderung der Fahrzeuglast
Das Messsystem selbst führt während des Betriebs keine automatische Korrektur dieser Werte durch, sodass die Einhaltung der Kalibrierbedingungen eine wesentliche Voraussetzung für eine korrekte Geschwindigkeitsmessung ist.
Für eine präzise Geschwindigkeitsberechnung sollte die tatsächliche Reifendimension möglichst genau dem Zustand bei der Eichung entsprechen. Andernfalls verändert sich der Kalibrierfaktor für die Impulse pro Kilometer, was zu systematischen Messabweichungen führen kann.
Ein verringerter Abrollumfang im Vergleich zur Eichung führt dazu, dass das System eine größere Anzahl an Impulsen pro Kilometer registriert. Dadurch wird eine längere Wegstrecke berechnet, als tatsächlich zurückgelegt wurde, was zu einer höheren Geschwindigkeit führt.
Messbetriebsarten des ProVida 2000 Modular
Das ProVida 2000 Modular bietet verschiedene Messbetriebsarten, die je nach Verkehrssituation angewendet werden. Alle Verfahren basieren auf der Erfassung der zurückgelegten Wegstrecke und der dafür benötigten Zeit. Die Messwerte werden in Echtzeit ermittelt und in das Videobild eingeblendet.
AUTO 1 – Messung anhand einer vordefinierten Strecke
- Diese Betriebsart wird genutzt, wenn die Länge der Messstrecke vor der Messung bekannt ist.
- Die Zeitmessung startet, sobald das zu messende Fahrzeug einen festgelegten Startpunkt passiert.
- Die Messung endet, wenn das Fahrzeug das Ende der bekannten Strecke erreicht hat.
- Die Geschwindigkeit wird durch die Formel v = s / t berechnet, wobei die Wegstrecke (s) im System hinterlegt ist.
Besonderheiten:
- Das Verfahren kann sowohl aus einem stehenden als auch aus einem fahrenden Polizeifahrzeug heraus angewendet werden.
- Die präzise Erfassung der Start- und Endpunkte ist erforderlich, um eine fehlerfreie Zeitmessung zu ermöglichen.
AUTO 2 – Messung durch Nachfahren mit konstantem Abstand
- Das Polizeifahrzeug folgt dem Tatfahrzeug mit gleichbleibendem Abstand.
- Die Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeugs wird über die erfasste Wegstrecke und Zeit bestimmt. Die ermittelte Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeugs wird auf das Tatfahrzeug übertragen.
- Da der Abstand während der gesamten Messung konstant bleiben soll, wird die gemessene Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs als Mindestgeschwindigkeit des Tatfahrzeugs gewertet.
Besonderheiten:
- Es wird vorausgesetzt, dass das Polizeifahrzeug und Tatfahrzeug dieselbe Strecke fahren. Bei Kurvenfahren und Spurwechseln ist sicherzustellen, dass das Messfahrzeug mindestens eine gleich lange Strecke gefahren ist.
- Das Tatfahrzeug muss ununterbrochen zwischen Messbeginn und Messende im Video dargestellt sein.
MAN – Messung durch Nachfahren mit variierendem Abstand
- Im Gegensatz zu AUTO 2 kann sich der Abstand zwischen Polizeifahrzeug und Tatfahrzeug während der Messung ändern.
- Die Messung erfolgt in zwei getrennten Phasen:
- Start der Wegmessung, sobald das Polizeifahrzeug einen Bezugspunkt erreicht.
- Start der Zeitmessung, sobald das Tatfahrzeug denselben Punkt passiert.
- Beendigung beider Messungen, sobald der jeweilige Endpunkt erreicht ist.
- Die Geschwindigkeit des Tatfahrzeugs wird anhand der ermittelten Werte für Zeit und Strecke berechnet.
Besonderheiten:
- Diese Betriebsart ermöglicht Messungen auch dann, wenn sich der Abstand zwischen den Fahrzeugen verändert.
- Da Start- und Stoppzeitpunkte manuell durch die Messbeamten gesetzt werden, kann die Reaktionszeit der Bedienung Einfluss auf das Messergebnis haben.
SPLIT – Fortlaufende Messung mit Zwischenwerten
- Diese Betriebsart basiert auf der MAN-Methode, bleibt jedoch fortlaufend aktiv.
- Die Weg- und Zeitmessung läuft während der gesamten Messung weiter, sodass mehrere Teilmessungen innerhalb einer Sequenz durchgeführt werden können.
- Einzelne Messabschnitte können nachträglich ausgewertet und miteinander verglichen werden.
Besonderheiten:
- Dieses Verfahren wird genutzt, wenn eine fortlaufende Geschwindigkeitskontrolle über längere Strecken erforderlich ist.
- Die Berechnung kann auf Basis mehrerer Teilwerte erfolgen, wodurch sich Abweichungen innerhalb der Messstrecke erkennen lassen.
Übersicht der Messbetriebsarten
Messbetriebsart | Funktionsweise | Einsatzbereich |
---|---|---|
AUTO 1 | Messung auf festgelegter Strecke durch Zeitmessung | Stationär oder aus fahrendem Fahrzeug |
AUTO 2 | Nachfahren mit konstantem Abstand | Langstreckenmessung mit gleichmäßiger Geschwindigkeit |
MAN | Nachfahren mit variierendem Abstand | Flexible Messung, auch bei Abstandsänderungen |
SPLIT | Fortlaufende Messung mit Zwischenwerten | Langstreckenmessung mit mehreren Abschnitten |
Die Wahl der Messbetriebsart hängt von den jeweiligen Verkehrsbedingungen und dem vorgesehenen Einsatzbereich ab. Jede Betriebsart hat spezifische Anforderungen an die Durchführung, deren Einhaltung für eine präzise Messung entscheidend ist.
Auswertung der Videoaufzeichnung durch die Messbeamten
Die Auswertung der Messung mit dem ProVida 2000 Modular erfolgt abhängig von der gewählten Messbetriebsart. Das Gerät kann in bestimmten Betriebsarten die Geschwindigkeitsberechnung automatisch durchführen, während in anderen Fällen eine manuelle Nachberechnung durch die Messbeamten erforderlich ist.
Automatische Auswertung bei AUTO 1 und AUTO 2
In den Betriebsarten AUTO 1 und AUTO 2 berechnet das Messgerät die durchschnittliche Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeugs eigenständig.
- AUTO 1:
- Die Wegstrecke wird vorab im Messgerät definiert.
- Die Zeitmessung wird durch den Messbeamten gestartet, wenn das Tatfahrzeug den ersten Markierungspunkt passiert.
- Beim Passieren des zweiten Markierungspunktes stoppt die Messung automatisch.
- Das System errechnet die Durchschnittsgeschwindigkeit und speichert diese.
- AUTO 2:
- Das Einsatzfahrzeug folgt dem Tatfahrzeug mit konstantem Abstand.
- Die Messung startet per Tastendruck und endet automatisch, sobald die zuvor festgelegte Wegstrecke zurückgelegt wurde.
- Die Durchschnittsgeschwindigkeit wird direkt vom Gerät berechnet und angezeigt.
- Diese Geschwindigkeit kann als Mindestgeschwindigkeit des Tatfahrzeugs betrachtet werden, sofern sich der Abstand zwischen den Fahrzeugen während der Messung nicht verringert.
Manuelle Auswertung im MAN-Modus
Im MAN-Modus erfolgt die Geschwindigkeitsmessung nicht automatisch, sondern erfordert eine händische Nachberechnung durch die Beamten.
- Messablauf:
- Die Zeitmessung beginnt, wenn das Tatfahrzeug einen festgelegten Startpunkt passiert.
- Die Wegmessung startet, sobald das Einsatzfahrzeug denselben Punkt erreicht.
- Die Zeitmessung endet, wenn das Tatfahrzeug den Endpunkt der Messstrecke erreicht.
- Die Wegmessung endet, wenn das Einsatzfahrzeug ebenfalls den Endpunkt erreicht.
- Das Messgerät zeigt die gemessenen Werte an, jedoch erfolgt die Berechnung der Durchschnittsgeschwindigkeit durch die Beamten.
- Ermittlung der vorwerfbaren Geschwindigkeit:
- Die nachträglich berechnete Durchschnittsgeschwindigkeit der Messstrecke wird als vorwerfbare Geschwindigkeit für das Tatfahrzeug angesetzt.
- Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Fahrzeuge über die Messstrecke auf derselben Spur bewegt haben.
Videoauswertung als Beweismittel
Die gesamte Messung wird auf Video aufgezeichnet. Dieses Video enthält:
- Zeit- und Wegstreckendaten, die in Echtzeit eingeblendet werden
- Eingestellte Messbetriebsart (AUTO 1, AUTO 2, MAN oder SPLIT)
- Messwerte des ProVida-Systems, die nachträglich geprüft werden können
Das Video dient als Beweismittel für die ordnungsgemäße Durchführung der Messung und kann für eine nachträgliche Plausibilitätsprüfung herangezogen werden. Im Gegensatz zu Messgeräten, die lediglich Beweisbilder ohne vollständige Messdaten erfassen, ermöglicht das gegenständliche System eine umfassende Überprüfung des Messergebnisses durch eine vollständige Videoanalyse und der nachträglichen Ermittlung der Geschwindigkeit über die Verwendung der geeichten Frameanzahl als Stoppuhr und des geeichten Wegstreckenzählers.
Nachträgliche Berechnung der Geschwindigkeit mit ProVida 2000 Modular
Neben den oben erläuterten Messverfahren kann das ProVida 2000 Modular auch als geeichte Video-Stoppuhr sowie als als geeichter Wegstreckenzähler eingesetzt werden:
- Verwendung als Video-Stoppuhr: Die Geschwindigkeit kann durch Analyse der eingeblendeten Bildnummern im Videomaterial nachberechnet werden.
- Einsatz als geeichter Wegstreckenzähler: Die Wegstreckenanzeige für die insgesamt seit dem Einschalten des Gerätes zurückgelegte Wegstrecke darf als geeichter Wegstreckenzähler verwendet werden.
Diese Zusatzfunktionen erweitern die Einsatzmöglichkeiten des Messgeräts und ermöglichen eine eichrechtskonforme Analyse von Zeit- und Streckenmessungen direkt aus dem Videobild.
Verwendung als geeichte Stoppuhr
Bei dieser Methode dient das Videobild selbst als Zeitreferenz, da das System fortlaufend Bildnummern einblendet. Diese werden mit einer festen Frequenz von 25 Bildern pro Sekunde erzeugt, was einer Bildrate von 0,04 Sekunden pro Frame entspricht.
Die Zeitspanne zwischen zwei Ereignissen wird bestimmt, indem die Bildnummer des ersten relevanten Frames mit der des letzten relevanten Frames verglichen und die Differenz mit 0,04 Sekunden multipliziert wird.
Beispiel:
- Erstes Videobild in der Sequenz: Bildnummer 321 000
- Letztes Videobild in der Sequenz: Bildnummer 321 097
- Differenz: 97 Bilder
- Berechnete Zeitspanne: 97 × 0,04 s = 3,88 s
Verwendung als geeichter Wegstreckenzähler
Zusätzlich kann das ProVida 2000 Modular als geeichtes Odometer genutzt werden. Das Gerät blendet in der dritten Zeile des Videobildes die seit dem Einschalten zurückgelegte Gesamtstrecke in Metern ein.
Zur Ermittlung einer Teilstrecke werden die eingeblendeten Werte zu Beginn und Ende eines bestimmten Videosegments verglichen.
Beispiel:
- Erstes Bild: 41 000 m
- Letztes Bild: 41 152 m
- Differenz: 152 m
- Ergebnis: Das Einsatzfahrzeug hat 152 m zwischen diesen Bildern zurückgelegt.
Diese Methoden ermöglichen eine nachträgliche Berechnung der Geschwindigkeit unabhängig von der primären Messung.
Nachträgliche Abstandsanalyse mit ProVida 2000 Modular
Obwohl das ProVida 2000 Modular primär für Geschwindigkeitsmessungen konzipiert wurde, kann es auch zur Dokumentation von Abstandsverstößen genutzt werden. Eine direkte Abstandsmessung erfolgt nicht; stattdessen basiert das Verfahren auf der Fixpunktmethode.
Vorgehensweise: Fixpunktmethode
- Auswahl eines Fixpunkts oder Referenzpunkts:
Die Messbeamten wählen gut erkennbare Fixpunkte auf oder neben der Fahrbahn. Diese dienen als Start- und Stoppmarke für die Zeit- bzw. Streckenmessung. - Ermittlung der Geschwindigkeit des Tatfahrzeugs:
Sobald das Fahrzeug den Fixpunkt passiert, wird seine Geschwindigkeit erfasst. - Bestimmung der Zeitdifferenz der Überfahrt am Fixpunkt:
Die Zeitdifferenz zwischen den Überfahrten des vorderen Fahrzeugs und des Tatfahrzeugs wird bestimmt.
Beispiel:
- Das Tatfahrzeug passiert den Fixpunkt 2 Sekunden später als das vorausfahrende Fahrzeug.
- Seine Geschwindigkeit beträgt 30 m/s (108 km/h).
- Berechnung des Abstands zum Zeitpunkt der Fixpunktüberfahrt:
30 m/s × 2 s = 60 m
Diese Methode ermöglicht eine Abstandsanalyse, berücksichtigt jedoch keine Fahrdynamik, wie z. B. Abbremsen oder Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs.
Wegstrecken- und Abstandsermittlung mit der ProVida/ViDistA-Kombination
ViDistA (Video Distanz Analyse) ist ein Zusatzverfahren, das aus den Videodaten des ProVida 2000 Modular Abstände und Abstandsveränderungen berechnet. Dieses System verwendet eine rein bildbasierte Kalibrierung, um aus Pixelkoordinaten reale Entfernungen abzuleiten.
Die Methode basiert auf der Erfassung der Fahrzeugbewegung im Videobild und der Umrechnung der Pixelwerte in reale Längen. Dies erfordert eine vorherige Kalibrierung mit einem Referenzobjekt, das eine genau definierte Größe besitzt und in einem bekannten Abstand zur Kamera positioniert wird.
Die Kalibrierkonstante ergibt sich aus folgender Formel:
Dabei gilt:
- K = Kalibrierkonstante
- AKal = Abstand Kamera – Referenzobjekt
- GKal = Reale Breite und Höhe des Referenzobjekts
- gKal = Abbildmaß im Videobild
Funktionsweise von ViDistA
Sobald ViDistA die Größenverhältnisse im Bild kennt, kann es Abstände von Fahrzeugen oder Objekten innerhalb der Videoaufzeichnung bestimmen. Dazu werden:
- ProVida-Zeit- und Streckenwerte verwendet
- Pixelabstände der Fahrzeuge analysiert
- Die berechneten Entfernungen in reale Meter umgerechnet
Aus diesen Daten lässt sich schließlich eine durchschnittliche Geschwindigkeit des Tatfahrzeugs ableiten.
Problematik der ViDistA-Kalibrierung
Ein kritischer Punkt ist, dass die ViDistA-Bildauswertung keiner Eichpflicht unterliegt. Während die mit ProVida ermittelten Werte (Strecke, Zeit) geeichte Messgrößen sind, beruhen die Abstandsangaben auf einer polizeiinternen Kalibrierkonstante, die nicht amtlich geprüft ist.
Diese Diskrepanz wirft die Frage auf, ob das gesamte Verfahren als standardisiert betrachtet werden kann, wenn zentrale Parameter nicht durch eine Eichbehörde verifiziert sind.
Weitere mögliche Fehlerquellen:
- Mindestgröße des gemessenen Fahrzeugs im Bild (mind. 10 % der Bildhöhe/-breite, sonst hohe Messunsicherheit).
- Perspektivische Verzerrungen (z. B. durch Fahrbahngefälle oder Kameraverwacklungen).
- Veränderungen der Kamerahalterung oder Optik, die die vorherige Kalibrierung unbrauchbar machen.
Formelle Anforderungen an die Überprüfung einer Messung
Für eine sachgemäße Überprüfung einer behördlichen Messung mit dem ProVida 2000 Modular müssen alle relevanten Unterlagen vollständig vorliegen. Diese Dokumente ermöglichen die technische Nachprüfung der Messung, die Einhaltung der Eichvorschriften sowie die Überprüfung der Qualifikation des Messpersonals.
Erforderliche Unterlagen für die formelle Prüfung
Eine vollständige Dokumentation umfasst insbesondere:
- Datenerfassungsbogen (enthält grundlegende Messdaten)
- Vollständiger Auswertebericht (Protokoll der Messwertberechnung)
- Eichschein mit Folgeseiten (Anhang)
- Videostreifenprotokoll / Messprotokoll (sofern vorhanden)
- Nachweise über Wartungen und Reparaturen gemäß § 31 Abs. II Nr. 4 MessEG
- Schulungsnachweis des/der Messbeamten
Für die technische Analyse (Videoforensik) sollte zusätzlich das vollständige Beweisvideo der Messung vorliegen, da nur dadurch eine vollständige Nachberechnung möglich ist.
Kontroverse Aspekte der formellen Prüfung
Im Zuge der formellen Überprüfung des Messverfahrens ergeben sich beim ProVida 2000 Modular verschiedene rechtliche und messtechnische Unsicherheiten.
Besondere Eichauflagen und das Problem des Beladungsgewichts
Die Eichgültigkeit eines Messgeräts setzt voraus, dass alle gerätespezifischen Vorgaben während der Messung eingehalten wurden. Beim ProVida 2000 Modular bestehen dabei folgende Auflagen:
- Abrollumfang: Der Abrollumfang des Fahrzeugs darf sich nur innerhalb zulässiger Abweichungen vom Zustand bei der Eichung verändern. Eine Verringerung des Reifenluftdrucks oder eine Erhöhung des Fahrzeuggewichts führt zu einer Reduzierung des Abrollumfangs.
- Reifenwechsel: Ein Wechsel auf eine andere Reifengröße oder von Winter- auf Sommerreifen erfordert eine Neueichung.
- Wegstreckensignalkonverter (WKS): Falls ein WKS verbaut ist, muss nach Einschalten der Zündung eine Strecke von mindestens 200 Metern (bei Eichung 1000 Meter) mit einer Geschwindigkeit über 3 km/h zurückgelegt werden, bevor mit Messungen begonnen werden kann.
- Kabellängen: Die Länge des Impulsabgriffs zur ProVida-Anlage darf 3 Meter nicht überschreiten, alle anderen Kabel dürfen eine maximale Länge von 10 Metern haben.
Ein besonders kritischer Punkt in der Eichprüfung betrifft das Beladungsgewicht des Einsatzfahrzeugs.
Das Beladungsgewicht ist sowohl im Rahmen der Eichung als auch hinsichtlich seines potenziellen Einflusses auf den Abrollumfang der Reifen relevant. Eine Veränderung dieses Faktors kann die gemessene Eigengeschwindigkeit des Videofahrzeugs beeinflussen.
Trotz dieser bekannten Abhängigkeit erfolgt durch die zuständigen Eichbehörden keine Dokumentation des Beladungsgewichts während der Eichung. Dadurch besteht keine Möglichkeit einer nachträglichen Überprüfung, was dazu führt, dass die fortwährende Gültigkeit der Eichung nicht zweifelsfrei verifiziert werden kann.
Fehlende Angaben zur Qualifikation des Messpersonals
Die PTB-Anforderungen (PTB-A 18.3) für Geschwindigkeitsmessgeräte in Kraftfahrzeugen setzen voraus, dass die Gebrauchsanweisung des Messgeräts eine Schulung des Bedienpersonals vorschreibt.
In der aktuellen Fassung der ProVida 2000 Modular Gebrauchsanweisung (170.00.10, Stand 09.07.2012) sind jedoch keine spezifischen Anforderungen an die Qualifikation des Messpersonals enthalten.
Laut PTB-A 18.3, Abschnitt 4 „Schulung des Bedienpersonals“ gilt jedoch:
„Amtliche Messungen dürfen nur von entsprechend geschultem Bedienpersonal vorgenommen werden. Die Schulung muss durch kompetentes Personal (Hersteller oder Aus- und Fortbildungsstelle der Polizei) erfolgen und ist schriftlich zu bestätigen.“
Somit ist fraglich, ob die vorliegende Gebrauchsanweisung den aktuellen PTB-Anforderungen vollständig entspricht.
Fehlende verbindliche Vorgaben für das Messprotokoll
Die PTB-Anforderungen (PTB-A) wurden für verschiedene Messgeräte ab 2019 reformiert und setzen bei neuen Geräten ein verbindliches Messprotokoll voraus.
Für das ProVida 2000 Modular existiert jedoch keine einheitliche Vorschrift zur Führung eines Messprotokolls. Die PTB selbst weist darauf hin, dass die aktuellen PTB-A für Video-Nachfahrsysteme möglicherweise nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.
Da bei anderen Messsystemen ein vollständiges Messprotokoll erforderlich ist, stellt sich die Frage, ob dies auch für das ProVida 2000 Modular verbindlich gefordert werden müsste.
Mindestanforderungen für ein Messprotokoll
Aus Sicht von Verkehrsmesstechnik Nord (VMT) sollte die Pflicht zur Führung eines standardisierten Messprotokolls für das ProVida 2000 Modular eingeführt werden.
Ein solches Protokoll sollte neben den standardisierten Inhalten, die für andere Messgeräte bereits verbindlich vorgeschrieben sind, mindestens folgende zusätzlichen Angaben enthalten:
- Reifentyp und Dimension des Einsatzfahrzeugs
- Exakter Reifendruck aller Reifen vor der Einsatzfahrt
- Angaben zur besonderen Beladung des Fahrzeugs am Einsatztag (falls zutreffend)
- Hinweis, ob ein WKS verbaut war oder nicht
Es ist anzumerken, dass einige Polizeibehörden einige der Angaben freiwillig dokumentieren, jedoch fehlt eine einheitliche Vorschrift zur Protokollierung dieser Daten.
Videoforensische Analyse der Messung
Die Überprüfung einer behördlichen Messung mit dem ProVida 2000 Modular erfolgt nicht nur anhand der schriftlichen Dokumentation, sondern insbesondere durch eine detaillierte Videoforensik. Das aufgezeichnete Beweisvideo ermöglicht eine vollständige Rekonstruktion des Messvorgangs, einschließlich der Analyse der gefahrenen Strecke, der Zeitmessung sowie der Fahrweise des Messfahrzeugs.
Überprüfung des behördlichen Auswerteberichts
Bei einer amtlichen Messung mit dem ProVida-System erfolgt die behördliche Auswertung je nach Messmodus entweder automatisch oder manuell:
- AUTO 1 und AUTO 2:
- Die Geschwindigkeit des Tatfahrzeugs wird automatisch vom Messsystem berechnet und in einem Auswertebericht dokumentiert.
- Die Beamten prüfen den Bericht und gleichen die Werte mit der Videoaufzeichnung ab.
- MAN-Modus:
- Die Geschwindigkeitsberechnung erfolgt durch die Beamten selbst.
- Der Start- und Endpunkt der Messstrecke werden manuell definiert.
- Die Durchschnittsgeschwindigkeit der Messstrecke wird als vorwerfbare Geschwindigkeit festgelegt.
Vollumfängliche Videoanalyse – Frame-by-Frame-Auswertung
Um eine objektive Nachprüfung der Messung zu ermöglichen, wird das vollständige Beweisvideo einer forensischen Bildanalyse unterzogen. Diese erfolgt in mehreren Schritten:
- Erfassung der relevanten Videosequenz
- Feststellung des Messbeginns anhand der ersten relevanten Videoframes.
- Identifikation des Messendes anhand der letzten relevanten Bildsequenz.
- Überprüfung der eingeblendeten Messwerte
- Kontrolle der Bildschirmeinblendungen zu Geschwindigkeit, Zeitstempel und Wegstrecke.
- Vergleich mit den Werten im behördlichen Auswertebericht.
- Exakte Zeitmessung über Einzelbilder (Frames)
- Eine Videobildsequenz (Frame) hat einen festen Bildtakt von 0,04 Sekunden.
- Die Gesamtzeit der Messung ergibt sich aus der Anzahl der betrachteten Frames.
- Berechnung der Wegstrecke und Fehlerbetrachtung
- Die zurückgelegte Strecke des Einsatzfahrzeugs wird mit den Videoeinblendungen abgeglichen.
- Berücksichtigung der Verkehrsfehlergrenze von 5 % zur Bestimmung von minimaler und maximaler Wegstrecke.
- Analyse der Fahrzeugbewegung
- Sicherstellung, dass der Abstand zwischen Messfahrzeug und Tatfahrzeug während der Messung nicht verkürzt wurde.
- Überprüfung der Kamerabrennweite, um perspektivische Verzerrungen auszuschließen.
- Sicherstellung der gleichen Wegstrecke des gemessenen Fahrzeugs und des Einsatzfahrzeugs.
Prüfung des Fahrverhaltens des Messfahrzeugs
Ein wesentlicher Bestandteil der Videoforensik ist die Überprüfung, ob das Messfahrzeug vorschriftsgemäß geführt wurde. Dabei werden folgende Punkte analysiert:
- Fahrspurtreue: Das Messfahrzeug muss auf derselben Spur wie das Tatfahrzeug fahren, da sonst abweichende Streckenlängen die Messung verfälschen können.
- Konstante Geschwindigkeit: Die Geschwindigkeit des Messfahrzeugs sollte sich während der Messung nicht abrupt verändern, um eine stabile Weg-Zeit-Messung zu gewährleisten.
- Abstandskontrolle: Eine Verkürzung des Abstands zwischen den Fahrzeugen während der Messung ist unzulässig, da in diesem Fall die erfasste Geschwindigkeit des Messfahrzeugs nicht mehr unmittelbar auf das Tatfahrzeug übertragbar wäre.
- Einhaltung der Mindestmessstrecke: Die Messstrecke muss eine ausreichende Länge haben, um eine exakte Durchschnittsgeschwindigkeit berechnen zu können. Eine zu kurze Strecke erhöht die Messunsicherheit.
Warum eine Videoanalyse erforderlich ist
Das ProVida 2000 Modular unterscheidet sich von anderen Messsystemen, die lediglich Einzelbilder als Beweismittel heranziehen. Da die Geschwindigkeitsmessung auf einer Weg-Zeit-Berechnung basiert, ist die vollständige Videoaufzeichnung entscheidend, um das Messergebnis nachvollziehen und überprüfen zu können.
Eine detaillierte Frame-by-Frame-Analyse ermöglicht es,
- die behördliche Auswertung auf Plausibilität und Fehlerfreiheit zu prüfen,
- mögliche Messabweichungen durch Fahrverhalten oder Abstandsveränderungen zu identifizieren,
- die tatsächliche Geschwindigkeit unabhängig nachzuberechnen.
Da das ProVida 2000 Modular einen durchgehenden Video- und Datenstrom aufzeichnet, kann die Plausibilität der ermittelten Werte auch nachträglich präzise rekonstruiert und überprüft werden.
Fazit zur Videoforensik
Die forensische Analyse des Messvideos ist ein wesentlicher Bestandteil der technischen Nachprüfung. Neben der Überprüfung der Messwerte wird dabei auch das Fahrverhalten der Messbeamten analysiert, um festzustellen, ob alle Verfahrensvorgaben eingehalten wurden.
Da das ProVida 2000 Modular auf einer kontinuierlichen Videoaufzeichnung basiert, ist die lückenlose Videodokumentation die entscheidende Grundlage für eine Plausibilitätsprüfung der Messung.
In Zweifelsfällen können unabhängige Sachverständige das Beweismaterial auswerten, um die erfassten Weg- und Zeitdaten unabhängig nachzurechnen oder mögliche Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Dies trägt maßgeblich zur Beweissicherheit und Nachvollziehbarkeit der Messung bei.
Individuelle Fallprüfung und Gutachtenerstellung
Sie sind als Anwalt oder Anwältin für einen Mandanten tätig, dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Unterschreiten des Mindestabstands vorgeworfen wird? Oder sind Sie selbst betroffen und möchten wissen, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde?
In solchen Fällen ist eine Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen ratsam. Eine detaillierte Analyse kann mögliche Messfehler aufdecken oder prüfen, ob der vorgeworfene Geschwindigkeitswert bzw. Abstandswert technisch belegbar ist.
Wir bieten Ihnen eine fundierte Fallprüfung mit umfassender Videoforensik, um die Plausibilität der behördlichen Messung zu bewerten. Insbesondere wenn Ihnen ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen, sollten Sie die Möglichkeiten einer fachgerechten Überprüfung in Betracht ziehen.
In der Regel wird unsere Arbeit durch die Rechtsschutzversicherung übernommen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung und technische Prüfung Ihres Falls:
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